Dies ist eine Diskussion zu Wie gegen Zwangsanmeldung der GEZ vorgehen? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Person A, von Beruf Student, hat kein Einkommen und ist BAFöG-Empfänger. Durch Komplikationen bei der Erlangung der für den BAFöG-Antrag in diesem Semester nötigen Leistungen für einen Leistungsnachweis, kommt es zu einer Verzögerung bei der Erteilung der BAFöG-Leistungen. Aus allen vorherigen BAFöG-Bescheiden ist jedoch zu entnehmen, dass die Förderungsdauer bis September 2010 vorgesehen ist. Nun erhält diese Person Post von der GEZ, mit der Aufforderung anzugeben, ob und falls ja, welche Empfangsgeräte zur Verfügung stehen. Da BAFöG-Empfänger von der Rundfunkgebühren-Pflicht befreit sind, antwortet die Person nicht, sondern bemüht sich um die Eintragung der fehlenden "Scheine", für den Leistungsnachweis, der für den BAFöG-Antrag nötig ist. Nun folgt eine Mahnung, die aus dem bereits genannten Grund unbeantwortet bleibt. In der zweiten Mahnung ist die Rede von Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aus Angst antwortet die Person mit einem Schreiben. Diesem Schreiben ist zu entnehmen, dass sie Student ist, BAFöG-Empfänger und um Befreiung von der Rundfunkgebühren-Pflicht bittet. Dem Schreiben wird eine Kopie des letzten BAFöG-Bescheides beigelegt. Es wurden jedoch nirgends Angaben gemacht ob und falls ja, welche Empfangsgeräte zur Verfügung stehen. Nach einigen Tag bekommt diese Person erneut Post von der GEZ. Diesem Schreiben ist zu entnehmen: Zitat:
Dem Zahlschein ist auf der Rückseite zu entnehmen: Zitat:
Geändert von TitusTheFox (12.12.2009 um 12:46 Uhr). Grund: "Kopie des BAFöG-BEscheides" eingefügt. |
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| AW: Wie gegen Zwangsanmeldung der GEZ vorgehen? Zitat:
ROF, Gerd |
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