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Urheberrechte eines Mitarbeiters

Dies ist eine Diskussion zu Urheberrechte eines Mitarbeiters innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 13.12.2009, 10:26
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Urheberrechte eines Mitarbeiters

Mitarbeiter A erstellt in Kundenauftrag für seinen Arbeitgeber eine Comicfigur.
Wer hat die Urheberrechte? Wo finde ich im Gesetz was dazu?
Wie kann man sich die Comicfigur schützen lassen und wer kann sich die Comicfigur schützen lassen.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 12:05
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AW: Urheberrechte eines Mitarbeiters

Für Computerprogramme gilt ja der 69b UrhG, der ja wohl eine Ausnahme von der Regel darstellt. Folglich verbliebe das Urheberrecht auch beim Comiczeichner. Der Vertrag, welcher den Auftrag der Zeichnung regelt wird sicherlich eine Bestimmung über etwahige Verwertungsrechte beinhalten.
Schützen lassen braucht man sich die Figur eigentlich nicht, da das Urheberrecht mit Schaffung des Werkes entsteht. Der Urheber (Zeichner) kann anderen jedoch Nutzungsrechte einräumen, was sicherlich in o.g. Vertrag ausgeschlossen ist.

Was sagt denn Gerd dazu?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 01:49
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AW: Urheberrechte eines Mitarbeiters

Gerd sagt dazu:

Eigentlich leicht lesbar ist das http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html , da sogar ich es teilweise verstehe. Insbesondere § 2,
§ 7
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen

Das alles untermauert Bratis Hinweise. Dann noch nach "Schöpfungshöhe" googeln und wikipediieren, dann weiß der Urheber,
---> ob er ein per se geschütztes Werk nach § 2 geschaffen hat
----> oder nur ein gemeinfreies Strichmännchen. Das kann er sich dann höchstens schützen lassen als Markenzeichen oder als Geschmacksmuster beim http://www.dpma.de/

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 10:51
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AW: Urheberrechte eines Mitarbeiters

Ganz genau so is das, den 43 hab ich gesucht aber nich gefunden. Damit ist dann wohl alles gesagt :-)
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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 14:05
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AW: Urheberrechte eines Mitarbeiters

Zitat:
Zitat von nebben
Mitarbeiter A erstellt in Kundenauftrag für seinen Arbeitgeber eine Comicfigur.
Wer hat die Urheberrechte?
Das Urheberrecht an einem geschützten Werk hat immer der Urheber. Das Urheberrecht ist auch nicht übertragbar, außer durch Vererbung.

Zitat:
Wo finde ich im Gesetz was dazu?
Urheberrechtsgesetz, insbesondere -> Urheber in Dienst- und Arbeitsverhältnissen.

Zitat:
Wie kann man sich die Comicfigur schützen lassen und wer kann sich die Comicfigur schützen lassen.
Kann man pauschal nicht beantworten. Urheberrechtlicher Schutz entsteht durch die Erschaffung eines Werkes, das ausreichend hohe Schöpfungshöhe hat, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.

Ggf. kommen außerdem auch noch Markenschutzrechte in Frage.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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