Dies ist eine Diskussion zu Sportveranstaltung fotografieren innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Sportveranstaltung fotografieren Folgender fiktiver Sachverhalt und meine Fragen dazu: Ein selbständiger Fotograf wird von Fußballmannschaft A beauftragt gegen Bezahlung von einem Ihrer offiziellen Ligaspiele (untere Klassen) Sportfotos während des Spiels zu machen. Muss hierbei auch die gegnerische Mannschaft um Erlaubnis bzw. ihr Einverständnis gebeten werden (da die Spieler der anderen Mannschaft ja auch zwangsläufig auf den Fotos abgebildet sind) oder ist dies eh nicht nötig, da es eine öffentliche Veranstaltung ist und die Spieler eine stillschweigende Willenserklärung abgegeben haben. Dürften diese Bilder dann auch auf der Website des Fotografen präsentiert werden - im Zusammenhang mit der Dokumentation des Spiels. Oder bräuchte man hier eine separate Genehmigung der Spieler um diese in der Öffentlichkeit zu zeigen. Falls eine Erlaubnis nötig ist, bräuchte man eine Unterschrift von jedem einzelnen Spieler oder reicht die des Trainers, der im Namen der Mannschaft unterzeichnet. Dürfte der Fotograf auch ohne vorherige Absprache Fotos machen und diese im Nachhinein den Mannschaften zum Kauf anbieten bzw. zuvor online stellen? Stichwort: Berichten über "Ereignisse der Zeitgeschichte" Und wäre hierbei der Hinweis bzw. die Klausel gültig: Wenn jemand sich auf einem Bild wiedererkennt und dies nicht möchte bitte benachrichtigen Sie den Betreiber der Website und die Bilder werden sofort rausgenommen Ist der Sachverhalt gleich wenn es sich um Jugendmannschaften handelt also unter 18 Jahre? Vielen Dank im Voraus |
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| AW: Sportveranstaltung fotografieren Zitat:
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__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Sportveranstaltung fotografieren Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Wäre denn eine Erlaubnis des Veranstalters eines Events bzw. des Vereins nötig, wenn kein vorheriger Auftrag vorhanden wäre? |
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| AW: Sportveranstaltung fotografieren Zitat:
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Sportveranstaltung fotografieren Zitat:
http://www.telemedicus.info/article/...r-dem-BGH.html Bedenke aber auch, dass man beim Profi-Fußball auch die wettbewerbsrechtliche Problematik berücksichtigen muss. MfG Johannes |
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| AW: Sportveranstaltung fotografieren Zitat:
Nur wenn sie's nicht machen, dann dürfen sie hinterher nicht ankommen und sich beschweren.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Sportveranstaltung fotografieren Zitat:
Hierzu auch ein Zitat zum BGH-Urteil Hartplatzhelden in der Zeitschrift "Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR 5/2011" von Prof. Dr. Ansgar Ohly: "Andererseits versagt das Hausrecht, wenn Dritte, die nicht selbst gegen die Hausordnung verstoßen haben, Aufnahmen verwerten." Das ist übrigens der Grund, warum in den bekannten BGH-Urteilen, in denen es um die Verwertung von Fotos von Schlössern und Schlossgärten ging, nicht mit einer Verletzung des Hausrechts, sondern mit einer Beeinträchtigung des Eigentumsrechts argumentiert wurde und dies mit einer an den Haaren herbeigezogenen Begründung. MfG Johannes |
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