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Videoaufzeichnung in öffentliche Verkehr

Dies ist eine Diskussion zu Videoaufzeichnung in öffentliche Verkehr innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 21:50
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Videoaufzeichnung in öffentliche Verkehr

Hi!
Angenommen, Fahrer A installiert in sein KFZ ein Videokamera (640x480), um fortlaufend auf eine 5-Stunden-Endlosschleife das Verkehr vor sich aufzuzeichnen.

1.
Darf er dies überhaupt? Die Videoqualität lässt nur unter beste Voraussetzung Gesichter und Kennzeichen erkennen, wie z.B. bei Fahrzeugstillstand und auch dann nur wenige Meter vor Kamera...

2.
Darf er diese Video's in Internet veröffentlichen, nachdem Fahrer A sich vergewissert hat, daß kein Gesicht und Kennzeichen zu erkennen ist?

3.
Sollte zu ein Gefährdung oder gar Unfall gekommen sein, darf Fahrer A ein solche Aufzeichnung als Beweis vorlegen? Oder muss der Beschuldigte diese Video als Beweis zustimmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.07.2010, 23:18
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AW: Videoaufzeichnung in öffentliche Verkehr

Zitat:
Zitat von Bernie2 Beitrag anzeigen
Hi!
Angenommen, Fahrer A installiert in sein KFZ ein Videokamera (640x480), um fortlaufend auf eine 5-Stunden-Endlosschleife das Verkehr vor sich aufzuzeichnen.

1.
Darf er dies überhaupt? Die Videoqualität lässt nur unter beste Voraussetzung Gesichter und Kennzeichen erkennen, wie z.B. bei Fahrzeugstillstand und auch dann nur wenige Meter vor Kamera...
Ich sehe da kein Hindernis. Stichwort: Panoramarecht.

Zitat:
2.
Darf er diese Video's in Internet veröffentlichen, nachdem Fahrer A sich vergewissert hat, daß kein Gesicht und Kennzeichen zu erkennen ist?
Ja.

Zitat:
3.
Sollte zu ein Gefährdung oder gar Unfall gekommen sein, darf Fahrer A ein solche Aufzeichnung als Beweis vorlegen? Oder muss der Beschuldigte diese Video als Beweis zustimmen?
Kein Problem, solange kein Ton aufgenommen wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 19:04
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AW: Videoaufzeichnung in öffentliche Verkehr

Danke für die klare Antwort!!

Eine Zusatzfrage fiel mir noch ein:

Gilt in Österreich eine ähnliche Rechtslage, oder gibt es hierzu gravierende Unterschied?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 20:07
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AW: Videoaufzeichnung in öffentliche Verkehr

Zitat:
Zitat von Bernie2 Beitrag anzeigen
Gilt in Österreich eine ähnliche Rechtslage, oder gibt es hierzu gravierende Unterschied?
Keine Ahnung. Österreich hat eine eigenes Parlament, dass Gesetze verabschiedet. In der EU gibt es zwar Bestrebungen zur Vereinheitlichung des Rechts, aber Unterschiede gibt es natürlich schon noch so einige. Ich empfehle ein österreichisches Forum.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 12:30
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AW: Videoaufzeichnung in öffentliche Verkehr

Zitat:
Zitat von Bernie2 Beitrag anzeigen
1.
Darf er dies überhaupt?
Warum denn nicht? Man kann den Straßenverkehr filmen so lange man mag.
Zitat:
2.
Darf er diese Video's in Internet veröffentlichen, nachdem Fahrer A sich vergewissert hat, daß kein Gesicht und Kennzeichen zu erkennen ist?
Da die Fahrer der anderen Autos nur "unwesentliches Beiwerk" auf einer Übersichtsaufnahme sind, haben sie kein "Recht am eigenen Bild", man könnte die Aufnahmen also auch so veröffentlichen, daß die Gesichter zu sehen sind.

Für die Kennzeichen gilt dasselbe, es gibt keine Rechtsgrundlage, die es erfordert, die Kennzeichen zu pixeln. Man kann's natürlich trotzdem machen.
Zitat:
3.
Sollte zu ein Gefährdung oder gar Unfall gekommen sein, darf Fahrer A ein solche Aufzeichnung als Beweis vorlegen? Oder muss der Beschuldigte diese Video als Beweis zustimmen?
Das wäre ja noch schöner, daß Beschuldigte der gerichtlichen Verwertung von Indizien zustimmen müssten...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 12:31
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AW: Videoaufzeichnung in öffentliche Verkehr

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen

Kein Problem, solange kein Ton aufgenommen wird.
Man kann auch problemlos die Aufnahme mit Ton machen. Die Aufnahme findet in der Öffentlichkeit statt (Straßenverkehr).

Unzulässig ist nur das heimliche Aufnehmen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 13:14
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AW: Videoaufzeichnung in öffentliche Verkehr

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Man kann auch problemlos die Aufnahme mit Ton machen. Die Aufnahme findet in der Öffentlichkeit statt (Straßenverkehr).

Unzulässig ist nur das heimliche Aufnehmen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes...
Richtig. Ich dachte da eher an eine eventuelle Kontrolle oder auch an ahnungslose Mitfahrer.
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