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Werbung mit Gesangsdemos im Internet

Dies ist eine Diskussion zu Werbung mit Gesangsdemos im Internet innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 22:36
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Werbung mit Gesangsdemos im Internet

Hallo zusammen,

angenommen die Sängerin einer Partyband, die sich im Internet in Bild und Ton präsentiert nimmt Gesangsdemos auf, die auf der Internetseite als Hörbeispiele zu finden sind.

Nach einigen Jahren verlässt die Sängerin diese Band und sucht einen neunen Wirkungskreis in der gleichen Branche (singt bei einer anderen Band).

Was geschieht mit den Demos?
Ist der "Bandchef" berechtigt seine Band mit den Aufnahmen der Sängerin im Internet zu präsentieren und mit ihrer Stimme Werbung zu machen , obwohl Sie gar nicht mehr beim Ihm beschäftigt ist?
Wenn Sie die klare bitte äußert, die Demos zu entfernen und dies zunächst geschieht, die Aufnahmen aber später erneut auf der Internetseite auftauchen... ist das okay?

Welche Rechtsforschriften gelten hier?
Worauf könnte sich die Sängerin in so einem Fall berufen?
Was könnte Sie fordern?

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2009, 14:07
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AW: Werbung mit Gesangsdemos im Internet

Zitat:
Zitat von July1984

Was geschieht mit den Demos?
Ist der "Bandchef" berechtigt seine Band mit den Aufnahmen der Sängerin im Internet zu präsentieren und mit ihrer Stimme Werbung zu machen , obwohl Sie gar nicht mehr beim Ihm beschäftigt ist?
Hängt von den Verträgen ab, und wer wem welche Rechte eingeräumt hat.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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