Dies ist eine Diskussion zu Unternehmen - Namensnennung in den Medien innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Unternehmen - Namensnennung in den Medien angenommen in einem Medienbericht würde der Name eines großen Unternehmens genannt - sofern der Bericht positiv ausfällt, dürfte sich kein Unternehmen an der Namensnennung stören. Was aber wenn der Artikel negativ ausfällt? Ich stelle mir zum Beispiel vor, ein Journalist spricht mit einigen Kunden, die ähnliche Probleme mit einem Unternehmen hatten. Ein guter Journalist würde sich natürlich auch beim Unternehmen selbst informieren. So, wenn er das getan hat berichtet er, zwar ohne Namensnennung der Kunden, aber unter Namensnennung des Unternehmens über diesen Fall. Für einen Medienartikel sicher gängige Praxis, weil wen interessiert schon ein Bericht bei dem nicht klar ist über wen/was eigentlich geschrieben wird. Aber dürfte er den Unternehmesnamen überhaupt nennen, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen? Grüße clline |
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| AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien Wenn das Unternehmen im öffentlichen Interesse steht, kein Problem. Schon alleine das öffentliche Auftreten eines Unternehmens (Werbung, Internetauftritt) dürfte reichen. Und auch sonst muss er nur sehen, dass seine Berichte wahrheitsgemäß sind (er könnte sich auch bei positiven Aussagen schneiden, wenn die Konkurrenz mosert...) und niemanden beleidigen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien Sehr interessant. Vielen Dank für die rasche Stellungnahme. |
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| AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien Zitat:
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Wer sollte auch, auf welcher rechtlichen Grundlage, Artikel 5 GG außer Kraft setzen können?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien Zitat:
Auch ohne "öffentlichen Auftritt" steht ein Wirtschaftsunternehmen übrigens immer im öffentlichen Interesse - weil es eben am Markt teilnimmt, der öffentlich ist. Sollte ein Unternehmen heimlich am Markt teilzunehmen versuchen, wäre dies allein schon ein ganz erheblicher Grund für öffentliches Interesse an den Machenschaften dieses Unternehmens. (Nicht ganz zufällig gibt es übrigens sogar gesetzliche Publizitätspflichten für Unternehmen.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien Ich bin auf dieses Szenario gekommen, als ich einen Artikel zum Namensrecht oder -schutz von Privatpersonen in den klassischen Medien las. Mir war nicht klar ob eine dieser Schutz nur für den Namen einer Person oder eventuell auch für den Namen eines Unternehmens gelten würde. Legt man nun Artikel 5 GG zu Grunde, so ist dieser ja durchaus durch andere gesetztliche Bestimmungen eingeschränkt - wie eben dem Namensrecht und demnach dürfen andere vom unbefugten Gebrauch des Namens (von natürlichen und juristischen Personen) ausgeschlossen werden. |
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| AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien Zitat:
Über eine Person oder ein Unternehmen zu berichten, bedeutet nicht den "Gebrauch des Namens" dieser Person oder dieses Unternehmens. Einen Namen "gebraucht" man im geschäftlichen Verkehr - man nennt sich wie jemand. Mit Berichterstattung hat das nichts zu tun.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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