Dies ist eine Diskussion zu Amtsarzt Schweigepflicht gegenüber ARGE innerhalb des Forums Medizinrecht
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| Amtsarzt Schweigepflicht gegenüber ARGE darf ein Amtsarzt die Diagnose oder überhaupt irgendeine Information an die ARGE weitergeben? Wie realistisch ist es, dass er das wirklich nicht tut, auch wenn er es vielleicht nicht darf? Also mal angenommen Frau K war 3 Monate im Krankenhaus und lebt von ALG 2. Der Anspruch auf Kindergeld würde für diese 3 Monate noch bestehen, wenn sie bei der Familienkasse eine amtsärtzliche Krankschreibung vorlegt. Jetzt ist die Frage, wenn Frau K zum Amtsarzt geht, darf dieser dann die Diagnose an die ARGE weitergeben? Gibt es effektive Möglichkeiten das auf jeden Fall zu unterbinden? Darf er die Diagnose an die Familienkasse weitergeben? Danke im Voraus Geändert von Ahnungslos88 (13.09.2010 um 19:56 Uhr). |
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| AW: Amtsarzt Schweigepflicht gegenüber ARGE Warum will Frau K. zum Amtsarzt gehen? Weil die ArGe sie dort hinschickt? Dann ist damit verbunden, sich vom Amtsarzt im Auftrag der ArGe untersuchen zu lassen, und entsprechend ist Sinn und Zweck der ganzen Angelegenheit, daß die ArGe ein amtsärztliches Attest bekommt. Grundsätzlich unterliegen Amtsärzte genauso der Schweigepflicht wie alle anderen Ärzte auch. Informationen über Patienten dürfen sie nur weitergeben, wenn sie entweder a) vom Patienten dazu ermächtigt wurden, oder b) es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Die ArGe kann niemanden zwingen, sich ärztlich untersuchen zu lassen. Sie kann höchstens Leistungen verweigern, wenn ein Leistungsbezieher nicht bestimmte (amts-)ärztliche Atteste vorlegt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Amtsarzt Schweigepflicht gegenüber ARGE Zitat:
Gruß Pro |
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