Dies ist eine Diskussion zu Urheberrechte eines Mitarbeiters innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Urheberrechte eines Mitarbeiters Wer hat die Urheberrechte? Wo finde ich im Gesetz was dazu? Wie kann man sich die Comicfigur schützen lassen und wer kann sich die Comicfigur schützen lassen. |
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| AW: Urheberrechte eines Mitarbeiters Für Computerprogramme gilt ja der 69b UrhG, der ja wohl eine Ausnahme von der Regel darstellt. Folglich verbliebe das Urheberrecht auch beim Comiczeichner. Der Vertrag, welcher den Auftrag der Zeichnung regelt wird sicherlich eine Bestimmung über etwahige Verwertungsrechte beinhalten. Schützen lassen braucht man sich die Figur eigentlich nicht, da das Urheberrecht mit Schaffung des Werkes entsteht. Der Urheber (Zeichner) kann anderen jedoch Nutzungsrechte einräumen, was sicherlich in o.g. Vertrag ausgeschlossen ist. Was sagt denn Gerd dazu? |
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| AW: Urheberrechte eines Mitarbeiters Gerd sagt dazu: Eigentlich leicht lesbar ist das http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html , da sogar ich es teilweise verstehe. Insbesondere § 2, § 7 § 31 Einräumung von Nutzungsrechten § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen Das alles untermauert Bratis Hinweise. Dann noch nach "Schöpfungshöhe" googeln und wikipediieren, dann weiß der Urheber, ---> ob er ein per se geschütztes Werk nach § 2 geschaffen hat ----> oder nur ein gemeinfreies Strichmännchen. Das kann er sich dann höchstens schützen lassen als Markenzeichen oder als Geschmacksmuster beim http://www.dpma.de/ Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Urheberrechte eines Mitarbeiters Ganz genau so is das, den 43 hab ich gesucht aber nich gefunden. Damit ist dann wohl alles gesagt :-) |
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| AW: Urheberrechte eines Mitarbeiters Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ggf. kommen außerdem auch noch Markenschutzrechte in Frage.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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