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Werbung im Abibuch

Dies ist eine Diskussion zu Werbung im Abibuch innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 29.10.2009, 19:49
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Werbung im Abibuch

Hallo!

Ich habe ein paar allgemeine steuerrechtliche Fragen zu einem "Abibuch".

Das meiste betrifft in der Regel die Werbung. Ein solches Projekt kann in angemessener Qualität natürlich nur zufriedenstellend bewerkstelligt werden, wenn man die hohen Ausgaben durch ein paar Nebeneinkünfte puffern kann.

Da ein solches Projekt weder über die Schule bzw. andere Vereine abgewickelt werden kann, läuft das ganze privat, bzw. so weit wie ich mich informiert hab als BGB Gesellschafft.
Vom Einkommersteuerrechtlichen dürfte es daher keine Probleme geben, da wohl kaum von hohen Gewinnen auszugehen sein dürfte.
Viel wichtiger wäre aber die Frage, inwieweit solche Einnahmen von der Mehrwertsteuer beeinflusst sind. Müsste diese abgeführt werden?
Die werbenden Firmen erwarten selbstverständlich die Ausstellung einer Rechnung/Quittung o.ä. um den Betrag von der Steuer absetzen zu können. Wäre eine solche Quittung beim Finanzamt stichfest, oder muss man auch damit rechnen, dass im Extremfall diese nicht anerkannt werden?

Danke für eure Antworten

Daniel
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  #2 (permalink)  
Alt 30.10.2009, 15:07
V.I.P.
 
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AW: Werbung im Abibuch

Zitat:
Zitat von Daniel_sge
Viel wichtiger wäre aber die Frage, inwieweit solche Einnahmen von der Mehrwertsteuer beeinflusst sind. Müsste diese abgeführt werden?
Mehrwertsteuer gibt es seit über 30 Jahren nicht mehr. Umsatzsteuer kann und muß nur dann abgeführt werden, wenn Umsatzsteuerpflicht besteht und zur Umsatzsteuer veranlagt wird. Es dürfte allerdings völliger Overkill sein, sich für die Herausgabe eines Abi-Buches zur Umsatzsteuerveranlagung anzumelden. Zumal die Umsätze vermutlich unter 17.500 Euro/Jahr bleiben werden, und dann ohnehin die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG angewendet werden könnte.

Zitat:
Die werbenden Firmen erwarten selbstverständlich die Ausstellung einer Rechnung/Quittung o.ä. um den Betrag von der Steuer absetzen zu können. Wäre eine solche Quittung beim Finanzamt stichfest, oder muss man auch damit rechnen, dass im Extremfall diese nicht anerkannt werden?
Wenn die Rechnung den Vorschriften der AO usw. entsprechen, sind sie absetzbar. Ob die Ausgaben als abzugsfähig anerkannt werden, ist letztlich eine inhaltliche Frage - es gibt aber keinen Grund, warum sie nicht abzugsfähig sein sollten. Ausgaben für Werbung sind abzugsfähig.

Auf die Rechnung gehört Rechnungsaussteller, Rechnungsempfänger, genaue Bezeichnung der geleisteten Lieferung/Leistung, Datum, Zahlungsziel (wieviel bis wann wohin) und eine (fortlaufend vergebene) Rechnungsnummer. Wenn USt berechnet wird, ab 150€ Rechnungsbetrag die USt-Nummer, wenn eine USt-Ident-Nummer vorhanden ist, diese immer.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 30.10.2009, 17:02
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AW: Werbung im Abibuch

Zitat:
Auf die Rechnung gehört Rechnungsaussteller, Rechnungsempfänger, genaue Bezeichnung der geleisteten Lieferung/Leistung, Datum, Zahlungsziel (wieviel bis wann wohin) und eine (fortlaufend vergebene) Rechnungsnummer. Wenn USt berechnet wird, ab 150€ Rechnungsbetrag die USt-Nummer, wenn eine USt-Ident-Nummer vorhanden ist, diese immer. __________________
Danke, hat mir sehr geholfen, aber dazu nochmal eine Frage:
Ist eine Quittung von der steuerrechtlichen Bedeutung her mit einer Rechnung gleichzusetzen?... Das zahlungsziel stünde ja nicht auf einer solchen Quittung...

Auf der anderen Seite könnte zur zusätzlichen Abischerung eine Kopie des Auftragsschreibens beigefügt werden. Auf diesem wären Fristen, Empfänger, Bestellung detailliert beschrieben. Die Quittung würde dann lediglich als Zahlungsbeleg gelten.
Wäre solch eine Kombination soweit sicher, dass man guten Gewissens dies auch vor den (potentiellen) Werbern behaupten könnte?
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  #4 (permalink)  
Alt 31.10.2009, 21:49
V.I.P.
 
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AW: Werbung im Abibuch

Zitat:
Zitat von Daniel_sge
Danke, hat mir sehr geholfen, aber dazu nochmal eine Frage:
Ist eine Quittung von der steuerrechtlichen Bedeutung her mit einer Rechnung gleichzusetzen?... Das zahlungsziel stünde ja nicht auf einer solchen Quittung...
Meines Wissens ja. Auf einem Kassenbon steht ja auch kein Zahlungsziel, logisch.

Zitat:
Wäre solch eine Kombination soweit sicher, dass man guten Gewissens dies auch vor den (potentiellen) Werbern behaupten könnte?
Das nächstgelegene Finanzamt fragen.

Davon abgesehen: Unternehmen, die in einem Abi-Buch Werbung schalten wollen, sollten auch selber wissen, was sie für ihre Buchhaltung benötigen. Wenn denen da etwas nicht ausreicht, werden sie das vermutlich von ganz allein nachfordern.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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