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Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Dies ist eine Diskussion zu Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen? innerhalb des Forums Medizinrecht

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Alt 21.04.2008, 11:25
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Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Folgende unglaubliche Geschichte möchte ich hier zur Diskussion stellen:

Ein Psychiater ruft einen Patienten (Depression, Ängste, weitere psychosomatische Störungen) nach mehrmonatiger Therapie an einem Wochenende völlig überraschend (für den Pat.) an und verkündet diesem, er sei an seinen schwer therapierbaren Beschwerden selbst schuld, weil er die ärztlichen Ratschläge nur unzureichend befolge, deshalb "enden hiermit meine Bemühungen". Dann legte er auf, bevor der geschockte Patient etwas sagen kann. Für diesen hat das Folgen: Es muss wg. möglicher Suizidgefahr der Notarzt gerufen werden. Er erleidet einen heftigen Rückfall, der von seinem langjährigen Hausarzt bestätigt wird. Der Schuldige geht inzwischen auf Tauchstation. Er ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet nicht auf Briefe. Einen Einschreibebrief des Patienten, der zur Weiterbehandlung durch einen anderen Therapeuten unbedingt seine Patientenakte und den Bericht an den Notarzt benötigt, nimmt er nicht an.

Abgesehen von der moralischen Bewertung des Verhaltens des Arztes würde mich interessieren, welche rechtlichen Folgen dies für ihn haben kann (und sollte). Und was kann man dem "fristlos gekündigten" und durch den Arzt geschädigten Patienten raten?
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Alt 21.04.2008, 12:09
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AW: Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Zitat:
Zitat von nobbes
Ein Psychiater ruft einen Patienten (Depression, Ängste, weitere psychosomatische Störungen) nach mehrmonatiger Therapie an einem Wochenende völlig überraschend (für den Pat.) an und verkündet diesem, er sei an seinen schwer therapierbaren Beschwerden selbst schuld, weil er die ärztlichen Ratschläge nur unzureichend befolge, deshalb "enden hiermit meine Bemühungen".
Fangen wir hier an:
Wichtigste Voraussetzung: Ein Arzt darf die Weiterbehandlung eines Patienten verweigern, solange kein akuter Notfall vorliegt. Bei einem
- Privatpatienten kann er die Behandlung jederzeit beenden
- Kassenpatienten kann er die Behandlung beenden, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patiente nachhaltig gestört ist. Eine Möglichkeit dazu sind Verstöße des Patienten gegen die ärztlichen Anordnungen, wie hier vom Arzt angegeben.

Zitat:
Zitat von nobbes
Für diesen hat das Folgen: Es muss wg. möglicher Suizidgefahr der Notarzt gerufen werden. Er erleidet einen heftigen Rückfall, der von seinem langjährigen Hausarzt bestätigt wird.
Also ist der Notfall erst nach dem Telefonat durch den Abbruch der Behandlung eingetreten.
Zitat:
Zitat von nobbes
Der Schuldige geht inzwischen auf Tauchstation. Er ist telefonisch nicht erreichbar und antwortet nicht auf Briefe. Einen Einschreibebrief des Patienten, der zur Weiterbehandlung durch einen anderen Therapeuten unbedingt seine Patientenakte und den Bericht an den Notarzt benötigt, nimmt er nicht an.
Dieses Verhalten ist zumindest bedenklich, da der Patient ein Recht auf seine Befunde hat.

Zitat:
Zitat von nobbes
Abgesehen von der moralischen Bewertung des Verhaltens des Arztes würde mich interessieren, welche rechtlichen Folgen dies für ihn haben kann (und sollte).
Der Arzt kann eventuell wegen Verletzung des Dienstvertrages, Verstoß gegen die Grundsätze der kassenärztlichen Tätigkeit und Verstoß gegen die ärztlichen Pflichten haftbar gemacht werden. Eine Strafbarkeit sehe ich hier nicht, dazu müsste dem Arzt nachgewiesen werden, dass er den Rückfall des Patienten hätte vorherahnen müssen. Die Ansprechpartner für rechtliche Schritte sind ein Rechtsanwalt, die Krankenkasse des Patienten, die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer.

Aber halt, nicht triumphieren: Der Arzt wird sicherlich stichhaltige Gründe für den Abbruch der Behandlung vorzuweisen haben. Ist er ordentlich und aufmerksam, hat er das Fehlverhalten des Patienten wiederholt dokumentiert. Und dies muss vom Patienten widerlegt werden! Das halte ich für durchaus nicht leicht. Übrigens könnte man bei überzeugenden Argumenten des Arztes auch mal über das moralische Verhalten des Patienten diskutieren.
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Alt 21.04.2008, 12:46
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AW: Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Zitat:
Zitat von Goldbart
In so einem Fall kann das ja schon ein "Laie" vorherahnen!
Sicherlich nicht, es hängt vom Einzelfall ab.
Zitat:
Zitat von Goldbart
Der übliche Grund, dass ein Arzt in so einem Fall die Behandlung abbricht, ist doch, dass ihn der Fall fachlich überfordert und/oder ihm zuwenig profitabel ist.
Nicht der übliche, aber ein möglicher. Was hältst Du von diesem Zitat, das ich von einer Bekannten habe, deren Behandlung abgebrochen wurde:
Zitat:
Zitat von Unfähiger Arzt
Suchen Sie Ihr Heil in der Spiritualität oder bei religiösen Gruppen!
Unglaublich, nicht wahr?
Zitat:
Zitat von Goldbart
Dem so doppelt geschädigten Patient (erst nicht richtig behandelt, dann auchnoch der Ärger und Aufwand mit neuer Arztsuche und -Einarbeitung) dann auchnoch unmoralisches Verhalten zu unterstellen, ist ... ......, aber durchaus die übliche Schutzbehauptung der Halbgötter. Schuld ist ja grundsätzlich immer der Kunde...
Audietur ex altera pars! Dieses Recht hat auch der Arzt.
Zitat:
Zitat von Goldbart
Das Standesunrecht ist ja so ausgestaltet, dass es ein so verantwortungsloses Verhalten gestattet.
Das Standesrecht ist sicherlich nicht so ausgestattet. Dass das verwerfliche Verhalten mancher Ärzte ungestraft durchgeht ist eher eine Folge unseres Rechtssystems und des Lobbyismus.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 13:24
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AW: Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Nur sollte man deswegen nicht dem eh schon lädierten Patient eine unerbringbare Beweislast aufbürden. Die Aktion (feuern des Patienten) geht vom Arzt aus, deshalb sollte der Arzt fundiert begründen können, was der Patient falsch gemacht habe, sodass dem Arzt die Weiterbehandlung nicht zumutbar ist.
Man sollte nicht vergessen, dass der Patient behauptet, der Arzt habe etwas falsch gemacht. Und im deutschen Rechtssystem muss der Kläger das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugen. Außerdem gehe ich davon aus, dass der Arzt den Schritt nicht ohne Grund gegangen ist. Ist es nur seine Inkompetenz muss er dafür haften.

Eine allgemeine Beweislastumkehr ist nicht nur prinzipiell zu verwerfen, sondern würde bei der zunehmenden Klagementalität der Patienten auch zu haltlosen Anschuldigungen führen. "Herr Doktor, Sie sind doch haftpflichtversichert, dann müssen Sie doch nicht selber zahlen. Warum wehren Sie sich denn so?" - ein mir nicht unbekannter Satz!

Zitat:
Zitat von Goldbart
Der Arzt müsste verpflichtet sein, kompetent und seriös zu arbeiten, bis der Patient geheilt/gebessert ist.
Dir würde ich einen incomplianten, meckernden Patienten wünschen, denn die gibts auch. Was würdest Du denn dann machen?
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Alt 21.04.2008, 14:17
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AW: Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Hier darf ich als Fragesteller kurz eingreifen: Das Thema ist nicht so sehr, ob ein Arzt beim Vorliegen wichtiger Gründe prinzipiell das Recht hat, eine in seinen Augen fruchtlose Behandlung zu beenden. Das darf er natürlich, da hat er die gleichen Rechte wie sein Patient. Die Frage ist doch hier: WIE darf er das? Und bei wem? Es ist doch ein Unterschied, ob etwa ein Orthopäde einem chronischen Rückenschmerzpatienten mitteilt, dass er auf seinem Fachgebiet am Ende ist und ihm z.B. eine psychosomatische Schmerztherapie und vielleicht sogar einen kompetenten Kollegen empfiehlt, oder ob ein Facharzt für psychiatrische und psychotherapeutische Medizin einen ihm seit Monaten als depressiv und angstgestört bekannten Patienten, den er selbst mehrfach stationär eingewiesen hat, derart brutal an die Luft setzt und ihm jeden weiteren Kontakt verweigert. Klar gefragt: Ist diese brachiale Art des Therapieabbruchs, bei der der Patient gar nicht zu Wort kommt, nicht bereits ein Kunstfehler, zumal sie ja zu dokumentierten Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei diesem geführt hat?

Zu den hier im Forum geäußerten Mutmaßungen über die Vorhersehbarkeit der Reaktion des Patienten ist zu sagen: Wenn ein Facharzt dieser -richtung eine solche Reaktion nicht voraussieht, dann hat er wohl seinen Beruf verfehlt -oder gar diese Reaktion beabsichtigt.
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Alt 21.04.2008, 15:04
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AW: Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Zitat:
Zitat von nobbes
Die Frage ist doch hier: WIE darf er das?
Wo ist das Problem? Wenn er berechtigt ist die Behandlung abzubrechen darf er das jederzeit machen. Sollte er den Patienten eigens dafür einbestellen? Oder zu ihm gehen?
Zitat:
Zitat von nobbes
Ist diese brachiale Art des Therapieabbruchs, bei der der Patient gar nicht zu Wort kommt, nicht bereits ein Kunstfehler, zumal sie ja zu dokumentierten Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei diesem geführt hat?
Das hängt vom Einzelfall ab. Je nachdem, was im Vorfeld gelaufen ist, halte ich einen solchen Schritt für berechtigt oder auch nicht. Offensichtlich war das Therapieverhältnis schon länger bestehend und nach mehreren stationären Einweisungen relativ intensiv. Aber einen solchen Schritt pauschal als Berufsfehler zu werten ist nicht möglich.

Zitat:
Zitat von nobbes
Wenn ein Facharzt dieser -richtung eine solche Reaktion nicht voraussieht, dann hat er wohl seinen Beruf verfehlt -oder gar diese Reaktion beabsichtigt.
Absoluter Unsinn. Aber wenn man das denkt sollte man Anzeige erstatten. Der Staatsanwalt wird dann darüber nachdenken müssen. Man kann einen Patienten deutlich einfacher schädigen, wenn das Therapieverhältnis weiterbesteht...natürlich nur, wenn der Patient auch das macht, was man ihm sagt.
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Alt 21.04.2008, 16:46
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Zitat:
Zitat von Goldbart
Ich liebe Geständnisse!
Ist doch offensichtlich und gilt nicht nur für Ärzte, sondern für sämtliche Dienstleister.

Zitat:
Zitat von Goldbart
Eben. Und wenn der Patient das nicht tut, dann kann man ihn nurnoch schädigen, indem man ihn feuert... möglichst auf eine Weise, die ihn zum Notfall macht!
Leute, Leute...auf so einem Niveau wird eine Diskussion recht unappetitlich.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 17:10
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AW: Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Zitat:
Zitat von Humungus
Wo ist das Problem? Wenn er berechtigt ist die Behandlung abzubrechen darf er das jederzeit machen. Sollte er den Patienten eigens dafür einbestellen? Oder zu ihm gehen?
Das letztere wohl nicht. Aber es ist wohl -auch juristisch- davon auszugehen, dass ein Arzt seinem Patienten nicht wissentlich/willentlich schaden darf. Im vorl. Fall also hätten die Probleme des Arztes Zeit gehabt bis zur nächsten Therapiesitzung, um dort konstruktiv besprochen und einvernehmlich gelöst zu werden.

