Dies ist eine Diskussion zu Veröffentlichung von Annahmen in einer Doktorarbeit im Internet innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Veröffentlichung von Annahmen in einer Doktorarbeit im Internet Brüte etwas verstört über folgendem fiktiven Fall - falls diese Rubrik falsch ist, bitte verschieben. Angenommen Person A sucht über Google ihren Mädchennamen - und findet eine Doktorarbeit über die Bedeutung von Todesanzeigen. Dort würde sie dann auch eine Todesanzeige ihrer Familie finden - die über 4 Seiten total auseinandergenommen wird. Gegen eine wiederholte Veröffentlichung der Anzeige könnte wohl nichts unternommen werden - sie war ja in einer Tageszeitung abgedruckt - aber wie steht es mit den persönlichen Eindrücken des Verfassers? Kann jemand einfach die Trauerbekundung einer Familie und deren "Zerpflücken" einfach so öffentlich ins Netz stellen, da ja auch ein Bild der Verstorbenen sowie alle Namen in der Traueranzeige "analysiert" werden? In diesem fiktiven Fall stände der Verfasser der Arbeit in keinem Zusammenhang mit der Familie und fügt dieser mit seiner "Pseydo-Analyse" seelischen Schmerz zu - von der Rufschädigung ganz zu schweigen. Könnte man in diesem Fall irgend etwas unternehmen, damit diese Arbeit aus dem Internet genommen wird? Wäre für jeden Tipp dankbar. cateyes |
| |||
| AW: Veröffentlichung von Annahmen in einer Doktorarbeit im Internet Abzuwägen wäre in solchen Fällen immer zwischen A) der Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit sowie der Freiheit der Wissenschaften nach Artikel 5 Grundgesetz und B) dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das auch noch eine Weile für Verstorbene gilt - woran auch schon Artikel 5 GG gemahnt: "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Im Falle Biller/Esra kam es dabei zu einem Veröffentlichungsverbot plus Schmerzensgeld, in anderen mir bekannten Fällen nicht. Man könnte jedenfalls eine Unterlassung der Verbreitung verlangen sowie Schmerzensgeld. Mittel gibt es wie eine Abmahnung mit Verlangen einer Unterlassungserklärung, am besten einer strafbewehrten, oder auch gleich eine Unterlassungsklage - was sogar im Eilverfahren möglich ist, wenn Not und selische Pein am Mann ist. Das Kostenrisiko ist dabei nicht unerheblich, bei entsprechendem Streitwert und einer Niederlage bei Gericht sind die Kosten alleine für einen gegnerischen Anwalt eher vierstellig, den eigenen und das Gericht noch nicht mitgerechnet. Eine Rechtsberatung vorher und dann vielleicht erst Mal eine Abmahnung vor einer Klage - und natürlich erstmal ein einfaches Anschreiben mit einer Bitte um Unterlassung - könnte billiger werden. Aber bei einer wissenschaftlichen Arbeit, deren Fachgebiet man nicht versteht, die aber von einem Professor oder zwei begutachtet worden war (nicht von denen von zu Guttenberg ), sehe ich geringe Chancen, dass die eigene geknickte Ehre (eventuell aus Missverständnissen heraus?) von einem Gericht für wichtiger erachtet wird als die Freiheit der Wissenschaft und der Veröffentlichung (auch von Boshaftem, s. Satire, die die Betroffenen auch nicht mögen, die Gerichte aber oft durchgehen lassen).Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Veröffentlichung von Annahmen in einer Doktorarbeit im Internet Danke für die ausführliche und gut verständliche Erklärung ;-) In diesem fiktiven Fall könnte es sich um die Doktorarbeit einer angehenden Psychologing/Psychiaterin handeln - die meint, anhand einer Todesanzeige eine ganze Familie analysieren zu können (z.B. könne man aufgrund des Schreibstils - und das traditionell erst die (Stief)Kinder und dann die Enkel aufgeführt sind - darauf schliessen, dass hier die Familie an ihre Rechten und Pflichten erinnert wird und wer sich nicht dran hält, aus der Familie "raus ist".... Oder weil der (Stief)Sohn sich bei dem Verstorbenen dafür bedankt, dass er sich nach dem Krieg seiner Mutter und seinen Geschwistern angenommen und sich liebevoll um sie gekümmert hat - wird suggeriert dass - weil hervorgehoben wird was für ein guter Mensch der Verstorbene war, sich die Familie damit "aufwerten will" weil - wenn der Verstorbene gut, war, müssen sie ja auch gute Menschen sein... Hallo?? In diesem fiktiven Fall wäre es eben keine "08/15" Todesanzeige gewesen - aber es wurde in wenigen Worten ausgedrückt, was dieser Mensch seinen Hinterbliebenen bedeutet - und dies wird gnadenlos auseinander genommen und Sachen werden hineininterpretiert, die total haltlos und gelogen sind. Gut, das dies nur eine Geschichte ist - es wäre wirklich erschreckend zu wissen, was alles unter "Meinungsfreiheit" fällt und anscheinend erlaubt ist.. Na gut... Dann wird die fiktive Familie mal versuchen, den Aufenthaltsort der übermotivierten Doktorin herauszufinden - und sich mit einem Anwalt beraten. Einen schönen Tag noch ;-) cateyes |
| |||
| AW: Veröffentlichung von Annahmen in einer Doktorarbeit im Internet Ich gebe hier mal zu bedenken, dass bei einer "Doktorarbeit einer angehenden Psychologing/Psychiaterin" naturbedingt auch unangenehme Befunde für die Betroffenen zu Tage treten. Treten müssen. Schon im ersten bekannten psychologischen Werk ca. 420 vor Christus trat Unangenehmes zu Tage für Mutter, Sohn und Vater (was ich hier ungern wiederholen möchte, jedenfalls trieb es der Sohn mit ...). Warum sollte das 2.400 Jahre später anders sein? Ob die Autorin die Namen hätte anonymisieren können oder müssen oder dies gar nicht hätte dürfen aufgrund der Notwendigkeit wissenschaftlicher Nachweisbarkeit ihrer Befunde, wäre eine Frage, die man zuvor klären könnte, bevor man in ein juristisches Fettnäpfchen tritt. Ob uralte veröffentlichte persönliche Daten heute immer noch verbreitet und zitiert werden dürfen oder nicht, hat der Bundesgerichtshof in diesem Fall so entschieden: Namen der Sedlmayr-Mörder dürfen im Netz bleiben Ich glaube auch, nicht alle untersuchten Zeitungen waren begeistert von meiner Uni-Abschluss-Arbeit - aber prozessiert hat keine. Das könnte ich auch allen nur raten - und auch den Angehörigen in diesem Fall, soweit ich ihn verstanden habe. Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| veröffentlichung einer email ohne wissen des absenders im internet | Internetrecht | 08.02.2010 14:40 |
| Veröffentlichung im Internet | Datenschutzrecht | 29.12.2008 11:39 |
| Veröffentlichung von Namen in Internet | Internetrecht | 04.12.2008 14:57 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios