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Vetrag mit Fussballsender XX rechtswiedrig?

Dies ist eine Diskussion zu Vetrag mit Fussballsender XX rechtswiedrig? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 17:43
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Vetrag mit Fussballsender XX rechtswiedrig?

Nehmen wir an der Wirt A des Vereins XY e.V. schließt einen Vertrag mit der Firma XX ab und einen zweiten Vertrag für seine Gaststätte AB. Der Außendienstmitarbeiter sagt ihm, dass wegen dem Abschluss beider Verträge die Jahresgebühr für den Verein X günstiger wird. Für die Gaststätte wird innerhalb von ein paar Tagen die benötigte Hardware verschickt und kommt an. Für den Verein XY wartet der Wirt A mehrere Wochen, erst auf nachfragen bei dem Außendienstmitarbeiter werden die Geräte eine Woche später zugestellt. Wirt A bekommt auch prompt die Rechnung. Doch hier berechnet der Anbieter XX den vollen Preis und nicht wie mit dem Außendienstler besprochen vergünstigten. Wirt A ruft bei dem Sender XX an und fragt nach. Hier wird ihm gesagt, dass man es prüft und sich dann mit ihm in Verbindung setzt. Wenige Tage bekommt er auch ein Schreiben das der Außendienstler nicht mehr für den Sender XX zuständig ist, mehr steht hier nicht drin.
Wirt A ruft wieder an, man sagt ihm das gleiche. Daraufhin kündigt er den Vertrag schriftlich und beruft sich hierbei auf die nicht warheitsgemäßen Angaben und das der Vertrag nicht fristgerecht zustande gekommen ist. Er erhält keine Antwort. Erst nach Monaten vom Inkassobüro und wenig später von dem Sender XX direkt, dass man bei einer Überprüfung in seinem Vereinslokal XY festgestellt hat, dass er unerlaubt das Programm des Sender XX ausstrahlt. Das widerrum stimmt aber nicht.Der Wirt A hat zwar über einen anderen Anbieter gewählt,über den es möglich ist, dass von ihm benötigte Programm auszustrahlen, doch hierfür bezahlt er jeden Monat. Der anderen Anbieter meinte bei Abschluss auf Nachfrage vom Wirt A, ob das Programm denn auch für seinen Verein erlaubt sei, dass dieses möglich ist, da es sich hier um einen gemeinnützigen Verein handelt.

Der Sender XX will nun aber 800 Euro Strafe UND die Summe für das Jahresabo vom Wirt A haben. Ist das rechtens? Und gibt es eine Möglichkeit für Wirt A, dass er dieses nicht bezahlen muss?
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Alt 17.02.2011, 00:11
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AW: Vetrag mit Fussballsender XX rechtswiedrig?

Wenn man für mündliche Zusagen seines Vertragspartners - dazu zählt auch der Außendienstmitarbeiter - keine Zeugen hat, dann ist es besser, wenn diese Zusagen danach noch einmal schriftlich bestätigt werden (falls sie nicht im Vertrag stehen und in den AGB):

"Hatte ich Sie richtig vestanden, dass bei der Nutzung von zwei Paketen das zweite nur noch die Hälfte Gebühr pro Monat kostet?"

Ansonsten ist auch ein ausgeschiedener Außendienstmitarbeiter ein Zeuge, der wertvoll sein kann. Spätestens vor Gericht.

Ansonsten: Ob es vorteilhafter ist a) zu bezahlen, b) nicht zu bezahlen oder c) einen Anwalt einzuschalten, lässt sich in einem Forum selten gewissenhaft beantworten.

Wenn man am Ende gar nichts bezahlen muss und der Gegner auch noch den eigenen Anwalt bezahlen muss, dann ist c) natürlich die beste Wahl. Ansonsten vielleicht die teuerste.

Eine einfache Erstberatung ist aber schon für 190,- plus MWSt. zu haben.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 20:23
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AW: Vetrag mit Fussballsender XX rechtswiedrig?

Für das Gespräch mit dem Außendienstmitarbeiter gibt es Zeugen.

Desweiteren behauptet der Anbieter ja, dass eine Kontrolle durchgeführt wurde, dies kann aber sein, weil der Laden eine Stunde später geöffnet worden ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 21:17
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AW: Vetrag mit Fussballsender XX rechtswiedrig?

Nadannissjaalleswunderbar.

Gruß aus Berlin, Gerd
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