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urheberrecht,geistiges eigentum,veröffentlichung

Dies ist eine Diskussion zu urheberrecht,geistiges eigentum,veröffentlichung innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.01.2009, 12:29
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urheberrecht,geistiges eigentum,veröffentlichung

Hallo leute,

mal angenommen eine fotodesignestudentin fotografiert im rahmen ihrer semesteraufgabe( portraitfotografie) eine ältere dame und versichert ihr und ihrer familie ,da es sich um eine wochen aufgabe handelt,das diese bilder nicht veröffentlich werden.
aus irgendwelchen gründen ist einer dieser negativstreifen im fotolabor der kunsthochschule x abhanden gekommen
(unter dem vergröserungsgerät vergessen beim vergrössern, aus der mappe verloren ,versehenlich im abfall gelandet).
monate später tauchen diese abhanden gekommene negativstreifen in veränderter form (angezündet oder mit hitze verändert und digitalisiert) in einem renommierten fotowettbewerb für junge fotografen auf.
es handelt sich genau um fünf bilder, von denen auf zwei bildern die form zwar verändert wurde jedoch ganz klar die dame D zu erkennen ist. die anderen drei bilder sind so verändert das auf denen das gesicht der gennanten person nicht erkennbar ist.
Diese Bilder sind auf der internet seite dieses fotowettbewerbes für die öffentlichkeit zugänglich und es besteht durchaus die möglichkeit das genau diese bilder bei dem obengennnten fotowettbewerb ein preis erlangen und dadurch einer noch breiteren öffentlichkeit (zeitschriften, ausstellungen,diverse werbekampagnen)zugänglich gemacht werden.
darüber hinaus sind diese arbeiten unter dem namen eines studenten y von der kunsthochschule x veröffenlich worden.

also
frage 1:

das dilemma der fotostudentin ist das portrait aufnahmen (in veränderter form aber person erkennbar)veröffentlicht wurden entgegen der mündlichen absprache zwischen f und d.ist das rechtens?

frage 2:

ist es rechtens das gefundene negative eines anderen künstlers verändert und veröffentlicht werden unter eigenem namen, obwohl die abgebildete person deutlich zu erkennen ist?
welche genehmigung oder einverständnis erklärungen wären in diesem fall aus juristischer sicht notwenig damit student y mit diesen bildern an einem wettbewerb teilnehmen kann?

frage 3:

welche möglichkeiten hat die studentin F (die sich moralisch/ethisch momentan in einem wirklichen dilemma befindet/ verletzung der autorenrechte?) aus juristischer sicht, gegen diesen sachverhalt vorzugen?


über eine baldige antwort würde sich die studentin f. sehr freuen
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2009, 01:03
V.I.P.
 
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AW: urheberrecht,geistiges eigentum,veröffentlichung

Zitat:
Zitat von miha7
Hallo leute,

mal angenommen eine fotodesignestudentin fotografiert im rahmen ihrer semesteraufgabe( portraitfotografie) eine ältere dame und versichert ihr und ihrer familie ,da es sich um eine wochen aufgabe handelt,das diese bilder nicht veröffentlich werden.
aus irgendwelchen gründen ist einer dieser negativstreifen im fotolabor der kunsthochschule x abhanden gekommen
(unter dem vergröserungsgerät vergessen beim vergrössern, aus der mappe verloren ,versehenlich im abfall gelandet).
Pech.

Zitat:
monate später tauchen diese abhanden gekommene negativstreifen in veränderter form (angezündet oder mit hitze verändert und digitalisiert) in einem renommierten fotowettbewerb für junge fotografen auf.
Da die anderen Fotos aus der Serie ja vorhanden sind, wird das nachgewiesen werden können, außerdem gibt es ja die Fotografierte als Zeugin.

Neben der heftigen Peinlichkeit wird der unbefugte Nutzer einen Haufen Ärger wegen seiner Urheberrechtsverletzung bekommen. Jedenfalls dann, wenn der Urheber ihm Ärger machen will.

Zitat:
es handelt sich genau um fünf bilder, von denen auf zwei bildern die form zwar verändert wurde jedoch ganz klar die dame D zu erkennen ist. die anderen drei bilder sind so verändert das auf denen das gesicht der gennanten person nicht erkennbar ist.
Das wird man dann als Verletzung des Recht am eigenen Bild ansehen müssen.

Noch mehr Ärger für den unbefugten Nutzer.

Zitat:
Diese Bilder sind auf der internet seite dieses fotowettbewerbes für die öffentlichkeit zugänglich und es besteht durchaus die möglichkeit das genau diese bilder bei dem obengennnten fotowettbewerb ein preis erlangen und dadurch einer noch breiteren öffentlichkeit (zeitschriften, ausstellungen,diverse werbekampagnen)zugänglich gemacht werden.
Da würde ich mir jetzt ja überlegen, ob ich gleich Krawall mache, oder erstmal warte, bis das Bild prämiert worden ist, und dann die Bombe platzen lassen...

Iiihh, das ist ja geil...;-)))))

Zitat:
rage 1:

das dilemma der fotostudentin ist das portrait aufnahmen (in veränderter form aber person erkennbar)veröffentlicht wurden entgegen der mündlichen absprache zwischen f und d.ist das rechtens?
Veröffentlicht hat in diesem (fiktiven) Fall ja nicht die Fotografin, sondern der unbefugte Nutzer. Den Ärger dafür kriegt der.

Zitat:
ist es rechtens das gefundene negative eines anderen künstlers verändert und veröffentlicht werden unter eigenem namen, obwohl die abgebildete person deutlich zu erkennen ist?
Nein. Absolut nicht.

Zitat:
welche genehmigung oder einverständnis erklärungen wären in diesem fall aus juristischer sicht notwenig damit student y mit diesen bildern an einem wettbewerb teilnehmen kann?
Der Urheber kann ein Nutzungsrecht einräumen. Nach seinem Belieben. Er könnte sogar jemandem erlauben, sein Werk als eigenes auszugeben.

Nur: jener unbefugte Nutzer wird als Student damit zweifellos gegen diverse Vorschriften und Regeln seine Hochschule verstoßen.

Zitat:
welche möglichkeiten hat die studentin F (die sich moralisch/ethisch momentan in einem wirklichen dilemma befindet/ verletzung der autorenrechte?) aus juristischer sicht, gegen diesen sachverhalt vorzugen?
Die Sache einem Anwalt übergeben. Der regelt den Rest.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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