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wieder so ein GEZ Drama...

Dies ist eine Diskussion zu wieder so ein GEZ Drama... innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 15.12.2010, 22:44
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wieder so ein GEZ Drama...

Guten Abend Forum,

Man nehme an Person A war Schüler bis Juli 2010 und ab September 2010 Student.

Person A hat etwa im Januar 2010 festgestellt, dass er als Schüler keine GEZ zahlen muss, sich aber nicht abgemeldet sondern einfach nicht bezahlt.

Nun, im Dezember 2010 hätte er sich gründlicher informiert und festgestellt, dass er diverse Bürokratische Arbeit mit der GEZ erledigen muss, um nichtmehr gebührenpflichtig zu sein (Antrag etc.).

Nun meine Frage:

Wird Person A nachträglich sagen können er war Schüler bis Juni 2010, so dass er den Beitrag ab Januar nicht nachzahlen muss? (Von dem zu unrecht bezahlten Geld davor ganz abgesehen)

Wird Person A das Geld, dass er Seit Oktober nicht bezahlt hat nachzahlen müssen?

Sein BaFöG Bescheid käme erst ende Januar 2011.
Wird er alles bis Januar 2011 zahlen müssen und darf erst ab dann von der GEZ befreit sein?

Mit freundlichen Grüßen
Skippy_
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Alt 16.12.2010, 00:13
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AW: wieder so ein GEZ Drama...

Das Schüller generell nicht zur Zahlung verpflichtet sind ist nicht korrekt.
Zum Einen kannst du das alles selbst bei GEZ.de nachlesen ....

Zitat:
3. Kann ich auch rückwirkend abmelden?

Nein. Eine Abmeldung wird zum Ende des Monats wirksam, in dem diese bei der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt eingeht. Im Zweifel muss nachgewiesen werden, dass die Abmeldung der GEZ oder der Landesrundfunkanstalt zugegangen ist.

...
15. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?

Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet
werden ...
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Zum Anderen zahlst man - so man den in der GEZ Mühle steckt - solange bis man seine Geräte wirksam abgemeldet hat
( die GEZ sperrt sich da gerne )oder einem Antrag auf Gebührenbefreiung ( wg. z.B. Bafög ) stattgegeben wurde:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehre...index_ger.html

Es reicht also mitnichten die Vorraussetzungen für eine Befreiung
zu erfüllen - solange der Antrag nicht eingereicht und positiv
beschieden wurde zahlt man (nach) - zzgl Inkassokosten.
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