Dies ist eine Diskussion zu Widerruf einer Einverständniserklärung zur Textfreigabe innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Angenommen es wurde ein Interview (telefonisch) geführt, angenommen, dieses Interview wurde nach Verschriftlichung ausdrücklich und schriftlich freigegeben zur Veröffentlichung und dies ohne Bedingungen, Befristungen, Auflagen: Kann eine solche Einverständniserklärung jederzeit (grundlos) von irgendeiner, angeblich dazu beauftragten Person (also nicht dem Interviewpartner und auch keiner nach Position zuständigen Person) nur per e-mail(!) wirksam zurückgenommen werden? Welche Gründe würden eine solche Rücknahme genereell rechtfertigen? Wo würde hierfür eine gesetzliche Grundlage zu finden sein? Was ist die Rechtsfolge, wenn das Manuskript bereits an einen Verlag gesandt wurde und erst nach freiwilliger Bekanntgabe des Veröffentlichungstermins an den Interviwpartner eine solche Rücknahme erfolgte? Was wäre die Rechtsfolge, wenn die Veröffentlichung dennoch erfolgen würde? Inwieweit gabe es einen SEA? (Anspruchsgrundlage?) Wäre es dennoch ohne Einschränkungen möglich, diese Geschehnisse und den Inhalt des Interviews in zitierender, kommentierender Form zu kommentieren? Auf welcher Rechtsgrundlage? Vielen Dank im voraus für jeden Tipp hierzu. Gerne auch Lit.-tipp. |
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| AW: Widerruf einer Einverständniserklärung zur Textfreigabe 1.) Eine Hausverwaltung muss sich mit einer handschriftlich unterschriebenen Vollmacht des Hauseigentümers im Original legitimieren gegenüber den Mietern. In anderen Branchen mag das anders sein, aber so etwas wie eine Vollmacht muss wohl meist vorgelegt werden, falls sich ein Vertretungsrecht nicht anderweitig ergibt. 2.) Pressefreiheit, unwirksame, weil sittenwidrige Klauseln, Urheberrecht bei Gemeinschaftswerken, aber nicht gegen Treu und Glauben, das waren wohl die Stichworte gestern noch. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| gesetzliche voraussetzungen, interview, widerruf textfreigabe |
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