Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Strafanzeige

Dies ist eine Diskussion zu Strafanzeige innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.04.2009, 15:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 1.665
70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)  
Strafanzeige

Ein freier Mitarbeiter einer Zeitung schreibt einen Artikel. Der Redakteur liest ihn, recherchiert selnoch etwas, ändert Passagen und druckt ihn.

Eine in dem Artikel erwähnte Person fühlt sich beleidigt und erstattet Strafanzeige - aber NUR gegen den Verfasser des Artikels, nicht gegen die Redktion. Und nur der Journalist wird schließlich zur Rechenschaft gezogen vom Gericht: Einstellen des Verfahrens wegen Beleidigung gegen ein Bußgeld.

Ist das korrekt? Wer ist denn verantwortlich - presserechtlich, juristisch - für Form und Inhalt des Artikels?

Die angebliche Beleidigung bestand darin, der besagten im Artikel namentlich genannten Person nachgesagt zu haben, sie habe in der Vergangenheit einen antisemitischen Schmähartikel verfasst (Auskunft eines Informanten; der Schmähartikel lag allerdings blöderweise nicht vor - der Informant hat ihn nur damals gesehen).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.04.2009, 00:17
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: badische Toscana :-)
Beiträge: 483
97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)97% positive Bewertungen (483 Beiträge, 48 Bewertungen)  
AW: Strafanzeige

Zitat:
Und nur der Journalist wird schließlich zur Rechenschaft gezogen vom Gericht: Einstellen des Verfahrens wegen Beleidigung gegen ein Bußgeld.

Ist das korrekt?
Ja, im Sinne von § 153 a II StPO kann ein Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft , des Beschuldigten und u.U. des Gerichts gegen Auflagen eingestellt werden. Es ist eine Art Freikauf vom Verfolgungsrisiko, da hier keine Veruteilung in der Sache ergeht und die Unschuldvermutung hier noch immer aufrecht erhalten wird. Die Zustimmung des Beschuldigten zur Einstellung stellt somit kein Schuldanerkenntnis dar.

Ob es hier in diesem Fall sinnvoll war der Einstellung zuzustimmen, kann ich nicht sagen, aber genau aus diesem Grund ist es immer sinnvoll sich auch für das Amtgericht einen Anwalt an die Seite zu nehmen.

Zitat:
Wer ist denn verantwortlich - presserechtlich, juristisch - für Form und Inhalt des Artikels
Der Verfasser der Beleidigung...


Also dann liebe Grüße
Siobhan
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2009, 00:28
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Strafanzeige

Zitat:
Zitat von Miranda
Ist das korrekt? Wer ist denn verantwortlich - presserechtlich, juristisch - für Form und Inhalt des Artikels?
Der presserechtlich Verantwortliche. Also der Chefredakteur, es sei denn, das Impressum führt jemand anderen auf (Ressortleiter z.B.).

Außerdem auch der Autor.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 15:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 1.665
70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)70% positive Bewertungen (1665 Beiträge, 24 Bewertungen)  
AW: Strafanzeige

Bloß komisch, wenn NUR dem Autor was passiert, nicht aber dem Redakteur.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 14.04.2009, 21:45
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Strafanzeige

Zitat:
Zitat von Miranda
Bloß komisch, wenn NUR dem Autor was passiert, nicht aber dem Redakteur.
Das ist nicht komisch, das liegt daran, daß sich der sich beleidigt fühlende einen nachrangig Verantwortlichen für seinen Strafantrag ausgesucht hat.

Beleidigung ist ein reines Antragsdelikt, und wenn kein Strafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur vorliegt, kann auch kein Staatsanwalt gegen ihn vorgehen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Strafanzeige Strafrecht / Strafprozeßrecht 23.01.2010 02:09
Strafanzeige !!! Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.03.2008 11:31
Strafanzeige Strafrecht / Strafprozeßrecht 22.01.2008 18:02
Strafanzeige Strafrecht / Strafprozeßrecht 15.09.2006 17:59
strafanzeige ? Arbeitsrecht 09.12.2005 16:07





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medienrecht und Presserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN