Dies ist eine Diskussion zu Videodreh mit Moderator auf öffentlicher Messe innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Videodreh mit Moderator auf öffentlicher Messe Frage: Muss der Video Produzent fragen, oder kann er so hingehen? Wenn der Video Produzent fragen muss, wen müsste er Fragen? Den Betreiber der Stadthalle, dem auch das Gelände gehört, oder den Veranstalter (Verein)? MFG Sony303 |
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| AW: Videodreh mit Moderator auf öffentlicher Messe Der Veranstalter mietet Gebäude und Gelände und ist für diese Zeit deren Besitzer und besitzt demnach auch das Hausrecht für die. So wie beim Fußball: Das Stadion gehört oft der Stadt, aber der Verein pachtet oder mietet es und bestimmt, wer in diesem umfriedeten Gelände filmen darf - bei uns z. B. die ARD für die "Sportschau" und Sky für Sky. Alle anderen Filmer können qua Hausrecht des Geländes verwiesen werden. Auch wenn sie gratis oder gemeinnützig arbeiten bzw. verwerten wollen. Wollen sie zudem noch dem Besitzer das Geschäft vermiesen, käme noch Schadensersatz hinzu. Also fragen ist üblich, eine schrifliche Dreherlaubnis wäre optimal. Man kann es auch auf Verdacht versuchen, mehr als Rausfliegen plus Hausverbot für später oder immer braucht man nicht zu befürchten. Nur bei einer Verwertung von Bildern, bewegten oder stillen, könnte noch der "Hundertwasser-Effekt" oder das "Hagenbeck-Dilemma" eintreten - egal, ob man Geld nimmt für die Verwertung oder nicht. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Videodreh mit Moderator auf öffentlicher Messe Hallo Gerd, danke für die Info. Fragen kann ja meist nicht schaden zumindest ist man auf der sicheren Seite. Nun habe ich mal eine Frage zur dieser Aussage: Zitat:
Aber wie schon gesagt (wie in dem beschriebenen Fall), wer fragt und sich dies schriftlich geben lässt, ist sicherlich auf der sicheren Seite. Danke nochmal! Grüße nach Berlin |
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| AW: Videodreh mit Moderator auf öffentlicher Messe Bei geschützten Werken nach § 2 UrHG wie der Baukunst (wenn der Architekt oder Bemaler wie bei Hundertwasser noch keine 70 Jahre tot ist) darf man nur Fotos verwerten, die von normalem Straßenland geschossen wurden. Bei Hagenbeck steht das kommerzielle Verwertungsverbot von Fotos angeblich auf der Eintrittskarte - oder doch groß am Eingang? Bei Konzerten wird den Fotografen häufig mitgeteilt, dass sie nur bei den drei ersten Songs knipsen dürfen, sonst fliegen sie raus - damit die Künstler den Rest des Abends ohne Knipser-Gerangel und Blitzlicht ihre Kunst ausüben können, während die Medien schon früh an die Fotos gelangen, was auch im Sinne des Veranstalters ist. Bei preusischen Schlössern ist ein Fotografier- und Verwertungsverbot aber heftig umstritten, zumal die Architekten schon lange tot sind: BGH: Unzulässige Fotos von Schlössern und Gärten Wer ansonsten ungefragt filmen und interviewen möchte, frage am besten mal Oliver Pocher (auf diversen Messen, s. Schmidt & Pocher) oder Hape Kerkeling (s. Königin Beatrix in Berlin), wie die das machen ![]() Gruß aus Berlin, Gerd
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