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Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler? innerhalb des Forums Medizinrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 15:56
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Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Hallo,

ich stelle mir die Frage, wann ein Behandlungsfehler, insbesondere ein Diagnose- oder Dokumentationsfehler im Rahmen einer ärztlichen Behandlung vorliegt.

Dazu einmal folgende Beispielkonstellation:

A hat einen Verkehrsunfall und prallt dabei bei 100 km/h frontal gegen eine Gartenmauer.

Da nach einer anfänglichen durch den Hausarzt festgestellten Arbeitsunfähigkeit auch nach 4 Wochen keine Besserung, sondern eher eine Verschlechterung besonders auch von neurologischen Ausfällen eintritt, wird der Facharzt B (Orthopädie) hinzugezogen.

Die von B verordnete physiotherapeutische Maßnahme muss wegen weiter auftretender neurologischer Beschwerden zunächst wieder abgebrochen werden. Es erfolgt eine MRT-gestützte Abklärung, die eine schwere aber frische Bandscheibenschädigung unter Beteiligung von Nerven in der HWS ergibt.

Die physiotherapeutische Behandlung wird von B u.a. durch medizinische Verordnungen (VO) nach einer zweiwöchigen Unterbrechung jeweils mit der Diagnose HWS-Syndorm etwa 7 Monate lang fortgesetzt.
Bei der Ausstellung der letzten medizinischen VO stellt B jedoch die Diagnose "Schulter-Arm-Syndrom". Sämtliche Verordnungen von B bescheinigen den unfallursächlichen Zusammenhang.

Etwa eine Woche nach der letzten VO wird die Behandlung durch B beendet.

Nach einer Odysee und einer weiteren Verschlimmerung des neurologischen Zustands droht A eine Querschnittslähmung. Es erfolgt sofortige OP der Bandscheiben der HWS, wobei auch zerrissene Bänder in der HWS festgestellt werden.

In der Dokumentation des Orthopäden B, so stellt sich heraus, ist weder die notwendig gewordene Unterbrechnung der physiotherapeutischen Behandlung noch die anlässlich der letzten VO gestellte Diagnose vermerkt, weshalb sowohl Patient A als auch nachbehandlelnde Ärzte darüber in Unkenntnis blieben.

Natürlich entstanden A durch die Verletzungen und folgenden Schädigungen immenser Schaden, u.a. auch frühzeitige Verrentung.


Kann die Behandlung durch B als fehlerhaft angesehen werden? Können die bei der med. VO durch B gestellte aber nicht mitgeteilte Diagnose als Aufklärungsfehler und die nicht erfolgten Dokumentationen hinsichtlich der im Behandlungsverlauf aufgetretenen Probleme und hinsichtlich der nicht dokumentierten erweiterten Diagnose als Dokumentationsfehler angesehen werden?


Einen schönen Gruß und danke für die Meinungen

Orakel
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 17:47
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AW: Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Zitat:
Zitat von Orakel Beitrag anzeigen
Kann die Behandlung durch B als fehlerhaft angesehen werden?
Als Erstes: das ist immer eine Einzelfallentscheidung und kann aus der Ferne nicht geschehen. Man muss sämtliche Unterlagen prüfen.

Mich wundert beispielsweise, warum hier im Sachverhalt nichts über die Diagnose des Radiologen steht, der das MRT höchstwahrscheinlich befundet haben wird. Der Orthopäde wird argumentieren, er habe sich auf die Befundung des Fachmanns verlassen.

Zu prüfen ist, ob beide Ärzte bei Berücksichtigung der Umstände (und eventuell radiologischer Befundung) zu einem anderen Ergebnis im Verlauf hätten kommen bzw. den Patienten zur Abklärung hätten weiter überweisen müssen. Entscheidend zur Feststellung eines Berufsfehlers ist, dass das Handeln des Arztes nicht nur nicht korrekt ist, sondern er fachlich anders hätte entscheiden müssen.

Zitat:
Können die bei der med. VO durch B gestellte aber nicht mitgeteilte Diagnose als Aufklärungsfehler
Mit Aufklärungsfehler hat das nichts zu tun, sondern eventuell mit falscher Information des Patienten.
Zitat:
und die nicht erfolgten Dokumentationen hinsichtlich der im Behandlungsverlauf aufgetretenen Probleme und hinsichtlich der nicht dokumentierten erweiterten Diagnose als Dokumentationsfehler angesehen werden?
Mangelhafte Dokumentation kann unter Umständen zu einer Beweiserleichterung für den Patienten führen, im Extremfall zur Beweislastumkehr. Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Orthopäde "ausreichend" dokumentiert hat oder wichtige Details unterlassen hat.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 19:45
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AW: Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Danke, erst mal für die Antwort, Humungus

zur Erklärung noch folgender Hinweis:


Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Mich wundert beispielsweise, warum hier im Sachverhalt nichts über die Diagnose des Radiologen steht, der das MRT höchstwahrscheinlich befundet haben wird. Der Orthopäde wird argumentieren, er habe sich auf die Befundung des Fachmanns verlassen.
Dies sollte damit angedeutet werden:

Zitat:
Es erfolgt eine MRT-gestützte Abklärung, die eine schwere aber frische Bandscheibenschädigung unter Beteiligung von Nerven in der HWS ergibt.
Wobei die Bewertung des Zustands nach dem Unfall durch eine Vergleichsaufnahme etwa 6 Monate nach der ersten Aufnahme erfolgt

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Mit Aufklärungsfehler hat das nichts zu tun, sondern eventuell mit falscher Information des Patienten.
Mangelhafte Dokumentation kann unter Umständen zu einer Beweiserleichterung für den Patienten führen, im Extremfall zur Beweislastumkehr. Auch hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Orthopäde "ausreichend" dokumentiert hat oder wichtige Details unterlassen hat.
Ich kann es auch gerne "Information" nennen; Tatsache bleibt aber doch, dass Patient A über seinen offenbar deutlich schlechteren Gesundeitszustand nicht informiert wurde, also nicht aufgeklärt wurde, was zu tun bzw. unterlassen ist und welche Behandlung nötig ist, auch hinsichtlich der Weiterbehandlung weiterer Ärzte.

Zu den genannten Punkten besteht wie gesagt keinerlei Dokuentation, also auch keine "ausreichende". Es kann davon ausgegangen werden, dass außer fünf Sätzen während der gesamten Behandlungszeit nichts in die Dokumentation aufgenommen wurde, was über die Behandlung und die erstgenannte Diagnose hinausgeht.

Tatsächlich ist es auch gerade die Frage, ob die vorliegenden Umstände eben dokumentationswürdig gewesen wären, da hieraus doch erst die Erforderlichkeit getroffener Maßnahmen ersichtlich werden und v.a. die eingetretene gravierende Verschlechterung des Zustands und der damit verbundenen Diagnoseänderung/-erweiterung.

Gerade diese beiden Momente sollen durch die Fragestellung geklärt werden.


Schönen Gruß

McError
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2011, 20:13
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AW: Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Zitat:
Zitat von Orakel Beitrag anzeigen
Dies sollte damit angedeutet werden:
Das ist mit seinem eigenen Untersuchungsbefund die Basis, aufgrund der der Orthopäde erst einmal handelt.

Zitat:
Wobei die Bewertung des Zustands nach dem Unfall durch eine Vergleichsaufnahme etwa 6 Monate nach der ersten Aufnahme erfolgt
Da muss geprüft werden, ob eine Kontrollaufnahme eher hätte erfolgen müssen.

Zitat:
Tatsache bleibt aber doch, dass Patient A über seinen offenbar deutlich schlechteren Gesundeitszustand nicht informiert wurde, also nicht aufgeklärt wurde, was zu tun bzw. unterlassen ist und welche Behandlung nötig ist, auch hinsichtlich der Weiterbehandlung weiterer Ärzte.
Das ist richtig, der Begriff "Aufklärung" ist aber eher für präoperative Gespräche reserviert. Die Konsequenz einer fehlerhaften Information kann natürlich ebenso gravierend sein.

Zitat:
Es kann davon ausgegangen werden, dass außer fünf Sätzen während der gesamten Behandlungszeit nichts in die Dokumentation aufgenommen wurde, was über die Behandlung und die erstgenannte Diagnose hinausgeht.
Na, das ist doch prima! Je schlechter die Dokumentation, je mehr Probleme für den Orthopäden und je eher die Beweislasterleichterung.

Zitat:
Tatsächlich ist es auch gerade die Frage, ob die vorliegenden Umstände eben dokumentationswürdig gewesen wären,
Richtig. Diese Frage wird im Rahmen der Prüfung beantwortet werden, ob die Dok. ausreichend war.

