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Sportveranstaltung fotografieren

Dies ist eine Diskussion zu Sportveranstaltung fotografieren innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.02.2012, 12:28
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Sportveranstaltung fotografieren

Hallo zusammen.

Folgender fiktiver Sachverhalt und meine Fragen dazu:

Ein selbständiger Fotograf wird von Fußballmannschaft A beauftragt gegen Bezahlung von einem Ihrer offiziellen Ligaspiele (untere Klassen) Sportfotos während des Spiels zu machen.

Muss hierbei auch die gegnerische Mannschaft um Erlaubnis bzw. ihr Einverständnis gebeten werden (da die Spieler der anderen Mannschaft ja auch zwangsläufig auf den Fotos abgebildet sind) oder ist dies eh nicht nötig, da es eine öffentliche Veranstaltung ist und die Spieler eine stillschweigende Willenserklärung abgegeben haben.

Dürften diese Bilder dann auch auf der Website des Fotografen präsentiert werden - im Zusammenhang mit der Dokumentation des Spiels. Oder bräuchte man hier eine separate Genehmigung der Spieler um diese in der Öffentlichkeit zu zeigen.

Falls eine Erlaubnis nötig ist, bräuchte man eine Unterschrift von jedem einzelnen Spieler oder reicht die des Trainers, der im Namen der Mannschaft unterzeichnet.

Dürfte der Fotograf auch ohne vorherige Absprache Fotos machen und diese im Nachhinein den Mannschaften zum Kauf anbieten bzw. zuvor online stellen? Stichwort: Berichten über "Ereignisse der Zeitgeschichte"

Und wäre hierbei der Hinweis bzw. die Klausel gültig: Wenn jemand sich auf einem Bild wiedererkennt und dies nicht möchte bitte benachrichtigen Sie den Betreiber der Website und die Bilder werden sofort rausgenommen

Ist der Sachverhalt gleich wenn es sich um Jugendmannschaften handelt also unter 18 Jahre?

Vielen Dank im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2012, 19:53
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AW: Sportveranstaltung fotografieren

Zitat:
Zitat von stierac Beitrag anzeigen
Ein selbständiger Fotograf wird von Fußballmannschaft A beauftragt gegen Bezahlung von einem Ihrer offiziellen Ligaspiele (untere Klassen) Sportfotos während des Spiels zu machen.

Muss hierbei auch die gegnerische Mannschaft um Erlaubnis bzw. ihr Einverständnis gebeten werden (da die Spieler der anderen Mannschaft ja auch zwangsläufig auf den Fotos abgebildet sind) oder ist dies eh nicht nötig, da es eine öffentliche Veranstaltung ist und die Spieler eine stillschweigende Willenserklärung abgegeben haben.
Es ist nicht nötig, weil ein Ligaspiel ein "Ereignis der Zeitgeschichte" ist und Liga-Fußballspieler zumindest im Zusammenhang mit ihrer fußballerischen Tätigkeit "Personen der Zeitgeschichte" sind. Insofern gilt das "Recht am eigenen Bild" nicht bzw. nur stark eingeschränkt.

Zitat:
Dürften diese Bilder dann auch auf der Website des Fotografen präsentiert werden - im Zusammenhang mit der Dokumentation des Spiels.
Ja.
Zitat:
Oder bräuchte man hier eine separate Genehmigung der Spieler um diese in der Öffentlichkeit zu zeigen.
Nein.

Zitat:
Dürfte der Fotograf auch ohne vorherige Absprache Fotos machen und diese im Nachhinein den Mannschaften zum Kauf anbieten bzw. zuvor online stellen?
Ja.
Zitat:
Stichwort: Berichten über "Ereignisse der Zeitgeschichte"
Stichwort: "Ereignis der Zeitgeschichte". Berichten, dokumentieren, kommentieren, zeigen...

Zitat:
Ist der Sachverhalt gleich wenn es sich um Jugendmannschaften handelt also unter 18 Jahre?
Ja.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2012, 10:54
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AW: Sportveranstaltung fotografieren

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Wäre denn eine Erlaubnis des Veranstalters eines Events bzw. des Vereins nötig, wenn kein vorheriger Auftrag vorhanden wäre?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.02.2012, 17:51
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AW: Sportveranstaltung fotografieren

Zitat:
Zitat von stierac Beitrag anzeigen
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Wäre denn eine Erlaubnis des Veranstalters eines Events bzw. des Vereins nötig, wenn kein vorheriger Auftrag vorhanden wäre?
Vereinfacht gesagt: Der Veranstalter kann über seine Hausordnung bzw. Stadion-Ordnung regeln, wer wo fotografieren darf. Das muß er aber den Zuschauern vor dem Betreten des Stadions mitteilen.
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Alt 05.05.2012, 19:26
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AW: Sportveranstaltung fotografieren

Zitat:
Zitat von stierac Beitrag anzeigen
Wäre denn eine Erlaubnis des Veranstalters eines Events bzw. des Vereins nötig, wenn kein vorheriger Auftrag vorhanden wäre?
siehe hierzu:

http://www.telemedicus.info/article/...r-dem-BGH.html

Bedenke aber auch, dass man beim Profi-Fußball auch die wettbewerbsrechtliche Problematik berücksichtigen muss.

MfG
Johannes
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  #6 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 10:28
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AW: Sportveranstaltung fotografieren

Zitat:
Zitat von Schmunzelkunst Beitrag anzeigen
siehe hierzu:

http://www.telemedicus.info/article/...r-dem-BGH.html

Bedenke aber auch, dass man beim Profi-Fußball auch die wettbewerbsrechtliche Problematik berücksichtigen muss.
Ein wichtiges Urteil - das aber eben auch sagt: die Vereine dürfen das Filmen (und Fotografieren) samt Verwertung der Aufnahmen in ihrer Hausordnung regeln.

Nur wenn sie's nicht machen, dann dürfen sie hinterher nicht ankommen und sich beschweren.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.05.2012, 19:03
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AW: Sportveranstaltung fotografieren

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ein wichtiges Urteil - das aber eben auch sagt: die Vereine dürfen das Filmen (und Fotografieren) samt Verwertung der Aufnahmen in ihrer Hausordnung regeln.

Nur wenn sie's nicht machen, dann dürfen sie hinterher nicht ankommen und sich beschweren.
Ja, das ist richtig und wichtig ist außerdem, dass bloße auf dem Hausrecht basierende Verbote ebenso wie vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem Besucher eines Grundstücks keine dingliche Wirkung, d.h. keine Wirkung gegenüber jedermann haben (vgl. a. http://de.wikipedia.org/wiki/Wikiped...emdem_Eigentum "Hausrecht begründet kein dingliches Recht mit Wirkung gegen jedermann").

Hierzu auch ein Zitat zum BGH-Urteil Hartplatzhelden in der Zeitschrift "Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR 5/2011" von Prof. Dr. Ansgar Ohly: "Andererseits versagt das Hausrecht, wenn Dritte, die nicht selbst gegen die Hausordnung verstoßen haben, Aufnahmen verwerten."

Das ist übrigens der Grund, warum in den bekannten BGH-Urteilen, in denen es um die Verwertung von Fotos von Schlössern und Schlossgärten ging, nicht mit einer Verletzung des Hausrechts, sondern mit einer Beeinträchtigung des Eigentumsrechts argumentiert wurde und dies mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung.

MfG
Johannes
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fotos, kommerziell, sport, sportveranstaltung

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