Zitat:
Zitat von Humungus
Das hängt vom Einzelfall ab. Je nachdem, was im Vorfeld gelaufen ist, halte ich einen solchen Schritt für berechtigt oder auch nicht. Offensichtlich war das Therapieverhältnis schon länger bestehend und nach mehreren stationären Einweisungen relativ intensiv. Aber einen solchen Schritt pauschal als Berufsfehler zu werten ist nicht möglich.
Das ist eben nicht PAUSCHAL ein Behandlungs- bzw. Kunstfehler, sondern in diesem SPEZIELLEN Fall in Anbetracht des hier vorliegenden Krankheitsbildes. Das ist in etwa so, als würde ein Orthopäde einem gehbehinderten Patienten die Krücken wegtreten.

Zitat:
Zitat von Humungus
Absoluter Unsinn. Aber wenn man das denkt sollte man Anzeige erstatten. Der Staatsanwalt wird dann darüber nachdenken müssen. Man kann einen Patienten deutlich einfacher schädigen, wenn das Therapieverhältnis weiterbesteht...natürlich nur, wenn der Patient auch das macht, was man ihm sagt.
Ich will jetzt nicht das berühmte Pferd vor der Apotheke bemühen, aber dat hat et ja allet schon jejeben..... Weitere (naheliegende) Motive: 1.)Umstellung auf Privatpraxis und Entsorgung lästiger Kassenpatienten (umgezogen ist der Herr schon), 2.) Wirtschaftliche Verbindung zum Arbeitgeber des Patienten (trifft zu), 3.)Schwere Lebenskrise des Behandlers (....) und 4.) Der Herr Doktor befürchtet, dass der Patient seine (vorgeschobenen) Gründe für den Rausschmisss durchschaut und zutreffende Gegenargumente hat. Deshalb das abrupte Auflegen nach seinem Telefonmonolog.

Zum Thema Verpflichtung des Arztes, auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Therapieverhäktnisses immer die Interessen des Patienten zu berücksichtigen, sei hier ein Auszug aus der "Deklaration von Lissabon" der Weltärztekammer zu den "Rechten des Patienten" zitiert:

