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Umwandlung

Dies ist eine Diskussion zu Umwandlung innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 16.05.2011, 12:05
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Umwandlung

Hallo,

Frage:Umwandlung eines nicht kommerzionellem Webradios in ein kommerzielles.

1.Geht das?
2.Was muß ich dabei beachten?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 22:41
V.I.P.
 
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AW: Umwandlung

"kommerzionell" ist kein Kriterium, keine Kategorie, kein ausschlaggebendes Merkmal im deutschen Recht, kommerziell auch nicht.

Gewerblich hingegen schon, auch gewerbsmäßig und auch geschäftsmäßig.

Wenn ich gratis meinem Nachbarn die Schuhe besohle, muss ich dafür kein Gewerbe anmelden und keiner (Handwerks-)Kammer beitreten und keine Steuern bezahlen usw.

Wenn ich das aber öfters tue bei anderen Leuten und für Geld, dann schon.

Nicht anders wird es sein bei einem Web-Angebot (ob nun Radio oder Bildershow oder sonstwas): Tut man das gewerbsmäßig, ist man eben Gewerbetreibender!

Gruß aus Berlin, Gerd
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