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Schriftarten, Fonts

Dies ist eine Diskussion zu Schriftarten, Fonts innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2012, 14:51
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Schriftarten, Fonts

Hallo Forum!

Ein Webdesigner bekommt von einem Kunden ein PDF-Dokument, welches von einer früher für den Kunden tätigen Design-Agentur als Briefvorlage erstellt wurde.

Der Kundenwunsch: Eine E-Mail-Vorlage aus dem PDF.

Da viel Text im Logobereich vorkommt, wird das Erzeugen einer Grafik verworfen, da selbst die größtmögliche Auflösung ein schlechtes Ergebnis darstellt. Um den Text zu gestalten braucht der Webdesigner die Schrift.

Die Schriftart im PDF kann auf einer in den USA gehosteten Seite ohne Impressum frei heruntergeladen werden. Es werden dort keine Angaben über die Herkunft gemacht.

Gleichzeitig bietet diese Seite eine kostenpflichtige Schrift mit ähnlichem Namen an, die augenscheinlich gleich der erstgenannten ist. Über einen Link gelangt man zu einem Onlineshop unter anderer Domain, dort erfährt man auch korrekt den Designer der kostenpfl. Schrift, und dessen Agentur, die ebenfalls einen Shop hat.

Komischer Weise wird der Designer im Internet als 'Fälscher' bezichtigt.

Ist es nun für den Webdesigner rechtlich bedenklich die frei ladbare Schrift über die .com-Seite ohne Impressum zu beziehen? (Immerhin wurde sie bereits durch seinen Vorgänger genutzt.)

Ist der Webdesigner gesetzlich verpflichtet sich bei jedem Auftrag über möglichen Musterschutz, der vlt. gar nicht verlängert wurde zu informieren?

Bis auf ein spezifisches Zeichen gleichen die beiden Fonts einer Schrift von 1934. Wie kann man feststellen, welche Schrift von beiden das Plagiat ist?

Grüße, ciao
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2012, 02:21
V.I.P.
 
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AW: Schriftarten, Fonts

Zitat:
Zitat von pinkmohair Beitrag anzeigen
Ist es nun für den Webdesigner rechtlich bedenklich die frei ladbare Schrift über die .com-Seite ohne Impressum zu beziehen?
Da kann man nur spekulieren.

Zitat:
(Immerhin wurde sie bereits durch seinen Vorgänger genutzt.)
Das sagt zunächst mal gar nichts.

Zitat:
Ist der Webdesigner gesetzlich verpflichtet sich bei jedem Auftrag über möglichen Musterschutz, der vlt. gar nicht verlängert wurde zu informieren?
Ob Schriften nur als Geschmacksmuster oder auch urheberrechtlich als Computerprogramm geschützt sind, ist in der Rechtsprechung nicht abschließend entschieden, und könnte obendrein vom Einzelfall abhängen.

(Ich könnte mir vorstellen, daß z.B. "Multiple Master"-Schriften aus technischen Gründen eher als Computerprogramm eingestuft würden als einfache Vektorfonts.)

Zitat:
Bis auf ein spezifisches Zeichen gleichen die beiden Fonts einer Schrift von 1934. Wie kann man feststellen, welche Schrift von beiden das Plagiat ist?
Man sollte das Pferd von vorn aufzäumen, nicht von hinten.

1. Handelt es sich bei der Schrift, die der erste Designer genutzt hat, um eine Schrift, für die es eine einzelne Lizenz für seinen Kunden braucht?

2. Falls ja, hat der erste Designer eine solche Lizenz (für den Kunden) erworben, und wie sie die genau aus?

Das wären die ersten beiden Fragen, die zu klären wären.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2012, 09:30
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AW: Schriftarten, Fonts

Hallo TomRohwer,

der erste Designer hat die Schrift von der Internet-Seite die die Schrift frei anbietet.
Man kann mit einem frei verfügbaren PDF-Reader Text markieren und mit rechter Maustaste die Eigenschaften wählen.
Sofern der Erzeuger der Datei die Fonts, die er genutzt hat, nicht umbenannt hat, erfährt man deren Namen.
Da diese genau denen auf der Internetseite entsprechen, und nicht den von der Agentur vergebenen...

Der Kunde hat keine Lizenz erworben, sondern nur die (Vektor-) Grafik-Vorlage als PDF erhalten.

Die Schrift wurde laut Harmonisierungsamt f. d. Binnenmarkt von der Agentur, die den Anspruch erhebt, die Schrift kreiert zu haben, beginnend im Jahr 2005 als Geschmacksmuster angemeldet; 2008 wurde diese Anmeldung jedoch nach einigen Widersprüchen zurückgezogen.

Angeboten werden drei Lizenztypen: OpenType, Office und Webfont, jeweils als Standard und Professional, zusätzlich nach Benutzeranzahl, bzw. Besucheranzahl gestaffelt.
Der Kunde bräuchte für seine Mitarbeiter zumindest die OpenType-Lizenz für 5 User, 4 Weights, und vermutlich Standard - rd. € 240, einmalig.

LG!

PS: Das mit der Times ist zu cool!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2012, 11:53
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AW: Schriftarten, Fonts

Zitat:
Zitat von pinkmohair Beitrag anzeigen
der erste Designer hat die Schrift von der Internet-Seite die die Schrift frei anbietet.
Rechtmäßig?

Im Internet gibt's jede Menge Schriften gratis zum Download, wo die Angebote nicht legal sind.

