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Unternehmen - Namensnennung in den Medien

Dies ist eine Diskussion zu Unternehmen - Namensnennung in den Medien innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 13:03
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Unternehmen - Namensnennung in den Medien

Schönen guten Tag,

angenommen in einem Medienbericht würde der Name eines großen Unternehmens genannt - sofern der Bericht positiv ausfällt, dürfte sich kein Unternehmen an der Namensnennung stören. Was aber wenn der Artikel negativ ausfällt? Ich stelle mir zum Beispiel vor, ein Journalist spricht mit einigen Kunden, die ähnliche Probleme mit einem Unternehmen hatten. Ein guter Journalist würde sich natürlich auch beim Unternehmen selbst informieren.

So, wenn er das getan hat berichtet er, zwar ohne Namensnennung der Kunden, aber unter Namensnennung des Unternehmens über diesen Fall. Für einen Medienartikel sicher gängige Praxis, weil wen interessiert schon ein Bericht bei dem nicht klar ist über wen/was eigentlich geschrieben wird.

Aber dürfte er den Unternehmesnamen überhaupt nennen, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen?

Grüße clline
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  #2 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 13:19
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AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien

Wenn das Unternehmen im öffentlichen Interesse steht, kein Problem. Schon alleine das öffentliche Auftreten eines Unternehmens (Werbung, Internetauftritt) dürfte reichen.

Und auch sonst muss er nur sehen, dass seine Berichte wahrheitsgemäß sind (er könnte sich auch bei positiven Aussagen schneiden, wenn die Konkurrenz mosert...) und niemanden beleidigen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2009, 13:33
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AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien

Sehr interessant. Vielen Dank für die rasche Stellungnahme.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 12:25
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AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien

Zitat:
Zitat von clline
Schönen guten Tag,

angenommen in einem Medienbericht würde der Name eines großen Unternehmens genannt - sofern der Bericht positiv ausfällt, dürfte sich kein Unternehmen an der Namensnennung stören. Was aber wenn der Artikel negativ ausfällt?
Dann hat das Unternehmen eine negative Presse...

Zitat:
Ich stelle mir zum Beispiel vor, ein Journalist spricht mit einigen Kunden, die ähnliche Probleme mit einem Unternehmen hatten. Ein guter Journalist würde sich natürlich auch beim Unternehmen selbst informieren.
Bietet sich an, ja. ;-)

Zitat:
So, wenn er das getan hat berichtet er, zwar ohne Namensnennung der Kunden, aber unter Namensnennung des Unternehmens über diesen Fall.
Logisch. Man kann nicht über ein Unternehmen berichten, ohne dessen Namen zu nennen. Wüsste sonst ja keiner, welches Unternehmen gemeint ist.

Zitat:
Aber dürfte er den Unternehmesnamen überhaupt nennen, ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen?
Selbstverständlich.

Wer sollte auch, auf welcher rechtlichen Grundlage, Artikel 5 GG außer Kraft setzen können?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 23.02.2009, 12:27
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AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien

Zitat:
Zitat von Humungus
Wenn das Unternehmen im öffentlichen Interesse steht, kein Problem. Schon alleine das öffentliche Auftreten eines Unternehmens (Werbung, Internetauftritt) dürfte reichen.
Das Unternehmen steht in öffentlichem Interesse, sobald sich die Medien dafür interessieren...;-)

Auch ohne "öffentlichen Auftritt" steht ein Wirtschaftsunternehmen übrigens immer im öffentlichen Interesse - weil es eben am Markt teilnimmt, der öffentlich ist.

Sollte ein Unternehmen heimlich am Markt teilzunehmen versuchen, wäre dies allein schon ein ganz erheblicher Grund für öffentliches Interesse an den Machenschaften dieses Unternehmens.

(Nicht ganz zufällig gibt es übrigens sogar gesetzliche Publizitätspflichten für Unternehmen.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 23.02.2009, 12:53
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AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien

Ich bin auf dieses Szenario gekommen, als ich einen Artikel zum Namensrecht oder -schutz von Privatpersonen in den klassischen Medien las. Mir war nicht klar ob eine dieser Schutz nur für den Namen einer Person oder eventuell auch für den Namen eines Unternehmens gelten würde.

Legt man nun Artikel 5 GG zu Grunde, so ist dieser ja durchaus durch andere gesetztliche Bestimmungen eingeschränkt - wie eben dem Namensrecht und demnach dürfen andere vom unbefugten Gebrauch des Namens (von natürlichen und juristischen Personen) ausgeschlossen werden.
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Alt 24.02.2009, 21:54
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AW: Unternehmen - Namensnennung in den Medien

Zitat:
Zitat von clline
Ich bin auf dieses Szenario gekommen, als ich einen Artikel zum Namensrecht oder -schutz von Privatpersonen in den klassischen Medien las. Mir war nicht klar ob eine dieser Schutz nur für den Namen einer Person oder eventuell auch für den Namen eines Unternehmens gelten würde.

Legt man nun Artikel 5 GG zu Grunde, so ist dieser ja durchaus durch andere gesetztliche Bestimmungen eingeschränkt - wie eben dem Namensrecht und demnach dürfen andere vom unbefugten Gebrauch des Namens (von natürlichen und juristischen Personen) ausgeschlossen werden.
Du verstehst "Namenrecht" falsch.

Über eine Person oder ein Unternehmen zu berichten, bedeutet nicht den "Gebrauch des Namens" dieser Person oder dieses Unternehmens.

Einen Namen "gebraucht" man im geschäftlichen Verkehr - man nennt sich wie jemand. Mit Berichterstattung hat das nichts zu tun.
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