Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Was muss sich ein Journalist anrechnen lassen?

Dies ist eine Diskussion zu Was muss sich ein Journalist anrechnen lassen? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2011, 16:46
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 45
Keine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Was muss sich ein Journalist anrechnen lassen?

Hallo,

ich bin neu im Presserecht und daher noch recht unbeholfen. Ich würde mich daher freuen, wenn mir der ein oder andere einen Denkanstoß geben könnte.

Folgender fiktiver Fall sei gegeben:

P ist Inhaber eines Geschäftes. Dieses wird ausgeraubt. Am nächsten Tag kommt ein freier Journalist und fragt, ob er Filmaufnahmen vom "Tatort" machen kann. Dies wird von dem Inhaber verneint. Trotzdessen macht der Journalist von außen Filmaufnahmen, die auch ihren Weg zu diversen Nachrichtenportalen finden. Diese werden daraufhin abgemahnt. Daraufhin erscheint auf einer weiteren Nachrichtenseite trotzdem nochmal ein Artikel, der zwar weniger Informationen enthält, trotzdem noch zur genauen Identifikation des Geschäftes ausreicht.

Muss sich nun der Journalist, der den letzten Artikel geschrieben hat, die Abmahnungen der anderen Journalisten anrechnen lassen?

Vielen Dank für mögliche Ideen.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 02:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Was muss sich ein Journalist anrechnen lassen?

Zitat:
Zitat von akutai Beitrag anzeigen
Muss sich nun der Journalist, der den letzten Artikel geschrieben hat, die Abmahnungen der anderen Journalisten anrechnen lassen?
1.) Abmahnen darf jeder Berechtigte, abgemahnt darf jeder Störer von Rechten.

2.) Ein Störer darf von unterschiedlichen Berechtigten auch mehrmals, also jeweils einmal von jedem, abgemahnt werden wegen des selben Sachverhalts.

3.) Hat der Störer einem Abmahner eine wirksame Unterlassungserklärung abgegeben, genügt die, um eine Wiederholungsgefahr der Störung auszuschließen, wurde jüngst zwei, dreimal geurteilt.

4.) Die anderen Gestörten müssen deshalb keine weitere Störung in der selben Sache befürchten, deshalb können sie auch keine weitern Kosten für Abmahnungen in der selben Sache liquidieren vom Störer.

5.) Anders sieht es aus bei einem künftigen Störer, der bislang noch gar keine Unterlassungserklärung (UE) abgegeben hat: Der ist auch an keine UE gebunden, auch an keine Abmahnung gegenüber früheren Störern.

6.) Falls es aber ein Urteil gibt oder zumindest einen Beschluss eines Gerichts, wonach eine bestimmte Handlung eines früheren Störers in selben Fall (oder in einem vergleichbaren Fall) zu unterlassen ist,

dann steigen damit die Chancen des Gestörten, bei einer ähnlichen Handlung im selben oder im ähnlichen Fall ebenfalls Recht zu bekommen gegenüber einem neuen Störer - vor dem selben Gericht; aber evtl. auch vor einem anderen Gericht, das sich das alte Urteil zu Herzen nimmt.

7.) Alte Abmahnungen sind demnach nicht interessant für einen neuen Störer.

8.) Eine alte Unterlassungserklärung eines alten Störers kann auch gelten für dessen Helfer und Gesandte: Journalist eines abgemahnten Verlages wird trotz wirksamer UE zu selber Störung nochmals beauftragt.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Ansonsten muss man ohnehin erst mal abwarten, ob das Persönlichkeitsrecht eines ausgeraubten Ladenbesitzers im konkreten Einzelfall höher wiegt als
a) das berechtigte Interesse der Presse an einer Berichterstattung
b) das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an einer Berichtserstattung,

siehe Artikel 5 Grundgesetz.
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2011, 02:21
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Was muss sich ein Journalist anrechnen lassen?

Zitat:
Zitat von akutai Beitrag anzeigen
Folgender fiktiver Fall sei gegeben:

P ist Inhaber eines Geschäftes. Dieses wird ausgeraubt. Am nächsten Tag kommt ein freier Journalist und fragt, ob er Filmaufnahmen vom "Tatort" machen kann. Dies wird von dem Inhaber verneint. Trotzdessen macht der Journalist von außen Filmaufnahmen, die auch ihren Weg zu diversen Nachrichtenportalen finden. Diese werden daraufhin abgemahnt.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte hier wer etwas abmahnen?

Zitat:
Daraufhin erscheint auf einer weiteren Nachrichtenseite trotzdem nochmal ein Artikel, der zwar weniger Informationen enthält, trotzdem noch zur genauen Identifikation des Geschäftes ausreicht.
Vollkommen zulässig.

Zitat:
Muss sich nun der Journalist, der den letzten Artikel geschrieben hat, die Abmahnungen der anderen Journalisten anrechnen lassen?
Da die beschriebenen Abmahnungen nicht möglich sind, stellt sich die Frage nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 13:33
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 45
Keine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, akutai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Was muss sich ein Journalist anrechnen lassen?

Vielen Dank. Eure Beiträge haben mir geholfen etwas Klarheit zu bekommen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schwangerschaft ... muss frau sich krank schreiben lassen? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.07.2010 14:31
Jeden Tag Überstunden, muss sich das der AN gefallen lassen ??? Arbeitsrecht 12.07.2010 13:39
Der BND (= deutscher CIA) muss sich in die Akten schauen lassen! Recht, Politik und Gesellschaft 29.11.2007 12:59
Muss man sich als Hundehalter alles gefallen lassen? Tierrecht 12.11.2007 12:33
VG Koblenz: Beamter muss sich Einkünfte aus Fremdenführertätigkeit anrechnen lassen Nachrichten: Recht & Gesetz 16.02.2007 12:46





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medienrecht und Presserecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN