Dies ist eine Diskussion zu Werbung im Abibuch innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Werbung im Abibuch Ich habe ein paar allgemeine steuerrechtliche Fragen zu einem "Abibuch". Das meiste betrifft in der Regel die Werbung. Ein solches Projekt kann in angemessener Qualität natürlich nur zufriedenstellend bewerkstelligt werden, wenn man die hohen Ausgaben durch ein paar Nebeneinkünfte puffern kann. Da ein solches Projekt weder über die Schule bzw. andere Vereine abgewickelt werden kann, läuft das ganze privat, bzw. so weit wie ich mich informiert hab als BGB Gesellschafft. Vom Einkommersteuerrechtlichen dürfte es daher keine Probleme geben, da wohl kaum von hohen Gewinnen auszugehen sein dürfte. Viel wichtiger wäre aber die Frage, inwieweit solche Einnahmen von der Mehrwertsteuer beeinflusst sind. Müsste diese abgeführt werden? Die werbenden Firmen erwarten selbstverständlich die Ausstellung einer Rechnung/Quittung o.ä. um den Betrag von der Steuer absetzen zu können. Wäre eine solche Quittung beim Finanzamt stichfest, oder muss man auch damit rechnen, dass im Extremfall diese nicht anerkannt werden? Danke für eure Antworten Daniel |
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| AW: Werbung im Abibuch Zitat:
Zitat:
Auf die Rechnung gehört Rechnungsaussteller, Rechnungsempfänger, genaue Bezeichnung der geleisteten Lieferung/Leistung, Datum, Zahlungsziel (wieviel bis wann wohin) und eine (fortlaufend vergebene) Rechnungsnummer. Wenn USt berechnet wird, ab 150 Rechnungsbetrag die USt-Nummer, wenn eine USt-Ident-Nummer vorhanden ist, diese immer.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Werbung im Abibuch Zitat:
Ist eine Quittung von der steuerrechtlichen Bedeutung her mit einer Rechnung gleichzusetzen?... Das zahlungsziel stünde ja nicht auf einer solchen Quittung... Auf der anderen Seite könnte zur zusätzlichen Abischerung eine Kopie des Auftragsschreibens beigefügt werden. Auf diesem wären Fristen, Empfänger, Bestellung detailliert beschrieben. Die Quittung würde dann lediglich als Zahlungsbeleg gelten. Wäre solch eine Kombination soweit sicher, dass man guten Gewissens dies auch vor den (potentiellen) Werbern behaupten könnte? |
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| AW: Werbung im Abibuch Zitat:
Zitat:
Davon abgesehen: Unternehmen, die in einem Abi-Buch Werbung schalten wollen, sollten auch selber wissen, was sie für ihre Buchhaltung benötigen. Wenn denen da etwas nicht ausreicht, werden sie das vermutlich von ganz allein nachfordern.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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