Dies ist eine Diskussion zu ärztliche Schweigepflicht innerhalb des Forums Medizinrecht
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| ärztliche Schweigepflicht |
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| AW: ärztliche Schweigepflicht Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: ärztliche Schweigepflicht Zitat:
Ich würde empfehlen, den Vorfall der zuständigen Landesärztekammer zu übermitteln. Die wird dann tätig werden.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: ärztliche Schweigepflicht Hallo, vielen Dank für die Antwort.die zuständige Landesärztekammer hat das leider nicht so gesehen und hat nach "intensivem"Gespräch mit diesem Arzt leider keine weiteren Schritte übernommen, da der Arzt nur aus Besorgnis heraus gehandelt hätte.... Gruß D.Meyer |
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| AW: ärztliche Schweigepflicht Ist nicht einfach, einem Arzt deswegen ans Leder zu gehen. Man müsste sich dafür den Einzelfall ansehen. Dann könnte man vielleicht verstehen, warum die LÄK so reagiert hat. Übrigens ist auch eine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft möglich. Fragt diese aber bei der LÄK nach, wird die Sache wohl im Sand verlaufen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: ärztliche Schweigepflicht Zitat:
"Nur aus Besorgnis" ist keine Rechtfertigung, die Schweigepflicht zu brechen. Dafür braucht der Arzt sehr schwerwiegende Gründe und muß im wohlverstandenen Interesse des Patienten handeln. Wenn die Ärztekammer in dieser Fall die Einschätzung des Arztes teilt, dann dürfte an der Einschätzung auch etwas dran sein - leichtfertig macht sie das sicher nicht. Dann bleibt ggf. der Weg über die Staatsanwaltschaft. Also: Strafanzeige.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: ärztliche Schweigepflicht Den eigenen Vater anzeigen? Naja, das bringt auch nicht jeder. Wichtig ist doch vielmehr, den SR-Prozess nicht zu verlieren; also irgendwie nachzuweisen, dass man trotz psychischer Vorerkrankung noch fähig ist, die Kindererziehung wahrzunehmen. Was bringt es, den Arzt anzuzeigen? Dann wird ein neuer Gutachter bestellt, der evtl. zu einem anderen (für die Patientin ungünstigeren, da nicht Vater!) Ergebnis kommt - und was hat man da gewonnen?
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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