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TV-Sendung im Vereinshaus zeigen

Dies ist eine Diskussion zu TV-Sendung im Vereinshaus zeigen innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 20:47
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TV-Sendung im Vereinshaus zeigen

Guten Abend,
es gibt einen Verein von Studenten. Dieser Verein möchte seinen Besuchern (Mitgliedern) in den eigenen Räumlichkeiten (ein Café) am Montagabend den ARD Tatort mit Hilfe der Mediathek, einem Laptop und einem Beamer zeigen.

Die Fernsehanstalt bietet auf ihrer Homepage Informationen zur öffentlichen Übertragung an, auch weiterführende Links zur Gema, mit Preisen, Anmeldung etc.
Soweit ist also alles klar.

Die Frage ist, ob es nun etwas anderes ist wenn TV-Shows in einer geschlossenen Gesellschaft (nur Mitglieder) in einer Vereinseinrichtung gezeigt werden.

Meint ihr, dies ist eine Frage die sich mit dem Medienrecht klären lässt, oder sollte man einfach bei der Fernsehanstalt direkt nachfragen?

Lg und Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 23:49
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AW: TV-Sendung im Vereinshaus zeigen

Wer wissen möchte, ob eine Vorführung öffentlich ist oder nicht, sollte sich nicht am Mitgliedsstatus aufhalten, sondern lieber lesen, was z. B. das UrhG dazu schreibt:

"(3) Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

Letzeres ist man nicht in jedem Verein, nicht mit jedem Mitglied. Und wenn dann noch die Tür offen ist, ohne Einlasskontrolle ...

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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Alt 24.10.2011, 10:10
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AW: TV-Sendung im Vereinshaus zeigen

Danke für die Antwort!
Man wird die Veranstaltung anmelden - besser ist das
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