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Sind AGB's verbindlich,auch wenn diese nicht gelesen wurden ?

Dies ist eine Diskussion zu Sind AGB's verbindlich,auch wenn diese nicht gelesen wurden ? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 16:44
Boardneuling
 
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Sind AGB's verbindlich,auch wenn diese nicht gelesen wurden ?

Hallo Allerseits.

Mal angenommen,Jemand hat sich zu Weihnachten 2009 einen HD-Receiver gekauft.Um bestimmte verschlüsselte HD-Programme eines TV-Anbieters über Satellit zu empfangen,ist im Lieferumfang auch eine Smartcard für diese.

Jetzt hat diese Person vor kurzen einen zweiten baugleichen HD-Receiver,ohne Smartcard, bei einem Preisausschreiben gewonnen und in das Kinderzimmer seines 12 Jährigen Sohn's gestellt und nun erfolgt ein regelmäßiger Austausch der Smartcard zwischen den HD-Receivern.

Aber lt.den allgemeinen Geschäftsbedingungen des TV-Anbieters der verschlüsselten Programme,ist die Nutzung der Smartcard aber nur für einen Receiver zulässig.Da aber im Lieferumfang des gekauften HD-Receivers,kein Vordruck der AGB's des TV-Anbieters war,konnte diese Bedingung von dem Kunden nicht wahrgenommen werden.Besteht hier trotz dem ein Verstoß gegen die AGB's von dem TV-Anbieter und könnte hier eventuell sogar ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden ?

Wie seht Ihr die rechtliche Lage in diesen Fall ?

Gruß

herb2010

Geändert von herb2010 (01.02.2010 um 19:31 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 19:57
V.I.P.
 
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AW: Sind AGB's verbindlich,auch wenn diese nicht gelesen wurden ?

Der Jesetzjeber hat dies vorhergesehen (wie auch schon Douglas Adams im 1. Kapitel von "Per anhalter durch die Galaxis"):
"(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1.
die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2.
der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist."
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html

Und beim Guhgeln findet man viele Urteile, wonach AGBs nicht bindend sind, wenn man sie nur unter extremen Umständen finden kann, wie auch die Baupläne beim "Anhalter":-). Was nun zutrifft davon, weiß man nicht, letztlich entscheidet im Streitfall ein Gericht neu - wenn auch häufig analog älterer Urteile.

Eine Straftat ist hier aber schwer zu erkennen. Betrug? Hört sich nicht so an: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Zivilrechtlich ist vielleicht Schadensersatz möglich, Unterlassung usw. Aber auch höchstens, falls diese Klausel mit den 2 Geräten überhaupt wirksam wäre.

Gruß aus Berlin, Gerd
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