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Verlinkung auf Youtube

Dies ist eine Diskussion zu Verlinkung auf Youtube innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 08:33
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Verlinkung auf Youtube

Eine Homepage Veranstalter von Konzerten.
Beschreibung der Veranstaltung plus Bild.
Darf dort auch kostenlos ein Link eingebaut werden zu dem Titel des Künstlers(wenn eine Genehmigung vorliegt)oder entstehen dann Gemagebühren? Veranstalter ist Mitglied in der Gema.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2011, 21:44
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AW: Verlinkung auf Youtube

Für einen Link auf ein Werk entsteht kein Anspruch der GEMA auf Gebühren.

Anders kann es aussehen, wenn es kein Link ist, den man anklicken muss, sondern eine automatische Ausstrahlung des Werkes selber - analog zu einem i-frame in HTML. Da sahen Gerichte schon mal Rechte verletzt.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2011, 07:01
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AW: Verlinkung auf Youtube

Danke Gerd für die Antwort.
Evtl.falsch formuliert.
HP steht,Künstler sind drauf.
Nun sollen die Kunden aber einen kleinen Vorgeschmack auf das Konzert bekommen, dazu bedarf es einer Verlinkung auf einen Titel des Künstlers auf youtube den man unter ein jeweiliges Bild des Künstlers einfügen will ,Sinn die Kunden können kurz reinhören damit der Kunde weiß was Ihn erwartet.Ist das dann Gemapflichtig.
Voraussetzung Genehmigung Künstler liegt vor, Gemamitgliedschaft auch.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2011, 16:54
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AW: Verlinkung auf Youtube

Mal sehen, ob ich das jetzt verstanden habe:

Ich setze hier einen Link auf ein Lied bei Youtube:
http://www.youtube.com/watch?v=zGxL2uNr7bk

Und dann soll die Gema kommen und von mir oder von juraforum.de Lizenz-Gebühren verlangen?

Nein! Wenn überhaupt, dann zahlt Youtube diese Yankeedollars an die GEMA .

Du nur, wenn du das Werk herunter lädst und dann deinen Kunden anbietest, das Werk von deinem eigenen Server herunterzuladen/anzukucken.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2011, 21:09
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AW: Verlinkung auf Youtube

Hallo Gerd,tausend Dank ,das wollte ich wissen.
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