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Apothekenpflichtige Präperate verschenken?

Dies ist eine Diskussion zu Apothekenpflichtige Präperate verschenken? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 10:42
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Apothekenpflichtige Präperate verschenken?

Hallo,

darf man ein apothekenplichtiges (nicht verschreibungspflichtiges) Präparat als Nichtapotheker verschenken?

Habe hier im Forum lediglich zu verschreibungspflichtigen Medikamenten Hinweise gefunden.

Für den Fall, dass es wichtig ist, es handelt sich um ein nikotinfreies Kräuterpräperat zum Rauchen, welches als Ersatz für die Nikotinzigarette dient. Sie ist apothekenpflichtig und auf der Rückseite steht, "Um sich das Rauchen abzugewöhnen" (oder so ähnlich), soll also jemanden helfen Nichtraucher zu werden.

Beste Grüße,
Volker

Geändert von VolkerO (06.11.2009 um 11:48 Uhr). Grund: Hinweis zu den Forumsregeln - vielen Dank -
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  #2 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 10:46
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AW: Apothekenpflichtige Präperate verschenken?

Sie dürfen erst einmal die Forenregeln lesen.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 19:53
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AW: Apothekenpflichtige Präperate verschenken?

Verschenken darf man auch die eigene Oma. Dafür gibt es keine Gesetze. Nur würde ich persönlich keinerlei Medikamente verschenken, egal ob apothekenpflichtig oder nicht. Nachher kommt der Beschenkte noch an "Aber es hat ja nix genutzt". Im schlimmsten Fall "Mir wurd ja schlecht. Isch verklach Disch jetzt"
Es muss schon jeder selbst wissen was er tut, sofern er erwachsen ist und die möglichen Folgen absehen kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 21:13
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AW: Apothekenpflichtige Präperate verschenken?

Apothekenpflichtige Medikamente dürfen verschenkt werden. Nicht jedoch, wenn eine berufsmäßige Absicht dahinter steht, beispielsweise, wenn man als Hypnotiseur dieses Medikament "verschenkt", den Beschenkten aber danach hypnotisieren will (da war doch vorher was im Sachverhalt...). (§43 AMG).

Die Frage der Haftung des Schenkenden ist zu diskutieren.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 22:49
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AW: Apothekenpflichtige Präperate verschenken?

Irgendwie habe ich da was im Hinterkopf ... ein Mediziner durfte keine Medikamente (Muster) verschenken. Leider weiß ich nicht mehr warum.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.11.2009, 23:36
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AW: Apothekenpflichtige Präperate verschenken?

Ärzte dürfen in begrenztem Umfang zu therapeutischen oder zu Schulungs- Zwecken Muster abgeben. Sie tragen dafür die Haftung. Die Grenzen liegen in übermäßiger Abgabe und bei der Abgabe von "Rückläufern" (also von Patienten zurückgegebenen ungenutzen Präparate), selbst, wenn diese ungeöffnet sind. Diese müssen vernichtet werden, sonst liegt ein Verstoß gegen das AMG vor.
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