Dies ist eine Diskussion zu Werbung unter 18 jähriger. innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Werbung unter 18 jähriger. würde man einen minderjährigen Sportler in einem Video Darstellen, wie er Übungen für ein Produkt macht und die Gage für den Dreh beispielsweise 200 Euro sind, darf der 16 jährige bei der Einverständniserklärung (Video für kommerzielle Zwecke) selbst unterzeichnen? Danke euch für Antworten. |
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| AW: Werbung unter 18 jähriger. Die Unterschrift mit 16 ist nur bedingt wirksam. Sie ist schwebend unwirksam, was aber nur wichtig wird, wenn die Erziehungsberechtigten später nicht zustimmen zur endgültigen Wirksamwerdung bzw. sich dagegen aussprechen. So lange keine Vertragspartei meckert, und jede Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, darf und wird der Staat nicht eingreifen (höchstens wegen Jugendschutzes, bei 16 also selten). Der 16er und dessen Produktionsfirma/Fotograf sind aber erst auf der sicheren Seite, wenn sie nicht mehr befürchten müssen, dass einer der Erziehungsberechtigten den Vertrag für ungültig erklärt. Was meist wirksam wird, wenn das Kind mehr vertraglich zusagt als den Kauf in Höhe eines Taschengeldes (also 1 Jeans, Schokolade oder 1 Bravo). Aus diesem Grunde, wegen der Vertragssicherheit (grad bei hohen Kosten, z. B. Reise zum Fotoshooting), haben Fotografen gerne die Zusicherung aller Erziehungsberechtigten. Denn selbst wenn die mitwohnende Mama zusagt, könnte der später eingeweihte, weit weg wohnende Papa immer noch Ärger machen - manchmal mit Erfolg, bei kleinen Geschäften des Alltags eher nicht. Gruß aus Berlin, Gerd
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