„Der Patient hat ein Recht auf Kontinuität der ärztlichen Versorgung. Der Arzt hat die Pflicht, bei der Koordinierung der medizinisch angezeigten Versorgung mit anderen den Patienten behandelnden Leistungserbringern im Gesundheitssystem zusammenzuarbeiten. Solange eine Weiterbehandlung des Patienten medizinisch notwendig ist, darf der Arzt diese Behandlung nicht abbrechen, ohne dem Patienten angemessene Hilfe zu leisten und ihm ausreichend Gelegenheit gegeben zu haben, sich um eine anderweitige Behandlung zu kümmern. „
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  #9 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 17:30
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AW: Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Zitat:
Zitat von nobbes
Aber es ist wohl -auch juristisch- davon auszugehen, dass ein Arzt seinem Patienten nicht wissentlich/willentlich schaden darf.
Das muss dem Arzt aber nachgewiesen werden.
Zitat:
Zitat von nobbes
Im vorl. Fall also hätten die Probleme des Arztes Zeit gehabt bis zur nächsten Therapiesitzung, um dort konstruktiv besprochen und einvernehmlich gelöst zu werden.
Der Arzt war offensichtlich nicht mehr gewillt, die Probleme auf diese Art zu lösen. Er wird vor Gericht sicherlich ausführlich darlegen, warum.
Zitat:
Zitat von nobbes
Das ist eben nicht PAUSCHAL ein Behandlungs- bzw. Kunstfehler, sondern in diesem SPEZIELLEN Fall in Anbetracht des hier vorliegenden Krankheitsbildes.
Dieses Krankheitsbild ist dermaßen vielschichtig und unterschiedlich ausgeprägt, dass eine allgemeine Aussage "bei Krankheitsbild X" niemals geht. Ich kenne auch den Patienten nicht und werde schon deshalb eine Einstufung der Erkrankungsschwere niemals machen.
Zitat:
Zitat von nobbes
Weitere (naheliegende) Motive: 1.)Umstellung auf Privatpraxis und Entsorgung lästiger Kassenpatienten
Bei Rückgabe der Kassenzulassung werden die Behandlungen zwischen dem Arzt und dem Kassenpatienten beendet. Der Kassenpatient muss dann entscheiden, ob er sich einen anderen Therapeuten sucht oder ob er als Privatpatient weiter behandelt wird. Dazu muss der Arzt nicht einmal Verrenkungen machen. Beschwerden darüber nicht an den Arzt (denn der kann für diese Regelung nichts), sondern an Ulla Schmidt und das Gesundheitssystem richten. Ich will jetzt echt nicht auf diesem Niveau diskutieren! Außerdem: Hätte der Arzt deshalb die Behandlung derart wie geschildert beendet, könnte man ihm einen schönen Strick drehen. So blöd wird er niemals sein.
Zitat:
Zitat von Deklaration von Lissabon
"...Solange eine Weiterbehandlung des Patienten medizinisch notwendig ist, darf der Arzt diese Behandlung nicht abbrechen, ohne dem Patienten angemessene Hilfe zu leisten und ihm ausreichend Gelegenheit gegeben zu haben, sich um eine anderweitige Behandlung zu kümmern. „
Man wird wie bereits gesagt dem Arzt nachweisen müssen, dass sein Verhalten im Widerspruch dazu stand.

Und jetzt will ich mal wissen, ob der Patient immer lieb und brav war oder ob es im Vorfeld doch Probleme gab. Dann lässt sich das Verhalten des Arztes genauer bewerten - oder?

Noch eines zum Schluss: ich will den Arzt hier nicht freisprechen. Aber hier fehlen Informationen, die bei einem Prozess vom Arzt sicher nachgeliefert werden. Ohne die ist ein "Einprügeln" immer einseitig.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.04.2008, 19:37
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AW: Arzt (Psychiater) beendet Therapie telefonisch und fristlos. Folgen?

Zitat:
Zitat von Humungus
Der Arzt war offensichtlich nicht mehr gewillt, die Probleme auf diese Art zu lösen. ..............Und jetzt will ich mal wissen, ob der Patient immer lieb und brav war oder ob es im Vorfeld doch Probleme gab. Dann lässt sich das Verhalten des Arztes genauer bewerten - oder?
Welche Probleme? Dass er angeblich nicht genügend kooperiert, hat der Patient bei besagtem Telefonat (warum eigentlich am Wochenende?) zum ersten Mal gehört. Und wo steht, dass der Patient "lieb und brav" sein muss? Was ist das denn für eine Erwartung? Der Patient ist zunächst mal Kunde des Arztes, unabhängig davon, wer letzten Endes dessen Rechnung bezahlt -Krankenkasse oder PKV! Dass aber ein Arzt zwar an ähnlichen rechtlichen, aber erheblich höheren moralischen Maßstäben gemessen wird als etwa ein Currywurstbräter, darf doch vorausgesetzt werden, oder?

Zitat:
Zitat von Humungus
Außerdem: Hätte der Arzt deshalb die Behandlung derart wie geschildert beendet, könnte man ihm einen schönen Strick drehen. So blöd wird er niemals sein
Doch. Hat er.

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich will jetzt echt nicht auf diesem Niveau diskutieren!
Welches Niveau?
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