Dies ist eine Diskussion zu Arztfehler? Rechtliches Vorgehen? innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Arztfehler? Rechtliches Vorgehen? Patient B erleidet beim Sport einen Kreuzbandriss und entscheidet sich mit dem KH zur operativen Behandlung, also Einsetzen eines Transplantats per Arthroskopie. Besagte, recht gängige Operation wird von Arzt Z durchgeführt, jedoch bricht während der Operation ein arthroskopisch eingeführter Bohrer und die Bohrhülse muss somit operativ aus dem Knie von Patient B entfernt werden. Dadurch ensteht eine zusätzliche Narbe. Arzt Z teilt diesen Sachverhalt Patient B kurz nach der OP mit auch in OP-Bericht wird die abgebrochene Bohrhülse erwähnt. Im folgenden Heilungsprozess bereitet der dadurch entstandene Schnitt grosse Probleme mit dauerhafter Schwellung und schwulstiger Narbenbildung. Besteht in diesem Falle ein Arztfehler oder ist er nicht zu belangen, da der bohrer brach? welche rechtlichen möglichkeiten hat Patient B? Geändert von ontour (30.07.2008 um 18:19 Uhr). |
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| AW: Arztfehler? Rechtliches Vorgehen? Zitat:
Der unvermeidliche Folgeeingriff hat naturgemäß ein höheres Komplikationsrisiko. Die postoperative Informationspflicht sehe ich nicht verletzt, da der Arzt den Patienten baldmöglichst (und wahrscheinlich auch wiederholt - siehe Zweit-OP) über die Situation informiert hat. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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