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Texte vorlesen lassen im Radio

Dies ist eine Diskussion zu Texte vorlesen lassen im Radio innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 07.12.2010, 10:41
Boardneuling
 
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Texte vorlesen lassen im Radio

Angenommen man wendet sich an eine Freiberufliche Redakteurin (A) die Texte verfassen soll über Künstler die eine Firma (B) über das Radio (C) Promoten will. (A) schreibt die Texte und stellt eine Rechnung die auch von (B) beglichen wird.(A) ist jetzt aber der Meinung, das man ja von (C) ja auch noch Geld kassieren könnte. Denn (C) verwendet ja die Texte von (B) die (A) aber in Auftrag gegeben hat und bezahlt hat.
Meine Frage, kann (A)an (C) eine Rechnung stellen? Verkauft man da nicht die Lizens wenn (A)bereits ein Honorar erhalten hat?

Grüße und schon mal danke!
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Alt 08.12.2010, 01:51
V.I.P.
 
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AW: Texte vorlesen lassen im Radio

Der Urheber eines Werkes - hier ein Text über Künstler - kann mit seinem Auftraggeber und auch sonstwem alles Mögliche vereinbaren nach § 31 Einräumung von Nutzungsrechten!

Kriegt der Auftraggeber vom Urheber dabei die ausschließlichen Rechte an der Verwertung des Werkes, dann heißt das (ebenda):
"(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen."

"U]und Nutzungsrechte einzuräumen[/U]" darf der Auftraggeber dann auch einem Radio, ohne zuvor den Urheber zu fragen. Anders wäre das bei einfachen Nutzungsrechten. Wurde nichts Genaues vereinbart, gilt Absatz 5 ebenda:
Zitat:
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
Was die Vergütung für die Verwertung wie auch die Zweitverwertung usw. des Werkes anbelangt, gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten:

1.) § 32 Angemessene Vergütung

2.) § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers

Und so weiter, hier zum Selberlesen.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2010, 16:21
Boardneuling
 
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AW: Texte vorlesen lassen im Radio

Vielen Dank für die Hilfe und sie hat mir geholfen.

"Nutzungsrechte" ... da hätte ich auch selber drauf kommen können.

Liebe grüße und Danke
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