Dies ist eine Diskussion zu Umgang mit dieser Sache innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Umgang mit dieser Sache Schönen Samstag Ich habe den Beitrag auch unter Stracht veröffentlicht, Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig und die Admins bitte ich den falschen Beitrag zu löschen/sperren. Es ist vielleicht ungewöhnlich, aber eine Zeitung hat ein Opfer der sexuellen Nötigung eine Veröffentlichung seines Schicksals zugesagt, falls das Opfer eine Strafanzeige wegen dieser sexuellen Nötigung erstattet. Das Opfer hat eine Strafanzeige erstattet, nun zeigt sich die Zeitung, also in diesem Fall nur der zuständige Reporter für den Fall, abweisend. Es wurde über Monate seitens der Zeitung erklärt, dass eine Strafanzeige nötig ist und dass auch die Verjährung der Tat nicht schlimm sei. Das Opfer hat die Anzeige erstattet und nun so ein Verhalten seitens der Zeitung(nur des Reporters). Was kann das Opfer nun machen? Das Opfer trägt die Belastungen der Übergriffe, daran ist das Opfer erkrankt, jahrelange Therapien jeder Art haben nicht geholfen, auch beruflich hat das Opfer schwere Schäden davon getragen. Aus den Ängsten, die das Opfer hat, kann es nicht einmal seine Wohnung verlassen. Aus diesem Grund konnte das Opfer auch die Anzeige nicht allein erstatten und musste sich weitere med. Behandlung einholen und weitere medizinische Hilfe holen und mit Hilfe dieser Ärzte war das Opfer erst in der Lage die Anzeige zu erstatten. Uns jetzt so etwas. Ich weiss, dass man kein Medium dazu zwingen kann, es zu veröffentlichen. Das Opfer konnte die Anzeige nicht allein erstatten, deswegen hat es der Zeitung vorher alle Sicherheiten angeboten und auch abgegeben, wie zum Beispiel eine eidesstattliche Erklärung und sehr große Gutachten. Trotzdem bestand die Zeitung weiterhin auf eine Strafanzeige. Das Verhalten der Zeitung hat den Zustand des Opfers weiterhin verschlimmert. Viele Grüsse Sven |
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| AW: Umgang mit dieser Sache Zitat:
Solange es nicht einen ausdrücklichen Vertrag gibt, in dem der Zeitungsverlag eine bestimmte Veröffentlichung zugesagt hat, gibt es keinen Anspruch darauf. (Und selbst dann wäre es m.E. sehr fraglich.) Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Umgang mit dieser Sache Zitat:
Hallo Guten abend TomRohwer: Danke für Antwort. Die Anzeige wurde erstattet. Bis zur Erstattung der Anzeige war alles in Ordnung, kurz nach Erstatten der Anzeige hat die Zeitung nach einem Telefongespräch das Verhalten geändert. Wir haben der Zeitung nicht nur "erzählt", sondern auch gutachten und Eid.Erklärung vorlgelegt, die Zeitung bestand auf eine Anzeige. Kann man denn so einen Vertrag mit einer Zeitung machen? Muss das nicht eine Rechtsanwalt machen? Danke Gruss |
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| AW: Umgang mit dieser Sache Zitat:
Zitat:
Was soll bedeuten: "Die Redaktion besteht auf einer Anzeige"? Zitat:
Weder kann man jemanden vertraglich verpflichten, eine Strafanzeige zu erstatten, noch kann man m.E. jemanden vertraglich verpflichten, keine zu machen. Beides ist m.E. schlicht sittenwidrig. Ich bezweifle außerdem auch, daß sich eine Zeitungsredaktion vertraglich zu einem Bericht verpflichten lässt - sie ist schließlich dafür rechtlich verantwortlich, was sie in ihrer Zeitung veröffentlicht, und wird sich deshalb immer die letzte Entscheidung vorbehalten, was gedruckt wird und was nicht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Umgang mit dieser Sache Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Zeitung nach Erstattung der Strafanzeige Informationen erhalten hat, wegen der sie den Fall in der geplanten Form nicht mehr veröffentlichen möchte. Das können Informationen sein, die den Schutz der Opfer betreffen oder deren Seelenheil, was jeweils durch eine Berichterstattung gefährdet werden könnte. Oder Informationen, die die Verfolgung der Täter betreffen, die nicht behindert werden soll durch eine Berichterstattung. Es können aber auch Infos sein über die Glaubwürdigkeit von Opfern oder Zeugen. Wird die Glaubwürdigkeit verringert, verringert sich auch die Chance auf einen Bericht. Wenn man als Opfer oder Interessierter dennoch einen Bericht wünscht und meint, die Ablehnung oder Verzögerung läge nur an einem Reporter oder einer Zeitung, kann man sich ja auch an andere Reporter oder Medien wenden. Aber auch denen steht es - bei aller drastischen Beschreibung über die persönliche Not - frei, ob sie berichten wollen oder nicht. Ebenso wie es dem Opfer frei steht, selbst zu berichten, was ja per Internet jedem möglich ist - wobei dabei allerdings einige Grundsätze beachtet werden sollten, damit man dafür nicht selber in den Knast kommt. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Umgang mit dieser Sache Zitat:
Viele Grüsse |
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