Dies ist eine Diskussion zu Was ist in einem Leserforum erlaubt? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Was ist in einem Leserforum erlaubt? Wenn da zum Beispiel steht gleichem mit gleichem vergelten, oder man sollte einer Gruppe einen Strick um den Hals legen und das gleiche mit Ihnen machen ein Aufruf zur Demonstration oder Mahnwache. Ist das erlaubt ,dies in einem Forum zuschreiben? Geht man hier richtig in der Annahme das dies ein Aufruf zur Selbstjustiz ist und das daraus eine Jagd auf eine Menschengruppe rausgruppiert werden kann? Was kann man tun damit das Forum geschlossen wird um größeren Schaden abzuwenden? |
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| AW: Was ist in einem Leserforum erlaubt? Zitat:
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Und sowieso: Zitat:
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| AW: Was ist in einem Leserforum erlaubt? Artikel 5 Grundgesetz Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (...). Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Bis an die Grenze des Erlaubten. Im Zweifel wäre eine schon erfolgte Meinungsäußerung zugunsten des Schreibers in dem Sinne auszulegen, der (gerade noch) nicht strafbar wäre. Bei zweideutigen Äußerungen könnte man dem Schreiber für die Zukunft untersagen, sich weiterhin in einer Weise ungenau auszudrücken, die Zweifel aufkommen lassen könnte, ob es als Verletzung der persönlichen Ehre gemeint gewesen sein könnte. Zitat:
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| AW: Was ist in einem Leserforum erlaubt? Darf ein Admin im Forum zu einer Mahnwache vor einem fremden Objekt aufrufen auf seiner Internetseite? |
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| AW: Was ist in einem Leserforum erlaubt? Zitat:
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