Dies ist eine Diskussion zu Webradio Sendungsmitschnitt verbreiten innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Webradio Sendungsmitschnitt verbreiten ich hatte grad´ ein interessantes gespräch in einem chat, bei dem ich offenbar etwas verwirrt wurde :-) bisher war ich der meinung, dass mitschnitte aus webradiosendungen (nehmen wir an mit bild und ton) ohne einwilligung des jeweiligen moderators x nicht anderweitig veröffentlicht werden dürfen (nehmen wir an, auf youtube). nehmen wir überdies an, dass das radio kein allzu kleines radio ist. meine zweifel sind nun die folgenden: ich schwanke hin und her zwischen: ja, eigentlich is das nich erlaubt, da man ja die einwilligung von moderator x benötigt, andererseits ... tv-mitschnitte finden sich zu hauf auf youtube & co.. ich denke nicht, dass das alles gesetztesverstöße sind, zumal ukw-radio ja auch mitgeschnitten werden darf (ohne bild jedoch...) falls mir jemand aus meiner rechtlichen verwirrung helfen kann wäre ich sehr dankbar :-) (sollte dies doch eher ein fall für die kategorie "Internetrecht" sein, bitte ich den Thread durch ´nen Admin zu verschieben, war mir unsicher ) |
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| AW: Webradio Sendungsmitschnitt verbreiten möge mich der blitz treffen, dass ich eine in meinen augen ähnliche frage in DEINEM thread positioniert habe. habe meine frage gelöscht, schließlich war es nicht intention jemanden in seiner ehre anzugreifen .... |
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| AW: Webradio Sendungsmitschnitt verbreiten Zitat:
Der Mitschnitt darf nicht ohne Zustimmung des/der Rechteinhaber/s anderweitig verbreitet werden. Das ist bei einer Rundfunksendung üblicherweise der Sender, der ein ausschließliches Nutzungsrecht an allem urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützen Material hat, das seine Mitarbeiter erzeugen. (Dafür bezahlt er sie.) Und wenn in der Moderation Musik eingebaut sein sollte, dann kommen natürlich auch noch die Rechteinhaber für die Musik mit ins Spiel. Zitat:
Zitat:
In einigen Fällen liegen die erforderlichen Rechte vor - sei es, weil der Rechteinhaber wie der NDR für "Extra3" bestimmte Nutzungsrechte einräumt, sei es, weil YouTube mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA entsprechende Abkommen hat. Wobei gerade bei Mitschnitten von Fernsehsendungen immer zu beachten ist, daß selbst der Sender oftmals gar nicht an Dritte weiterlizensieren darf, weil ihm dazu schlicht die nötigen Rechte fehlen. Deshalb gibt der NDR solche Nutzungsrechte ja z.B. auch nur für bestimmtes eigenproduziertes Material. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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