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Telefonterror durch Gewinnspielgesellschaft

Dies ist eine Diskussion zu Telefonterror durch Gewinnspielgesellschaft innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 12:16
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Telefonterror durch Gewinnspielgesellschaft

Hallo!

Noch einmal ganz unpersönlich:

Darf eine Gewinnspielgesellschaft 'Telefonterror' betreiben?
Im Sinne von ständigen Anrufen jeden Tag. Obwohl man nie etwas unterschrieben hat und das ganze fristlos kündigen möchte!?

MfG _BabyMiss_
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 10:51
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AW: Telefonterror durch Gewinnspielgesellschaft

Nein. Darf sie nicht. Aber das ist eine Frage des Wettbewerbsrechts (-> "Unlauterer Wettbewerb").

Am besten: ->> Verbraucherzentrale. Die können das ggf. abmahnen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 19:48
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AW: Telefonterror durch Gewinnspielgesellschaft

Man will etwas kündigen?

Nun.. grundsätzlich kann man auch übers Telefon Verträge eingehen.
Allerdings sind hier bestimmte Spielregeln einzuhalten.

Wenn man sich sicher ist, daß man keinen Vertrag geschlossen hat/die Gegenseite einen Vertragsschluß nicht beweisen kann, könnte man hier ja auch auf Unterlassung/Schadensersatz/Schmerzensgeld zu Felde ziehen..
Aber vielleicht reicht auch eine Trillerpfeife...


mfg


Bang Olafson
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