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Verletzung von Tonträgerrechten

Dies ist eine Diskussion zu Verletzung von Tonträgerrechten innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 14.02.2010, 10:40
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Verletzung von Tonträgerrechten

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, jemand läd sich aus dem Internet mittels eines File-Sharing Netzwerk eine Datei herrunter. Bei dieser Datei würde es sich um eine x.rar datei handeln, in der sich mehrere einzelne Dateien befinden. Nach dem herrunterladen würde derjenige dann plötzlich feststellen, dass es sich um Musikdateien handelt die sich in dieser x.rar Datei befinden. Für ihn wäre dies aber vorab nicht eindeutig ersichtlich gewesen, das er somit etwas strafbares herrunter geladen hätte.

Nun währe es ja so das sofort nach dem Download die Datei ebenso wieder von seinem Rehner gedownloadet werden könnte. (Filesharing Prinzip)

Bevor er also bemerken würde was sich dahinter verbirgt könnten schon Personen diese Datei von seinem Rechner laden.



--> Jetzt drehen wir das Rad mal weiter und nehmen den schlimmsten Fall an: Jemand hätte protokoliert, das diese Datei von seinem Rechner zur Verfügung gestellt wurde und schreibt meinen Nachbarn mittels einer Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnug wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten (§85UrhG) in der auf einen bestimmt Datei aus dieser x.rar hingewiesen würde (z.b. eine von 100). Da dies ja von seinem Rechner zum Download angeboten wurde ist dies ja Strafbar.
Somit würden ja dann Zahlungsansprüche von sagen wir mal 500€ gefordert werden, ebenso müsste eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden.

Wie sollte derjenige in diesem Fall mit der Situation umgehen ? Währe er zur Zahlung verpflichtet ? Müsste er die Erklärung unterschreiben? Würden dann nochmal 99 Forderungen kommen können?
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Alt 14.02.2010, 23:52
V.I.P.
 
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AW: Verletzung von Tonträgerrechten

Wenn es mir technisch möglich ist, 99 Songs in eine Datei zu packen,

und ich vertreibe die öffentlich (also nicht nur privat an sieben intime Freunde),

dann muss ich natürlich auch 99 Mal den Kopf hinhalten, da 99 Urheber ja ein berechtigtes Interesse haben,

diese meine Veröffentlichung künftig zu verhindern und für bisherige Veröffentlichungen Honorar zu bekommen.

Ob dann auch 99 Anwälte Gebühren bekommen, wäre die nächste Frage. Manche schummeln ja und haben gar keine Kosten.

Gruß aus Berlin, Gerd
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