
04.01.2008, 13:38
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2007 Alter: 44
Beiträge: 18.874
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| AW: Datenschutzverletzung durch Facharzt Wenn das die einzige Äußerung des AG's wäre, wäre das zu wenig. Wie soll der Arzt denn wissen, was "Details" für den AG wären? Wie schon gesagt ist ein Standardgutachten inklusive Befunden und Diagnosen.
Also: wenn der AG eindeutig gesagt habe "es müssen keine Befunde oder Diagnosen drin sein", gilt mein letzter Post. Wenn er aber nur gesagt habe "es müssen keine Details rein" gilt er sicher nicht. Ich hattes es ja gesagt: die Einzelfallbetrachtung ist wichtig.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein
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