Je ausführlicher der Arzt Befunde und Entscheidungen dokumentiert, je eher kann für sein Verhalten Verständnis entwickelt werden (wenn es fachlich korrekt war, natürlich).
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  #5 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 11:06
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AW: Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Hallo,

es ist natürlich immer schwierig, eine Fallgestaltung in allen Einzelheiten zu schildern.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das ist richtig, der Begriff "Aufklärung" ist aber eher für präoperative Gespräche reserviert. Die Konsequenz einer fehlerhaften Information kann natürlich ebenso gravierend sein.
Ich frage mich, ob das so losgelöst gesehen werden kann; dem geht doch eine entsprechende Diagnose und Indikation voraus. In diesem Fall bleibt B aber bei der Diagnose hängen, obwohl eine OP zu dem Zeitpunkt nötig erscheint. Dadurch, dass ein präop. Gespräch eben nicht zustande kommt (weil B möglicherweise die Folge der Indikation nicht erkennt), kann A die erforderliche Aufklärung gar nicht mehr erhalten.


Aber gehen wir einmal davon aus, dass eine Prüfung zB im Auftrag einer Schlichtungsstelle erfolgte, die - ohne explizit auf die ggf. notwendige Informmation bzw. Aufklärung und eine ausreichende Dokumentation einzugehen - zu dem Schluß gelangt, dass keine Fehler seitens des B vorliegen.
Könnte man angesichts der vorliegenden Tatsachen evtl. zu einem anderen Ergebnis kommen oder würde es sich vielleicht geradezu aufdrängen? Mit anderen Worten: wäre dann die erfolgte Prüfung nicht als Gefälligkeitsgutachten zu betrachten?


Die Fragestellung könnte etwas eingeschränkt also lauten:
Hätte B
  • früher zu einer anderen Diagnose und damit weiteren Behandlung kommen müssen (wird sicher hier nicht zu beantworten sein)?
  • den A über die Diagnose und weitere Behandlungsmöglichkeiten informieren (aufklären) müssen?
  • die physiotherapeutischen Maßnahmen und Ergebnisse dokumentieren müssen?
  • die neue/erweiterte Diagnose dokumentieren müssen?


Damit wäre schon sehr geholfen.


Nochmals vielen Dank

Orakel
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  #6 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 11:52
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AW: Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Zitat:
Etwa eine Woche nach der letzten VO wird die Behandlung durch B beendet.
wieso eigentlich? patient geheilt oder wieso?

die frage is doch, welche behandlung vom b war falsch? bzw. welche hätte statt finden müssen, die nicht statt gefunden hat?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 12:05
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AW: Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Hallo zeiten,

wenn es auch nicht weiter hilft, aber diese Frage würde ich auch gerne von B beantwortet haben:

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wieso eigentlich? patient geheilt oder wieso?
Aber da kann man nur Vermutungen anstellen. Ich würde B untertellen, dass er sich der Unzulänglichkeit der Behandlung bewußt wurde. Geh mal in der Fallgestaltung davon aus, dass B im weiteren Verlauf (aber noch vor Kenntnis der Umstände durch A um Diagnose und Aufklärung) seine Zulassung in DE aufgab und in ein EU-Land auswanderte .


Schönen Sonntag von

Orakel

Ach ja, welche Behandlung: da Nervenschädigungen vorliegen, wäre wohl eine OP angezeigt gewesen. Zumindest hätte A für eine Genesung oder zumindest Stabilisierung anderer Maßnahmen bedurft.

Geändert von Orakel (14.08.2011 um 12:15 Uhr). Grund: Ergänzung
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  #8 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 15:20
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AW: Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Zitat:
Zitat von Orakel Beitrag anzeigen
In diesem Fall bleibt B aber bei der Diagnose hängen, obwohl eine OP zu dem Zeitpunkt nötig erscheint.
Weil eine OP nach seinem Dafürhalten nicht indiziert ist.
Zitat:
Dadurch, dass ein präop. Gespräch eben nicht zustande kommt (weil B möglicherweise die Folge der Indikation nicht erkennt), kann A die erforderliche Aufklärung gar nicht mehr erhalten.
Sorry, das ist jetzt an den Haaren herbeigezogen, um den Zusammenhang mit einer Aufklärung weiter herzustellen. Wenn ich meine, eine OP sei nicht nötig - über welche OP sollte ich einen Patienten dann aufklären?

Zitat:
Aber gehen wir einmal davon aus, dass eine Prüfung zB im Auftrag einer Schlichtungsstelle erfolgte, die - ohne explizit auf die ggf. notwendige Informmation bzw. Aufklärung und eine ausreichende Dokumentation einzugehen - zu dem Schluß gelangt, dass keine Fehler seitens des B vorliegen.
Hmmm, das ist nicht gut. Auf die Dokumentation wird im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens normalerweise eingegangen. Der Gutachter sollte einen mehrseitigen Befund erstellt haben, in dem die Dokumentation zumindest erwähnt ist.

