Dies ist eine Diskussion zu 16 Jährige von Eltern zum Blutabnehmen gezwungen innerhalb des Forums Medizinrecht
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| 16 Jährige von Eltern zum Blutabnehmen gezwungen wusste nicht genau wo rein damit. Dürfen die Eltern, ihren 16-Jährigen Sohn Drogentest (Blutabnahme) zwingen? Der Jugendliche ist mit einer Urinprobe einverstanden, hat aber Angst vor Spritzen und Nadeln. Vielen Dank Fabi |
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| AW: 16 Jährige von Eltern zum Blutabnehmen gezwungen Die Frage ist nicht, ob Eltern ihr 16jähriges Kind zu einer Blutprobe zwingen können. Die Frage ist, ob ein Arzt ohne Einwilligung des 16jährigen diesem ohne gerichtlichen Beschluss Blut abnehmen darf. Und da lautet die Antwort außer in wenigen, extremen Ausnahmefällen schlicht und einfach: nein. Und dasselbe gilt für die Frage, ob der Arzt, wenn er die Blutprobe vorgenommen hat, den Eltern überhaupt das Ergebnis mitteilen dürfte, und da lautet die Antwort ebenfalls außer in wenigen, extremen Ausnahmefällen: nein.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: 16 Jährige von Eltern zum Blutabnehmen gezwungen Zitat:
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| AW: 16 Jährige von Eltern zum Blutabnehmen gezwungen Immerhin machen die Eltern den Drogentest nicht heimlich. Manche Drogentests werden ja extra damit beworben. Wenn der Jugendliche mit einem Drogentest grundsätzlich einverstanden ist: Drogenschnelltests gibt es in der Apotheke. Neben den Urintests gibt es auch diese Teststreifen, die kein Mitwirken erfordern und auf geringste Mengen Schweiß reagieren. Ob so ein Vorgehen förderlich für das Vertrauensverhältnis ist sei mal dahingestellt.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: 16 Jährige von Eltern zum Blutabnehmen gezwungen Zitat:
Zitat:
Die grundsätzliche Frage ist hochinteressant und verdient eine ernsthafte Antwort: a) wo liegen die Grenzen des elterlichen Erziehungsrechts und b) bis wo dürfen Ärzte überhaupt elterliche Maßnahmen irgendwelcher Art mitmachen? Zitat:
Da fällt einem dann fast nur noch jener schöne böse Spruch ein: "Überleg Dir, was Du machst - ich bin es, der irgendwann einmal das Pflegeheim für Dich aussucht."
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: 16 Jährige von Eltern zum Blutabnehmen gezwungen Zitat:
http://www.rp-online.de/gesundheit/n...aid_26333.html http://www.news-und-trends.de/drogentest.php Zitat:
Besorgte Eltern (mit Stasi-Allüren) sollten sich das hier mal durchlesen: http://www.fachaerzte.com/ziegler/fa...gen_eltern.htm
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: 16 Jährige von Eltern zum Blutabnehmen gezwungen Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: 16 Jährige von Eltern zum Blutabnehmen gezwungen Zitat:
"Wegen fehlenden öffentlichen Interesses" kann der Staatsanwalt entscheiden, kein Ermittlungsverfahren von Amts wegen einzuleiten. Bei einem Strafantrag des Geschädigten muß er ermitteln, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt - und das ist hier unbestreitbar der Fall, wenn tatsächlich ein Drogentest vorgenommen wurde. Und wird dabei zweifellos zu der Einschätzung gelangen, daß hier eine Straftat vorliegt, und entsprechend ein Strafverfahren einleiten. Daß das dann mit einem Strafbefehl statt eines Verfahrens beendet wird - das mag sein. Davon mal ganz abgesehen: eine von Eltern an ihren Schutzbefohlnen begangene Körperverletzung wird kein Staatsanwalt als Lappalie abtun. Dazu ist das Rechtsverständnis deutscher Staatsanwälte dann doch zu intakt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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