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Wie gegen Zwangsanmeldung der GEZ vorgehen?

Dies ist eine Diskussion zu Wie gegen Zwangsanmeldung der GEZ vorgehen? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 12.12.2009, 12:44
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Angry Wie gegen Zwangsanmeldung der GEZ vorgehen?

Folgender fiktiver Fall:

Person A, von Beruf Student, hat kein Einkommen und ist BAFöG-Empfänger.

Durch Komplikationen bei der Erlangung der für den BAFöG-Antrag in diesem Semester nötigen Leistungen für einen Leistungsnachweis, kommt es zu einer Verzögerung bei der Erteilung der BAFöG-Leistungen. Aus allen vorherigen BAFöG-Bescheiden ist jedoch zu entnehmen, dass die Förderungsdauer bis September 2010 vorgesehen ist.

Nun erhält diese Person Post von der GEZ, mit der Aufforderung anzugeben, ob und falls ja, welche Empfangsgeräte zur Verfügung stehen. Da BAFöG-Empfänger von der Rundfunkgebühren-Pflicht befreit sind, antwortet die Person nicht, sondern bemüht sich um die Eintragung der fehlenden "Scheine", für den Leistungsnachweis, der für den BAFöG-Antrag nötig ist.

Nun folgt eine Mahnung, die aus dem bereits genannten Grund unbeantwortet bleibt. In der zweiten Mahnung ist die Rede von Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aus Angst antwortet die Person mit einem Schreiben. Diesem Schreiben ist zu entnehmen, dass sie Student ist, BAFöG-Empfänger und um Befreiung von der Rundfunkgebühren-Pflicht bittet. Dem Schreiben wird eine Kopie des letzten BAFöG-Bescheides beigelegt. Es wurden jedoch nirgends Angaben gemacht ob und falls ja, welche Empfangsgeräte zur Verfügung stehen.

Nach einigen Tag bekommt diese Person erneut Post von der GEZ. Diesem Schreiben ist zu entnehmen:

Zitat:
„[...] Sie stellen einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und geben nicht an, welche Geräte zum Empfang bereit gehalten werden.

Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden. Deshalb haben wir unter der Teilnehmernummer xxx xxx xxx ein Radio und ein Fernsehgerät zu xx.2009 angemeldet. [...]“
Einige Zeit später erneut Post von der GEZ, mit einem Zahlschein, auf dem die Summe von ungefähr 54 Euro eingetragen ist. Keine große Summe, aber als Student, ohne Einkommen, der auf BAFöG angewiesen ist und im Moment an der Existenzgrenze von diversen Geldgeschenken lebt, eine Unmöglichkeit diese Forderung zu begleichen.

Dem Zahlschein ist auf der Rückseite zu entnehmen:

Zitat:
„[...] 7. Bei Nichtzahlung können die Rundfunkgebühren im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Daneben können im Ordnungswidrigkeitsverfahren Geldbußen bis zu 1.000,- € verhängt werden. [...]“
Was kann diese Person nun Unternehmen? Ein schriftlicher Widerspruch folgt am Montag per Einschreiben mit Rückschein. Gibt es aber weitere Möglichkeiten sich in dem vorliegenden Falle gegen die unbegründete, willkürliche Forderung zu wehren und womöglich Anzeige gegen den zuständigen Sachbearbeiter zu erstatten? Eine Angabe bezüglich der Verfügbarkeit von Empfangsgeräten wurde wie gesagt nie gemacht und auch nichts solches Unterschrieben.

Geändert von TitusTheFox (12.12.2009 um 12:46 Uhr). Grund: "Kopie des BAFöG-BEscheides" eingefügt.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 23:41
V.I.P.
 
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AW: Wie gegen Zwangsanmeldung der GEZ vorgehen?

Zitat:
Gibt es aber weitere Möglichkeiten sich in dem vorliegenden Falle gegen die unbegründete, willkürliche Forderung zu wehren und womöglich Anzeige gegen den zuständigen Sachbearbeiter zu erstatten?
Bei der nächsten Polizeidienststelle kann man seine Anzeige machen. Am besten, man zeigt denen auch gleich noch, dass man kein Radio und keinen Fernseher empfangsbereit hält, LOL.

ROF, Gerd
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