Zitat:
Könnte man angesichts der vorliegenden Tatsachen evtl. zu einem anderen Ergebnis kommen oder würde es sich vielleicht geradezu aufdrängen? Mit anderen Worten: wäre dann die erfolgte Prüfung nicht als Gefälligkeitsgutachten zu betrachten?
Siehe oben: Einzelfall! Aus dem, was hier geschildert ist, könnte man auf eine schlechte Dokumentation schließen, aber: man muss immer alles sehen.

Dem Patient bleibt weiterhin der Weg vor ein Gericht. Allerdings muss er von jetzt an in die Tasche greifen und selber zahlen. Und er muss gegen das Gutachten der Schlichtungsstelle anstinken.

Zitat:
Hätte B
  • früher zu einer anderen Diagnose und damit weiteren Behandlung kommen müssen (wird sicher hier nicht zu beantworten sein)?
  • den A über die Diagnose und weitere Behandlungsmöglichkeiten informieren (aufklären) müssen?
  • die physiotherapeutischen Maßnahmen und Ergebnisse dokumentieren müssen?
  • die neue/erweiterte Diagnose dokumentieren müssen?
Ist alles von hier aus nicht zu beantworten. Fachanwalt suchen, und der wird sich die Sache ansehen.

Zitat:
Geh mal in der Fallgestaltung davon aus, dass B im weiteren Verlauf (aber noch vor Kenntnis der Umstände durch A um Diagnose und Aufklärung) seine Zulassung in DE aufgab und in ein EU-Land auswanderte .
Der war nicht der erste und wird auch nicht der letzte sein.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 23:14
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AW: Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Hallo Humungus,

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Weil eine OP nach seinem Dafürhalten nicht indiziert ist.
Sorry, das ist jetzt an den Haaren herbeigezogen, um den Zusammenhang mit einer Aufklärung weiter herzustellen. Wenn ich meine, eine OP sei nicht nötig - über welche OP sollte ich einen Patienten dann aufklären?
Die Sache soll nicht primär am Erfordernis einer OP festgemacht werden. Jedoch wären mit der neuen Diagnose andere Maßnahmen erforderlich bzw. getroffene Maßnahmen eher schädlich.
Ich kann ehrlich gesagt auch nicht erkennen, weshalb dies an den Haaren herbeigezogen sein soll. Gleichgültig welche Maßnahmen getroffen werden beruhen sie auf die zuvor gestellte Diagnose. Die beabsichtigten Maßnahmen sollte B dem A mitteilen, damit er über ihre Durchführung in Abwägung eines Risikos entscheiden kann. Tatsache ist, dass die Diagnose einer (anderen) Behandlung bedurft hätte.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Dem Patient bleibt weiterhin der Weg vor ein Gericht. Allerdings muss er von jetzt an in die Tasche greifen und selber zahlen. Und er muss gegen das Gutachten der Schlichtungsstelle anstinken.

Ist alles von hier aus nicht zu beantworten.
Tja, schade. Patient A würde dies wohl gerne machen, wenn er nach der Stellungnahme der Schlichtungsstelle etwas mehr Sicherheit hätte. Aber so wird er wohl die dafür notwendigen Ausgaben für seine gesundheitliche Stabilisierung brauchen. Aber trotzdem danke für die Mühe.


Schönen Gruss

Orakel
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  #10 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 07:42
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AW: Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler?

Zitat:
Zitat von Orakel Beitrag anzeigen
Gleichgültig welche Maßnahmen getroffen werden beruhen sie auf die zuvor gestellte Diagnose. Die beabsichtigten Maßnahmen sollte B dem A mitteilen, damit er über ihre Durchführung in Abwägung eines Risikos entscheiden kann. Tatsache ist, dass die Diagnose einer (anderen) Behandlung bedurft hätte.
Das ist aber kein Aufklärungsfehler, sondern ein Diagnosefehler! Ein Beispiel: Patient hat Erkrankung A, die dringend operiert werden müsste. Der Arzt diagnostiziert aber Erkrankung B, die man nicht operieren muss. Er informiert schlüssigerweise den Patienten über B. Oder?

Zitat:
Patient A würde dies wohl gerne machen, wenn er nach der Stellungnahme der Schlichtungsstelle etwas mehr Sicherheit hätte.
Man muss eben abwägen, ob man der Schlichtung glaubt oder nicht. Das Gutachten gründlich lesen und dann entscheiden.
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