Dies ist eine Diskussion zu UMTS-Handy und GEZ innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| UMTS-Handy und GEZ Die GEZ zieht bekanntlich auch Gebühren für "neuartige Rundfunkgeräte" ein, zu denen auch PDAs und MDAs/Smarktphones, UMTS- und WLAN-Handys (so stet's auf der GEZ-Homepage) gehören. Für Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz besteht Gebührenpflicht (unabhängig bzw. zusätzlich zu einem bereits in der Privatwohnung angemeldeten Gerät). Bedeutet dies nun: Für (z.B.) ein privates UMTS-Handy, welches ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (ggf. auch ausgeschaltet in der Schublade) bereit hält, müssen zusätzlich (zu den Gebühren für das Rundfunkgerät in der Privatwohnung) Gebühren gezahlt werden? Wenn eine solche Gebührenpflicht besteht: "Darf" die GEZ auf den Versuch verzichten, diese Gebühren zu erhalten? Ich halte dies (ohne Zahlen dafür in der Hand zu haben) für eine mindestens ebenso große "Gebührenquelle" wie "Internet-PCs" in Betrieben, die nicht (auch) schon für (reine) Rundfunkgeräte GEZ-Gebühr zahlen. (bitkom rechnete Anfang 2009 mit 22,7 Millionen UMTS-Anschlüssen in Deutschland bis Ende des Jahres). Während über "Internet-PCs" breit diskutiert wurde, habe ich über UMTS-Geräte in diesem Zusammenhang nichts gehört. Gruss Trambolubi |
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