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Akzeptierte Falschabrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Akzeptierte Falschabrechnung innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2010, 20:13
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Question Akzeptierte Falschabrechnung

Mal angenommen ein(e) Physiotherapeut(in) behandelt seit mehr als 7 Jahren einen Privatpatienten(in), der/die zudem Beihilfeberechtigt ist (korrekte Rechnungbeträge werden in diesem Beispiel komplett gedeckt).

Der/Die Physiotherapeut(in) informiert sich anfangs über die Abrechnungsmethodik und rechnet seitdem danach ab.

Hierbei begeht er/sie einen Fehler und rechnet die Fahrtkosten unwissentlich falsch ab (1€ pro Behandlung zuviel/20€ pro Abrechnung).

Dieses fällt dem Patienten(in) schon bei den ersten Abrechnungen mit PKV/Beihilfe auf, da jedesmal eine Differenz zum gestellten Rechnungbetrag über 20 Behandlungen übrigbleibt, der nicht von der Versicherung/Beihilfe gedeckt wird.

Da sich Behandler(in) und Patient(in) schon lange kennen, ein gutes Verhältnis pflegen und der/die Physiotherapeut(in) auch privat oft mit Rat und Tat hilft und über die Behandlung hinaus Zeit opfert,möchte der/die Patient(in) den Differenzbetrag trotzdemaus eigener Tasche bezahlen und akzeptiert in allen kommenden Jahren die Falschabrechnung (mündlich).

Nun kommt es nach mehr als 7 Jahren zum persönlichen Streit und dem/der Physiotherpeuten(in) wird vorgeworfen seit Jahren falsch abgerechnet zu haben!


Welche Folgen kann dies für den/die Physiotherapeuten(in) haben.

Ist er/sie im Ernstfall/Rechtsstreit dazu gezwungen alle zuviel berechneten Beträge zu erstatten, da keine schriftliche Vereinbarung vorliegt?

Fand, falls die mündliche Vereinbarung abgestritten wird, eine stillschweigende Akzeptanz statt, was möglicherweise keine Rückzahlung zur Folge hätte?

Greift in diesem Fall eine Verjährung, die einen möglicherweise zu zahlenden Betrag reduziert oder gar ausschließt?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2010, 01:24
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AW: Akzeptierte Falschabrechnung

Hallo!

Ich will es mal kurz machen:

Wenn Beträge zuviel abgerechnet und bezahlt wurden, hat der Empfänger des Geldes keinen Anspruch darauf und muss dieses Geld zurückzahlen. Die Verjährung tritt nach drei Jahren - Beginn ist am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist - ein. Der Patient kann also mindestens drei Jahr rückwirkend das Geld einfordern. Eine Vereinbarung über die Zahlung des Mehrbetrages ist nicht möglich, da es sich um eine Beihilfe/KV Abrechnung handelt und eine solche Vereinbarung aller Wahrscheinlichkeit nach sittenwidrig wäre.

Was zu prüfen bleibt ist, ob der Physiotherapeut befugt ist mehr Fahrtkosten abzurechnen, als die Beihilfe erstattet. Es ist nicht selten so, dass gewisse Leistungen einen sog. Eigenanteil umfassen. Der Eigenanteil fällt allerdings nicht bei Versicherten an, die zum Beispiel über den ehem. Dienstherrn Beihilfe beziehen (Beamte des Bundes usw.) und eine ergänzende PKV abgeschlossen haben. Aber das kommt immer auf den Einzelfall an.

VG,

Peter
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Alt 11.01.2010, 08:12
V.I.P.
 
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AW: Akzeptierte Falschabrechnung

Zitat:
Zitat von Pete76
Eine Vereinbarung über die Zahlung des Mehrbetrages ist nicht möglich, da es sich um eine Beihilfe/KV Abrechnung handelt und eine solche Vereinbarung aller Wahrscheinlichkeit nach sittenwidrig wäre.
Achtung, hier geht es um einen Privatpatienten, da sieht es etwas anders aus.

Allerdings scheint hier keine wissentliche Tariferhöhung vorgenommen worden zu sein, mit der sich der Patient einverstanden erklärte, sondern ein Abrechnungsfehler.
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Albert Einstein

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