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Was ist in einem Leserforum erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Was ist in einem Leserforum erlaubt? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 08:06
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Was ist in einem Leserforum erlaubt?

Frage, bei manchen Zeitungsartikeln der Presse stehen unter den Artikel , Leserkommentare, wie weit dürfen die gehen.
Wenn da zum Beispiel steht gleichem mit gleichem vergelten, oder man sollte einer Gruppe einen Strick um den Hals legen und das gleiche mit Ihnen machen ein Aufruf zur Demonstration oder Mahnwache.
Ist das erlaubt ,dies in einem Forum zuschreiben?
Geht man hier richtig in der Annahme das dies ein Aufruf zur Selbstjustiz ist und das daraus eine Jagd auf eine Menschengruppe rausgruppiert werden kann?
Was kann man tun damit das Forum geschlossen wird um größeren Schaden abzuwenden?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 22:43
V.I.P.
 
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AW: Was ist in einem Leserforum erlaubt?

Zitat:
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (usw.)
Interessant könnten noch sein im Strafgesetzbuch:
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Und sowieso:
Zitat:
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,
1.
belohnt oder
2.
in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 23:00
V.I.P.
 
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AW: Was ist in einem Leserforum erlaubt?

Zitat:
Zitat von Gaarant Beitrag anzeigen
Leserkommentare, wie weit dürfen die gehen.
Artikel 5 Grundgesetz
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (...).

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Zitat:
Zitat von Gaarant Beitrag anzeigen
Leserkommentare, wie weit dürfen die gehen.
Bis an die Grenze des Erlaubten. Im Zweifel wäre eine schon erfolgte Meinungsäußerung zugunsten des Schreibers in dem Sinne auszulegen, der (gerade noch) nicht strafbar wäre. Bei zweideutigen Äußerungen könnte man dem Schreiber für die Zukunft untersagen, sich weiterhin in einer Weise ungenau auszudrücken, die Zweifel aufkommen lassen könnte, ob es als Verletzung der persönlichen Ehre gemeint gewesen sein könnte.

Zitat:
Wenn da zum Beispiel steht gleichem mit gleichem vergelten, oder man sollte einer Gruppe einen Strick um den Hals legen und das gleiche mit Ihnen machen ein Aufruf zur Demonstration oder Mahnwache.
Ist das erlaubt ,dies in einem Forum zuschreiben?
Das kommt seeehr auf den genauen Wortlaut der Meinungsäußerungen an.

11
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  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 13:24
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AW: Was ist in einem Leserforum erlaubt?

Darf ein Admin im Forum zu einer Mahnwache vor einem fremden Objekt aufrufen auf seiner Internetseite?
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  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 15:12
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AW: Was ist in einem Leserforum erlaubt?

Zitat:
Zitat von Gaarant Beitrag anzeigen
Darf ein Admin im Forum zu einer Mahnwache vor einem fremden Objekt aufrufen auf seiner Internetseite?
Solange er sich mit dem Aufruf gesetzestreu verhält, ja.

11
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  #6 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 16:06
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AW: Was ist in einem Leserforum erlaubt?

Vielen Dank für die Antworten.
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