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Selbstgemachte Musik und GEMA

Dies ist eine Diskussion zu Selbstgemachte Musik und GEMA innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2010, 13:25
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Selbstgemachte Musik und GEMA

Hallo Forengemeinde,
folgender Sachverhalt:

Eine Freizeitband A besteht ausschließlich aus Trommler. Zu ihrem Repertoire gehören bekannte Stimmungslieder (Country Roads, Rivers of Babylon, etc.)
Da sie eine Untergruppierung eines eingetragenen Karnevalsverein sind, treten sie des öfteren auf öffentlichen Karnevals-/Faschingsveranstaltungen bei befreundeten Vereinen auf. Bei diesen Veranstaltungen werden auch Video- und Tonaufnahmen gefertigt.
Bei ihrer Musik erkennt man nur die Melodie des gespielten Liedes. Gesang oder andere Instrumente außer den Trommeln gibt es nicht.

Frage: Wie verhält es sich nun mit der GEMA o.ä., falls solche Aufnahmen beispielsweise auf die Vereinshomepage gestellt werden, sodass sie der Öffentlichkeit zugänglich sind.

Vielen Dank schonmal im Voraus!
Gruß!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2010, 00:57
V.I.P.
 
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AW: Selbstgemachte Musik und GEMA

Zitat:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Sobald also eine fremde geschützte Melodie erkennbar ist, ist die öffentliche Aufführung, Verbreitung usw. zustimmungspflichtig nach § 31 Einräumung von Nutzungsrechten.

Also Melden bei der GEMA oder vorher beim Gema-freien Urheber kann Klagen vermeiden helfen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2010, 14:21
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AW: Selbstgemachte Musik und GEMA

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Sobald also eine fremde geschützte Melodie erkennbar ist, ist die öffentliche Aufführung, Verbreitung usw. zustimmungspflichtig nach § 31 Einräumung von Nutzungsrechten.

Also Melden bei der GEMA oder vorher beim Gema-freien Urheber kann Klagen vermeiden helfen.

Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Dank,
das was genau das, was ich gesucht habe!
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