Zitat:
Die Schrift wurde laut Harmonisierungsamt f. d. Binnenmarkt von der Agentur, die den Anspruch erhebt, die Schrift kreiert zu haben, beginnend im Jahr 2005 als Geschmacksmuster angemeldet; 2008 wurde diese Anmeldung jedoch nach einigen Widersprüchen zurückgezogen.
Also besteht gar kein Geschmacksmusterschutz?

Zitat:
PS: Das mit der Times ist zu cool!!!
Wo kommt jetzt plötzlich die Times her?

"Times"-Schriftschnitte gibt es übrigens hunderte, und manche davon sind durchaus geschützt.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.08.2012, 15:28
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AW: Schriftarten, Fonts

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wo kommt jetzt plötzlich die Times her?

"Times"-Schriftschnitte gibt es übrigens hunderte, und manche davon sind durchaus geschützt.
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Hallo TomRohwer,

ich dachte, das wäre Deine Signatur, man sieht den Text aber nur solange man nicht angemeldet ist...

Zum Thema:

Nein, es besteht kein Geschmacksmusterschutz.

Mir stellt sich das bislang so dar:

Der Designer darf, wenn man einigen Beiträgen unterschiedlicher Quellen folgt, Schriften nicht aus PDF-Dateien extrahieren und kommerziell (auch öffentlich) nutzen.

Findet jemand im Internet einen Download, gilt es die jeweiligen Landesgesetze zu berücksichtigen, wobei die USA und Europa in Sachen Gesetzgebung bezüglich Musterschutz doch eher als ähnlich gewertet werden können, oder?

Ob eine Internetseite als legal vom unbedarften User betrachtet werden kann, könne an Impressum, Aufmachung, und auch Verlinkungen seriöser Firmen (Werbebanner...) festgemacht werden. (Dümmste Ausrede für Film-Portale )
Ein Designer ist jedoch nicht unbedarft. Da die Seite auf einen Font-Shop verlinkt, ist ihr Charakter kommerziell. Zumindest in der BRD könnte sie somit 'abgemahnt' werden (Impressum fehlt). Designer dürfen sie also nicht als legale Quelle ansehen.

Der Designer kann sich relativ einfach, also zumutbar, informieren, ob ein Schutz besteht.
Trotz Nichtbestehens gilt aber die Urheberschaft in der BRD von allein, soweit ich das in der Vergangenheit öfter in unterschiedlichen Medien erfahren habe. Sie könnte also eingeklagt werden, bzw. im Vorfeld an sie gebundene Lizenzforderungen.

Das rechtliche Verhältnis in Sachen Urheberschaft ist vlt. (noch) nicht geklärt, weswegen vlt. auch das Muster verweigert wurde - es sind mehrere Versuche eintragen zu lassen, und jedesmal ein Widerspruch dazu aufgeführt.

Im Grunde sind meine Schlüsse aus diesen Daten diese:

Der Designer kann allein durch Nutzung der vermeintlich, bzw. in der BRD nicht sicher als legal zu wertenden Schriftart 'abgemahnt' werden, oder?

Oder reicht es, dass kein Geschmacksmuster eingertragen ist?

Der Kunde, der die Schriftart öffentlich, kommerziell einsetzt, könnte ebenfalls Post kriegen, oder?

Denn es ist ja mit dem Urheber nichts vereinbart. Demnach kann man sich auf beruhigende, zerredende Aussagen einiger Autoren verlassen, es sei kein schöpferischer Akt...,
oder dem Kunden nahelegen die Lizenz zu zahlen,

Oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.08.2012, 16:30
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AW: Schriftarten, Fonts

Zum Thema "Schutz für Schriften" habe ich folgende Merkregeln aufgestellt:

http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#schrift

Auf sehr viele Schriften und m. E. auch unseren Beispielfall trifft am ehesten die Nr. 4 zu:

4. Schutzlos glückliche Schriften

Wenn für Schriften kein Schutz nach dem Geschmacksmustergesetz, dem Schriftzeichengesetz oder dem UrhG - also weder für das Design noch die Fonts als Computerprogramme - vorliegt, kann jeder, der sich nicht zu Gegenteiligem vertraglich verpflichtet hat und nicht mit dem Schrifthersteller in einem Wettbewerbsverhältnis steht, die Schriften verwenden, wie er will. Das klingt zwar hart, aber ich schätze das ist so.

Siehe auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtss...Schriftzeichen

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskuss...Schriftzeichen

Was mich im Artikel immer noch stört, ist der Absatz: "Würde man einen Urheberrechtsschutz von typografischen Schriften anerkennen, so hätte man das rechtsdogmatische Problem, dass sich der Schriftenschutz nach dem Wortlaut der Urheberrechtsgesetze auf jegliche Vervielfältigung der geschützten Buchstaben, also auch auf die Vervielfältigung damit gesetzter Texte bezieht, was aber eindeutig nicht beabsichtigt ist. Man müsste eine ungeschriebene Schranke des Urheberrechts annehmen oder jeden, der eine einschlägige Buchseite kopiert, als Lizenznehmer ansehen.

Dieser Absatz trifft zwar den Nagel auf den Kopf, stützt sich aber irrtümlich auf eine überholte Auffassung aus der amtlichen Begründung zum Schriftzeichengesetz. Der Absatz sollte geändert werden. Denn genau das, was in Bezug auf das Urheberrecht bemängelt wird, trifft für das alte Schriftzeichen- und das jetzige Geschmacksmusterrecht zu (vgl. auch die Zitate von Eichmann/v.Falckenstein und Schulze im o.a. Schmunzelkunst-Link).

MfG
Johannes
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  #7 (permalink)  
Alt 21.08.2012, 18:09
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AW: Schriftarten, Fonts

Hallo Schmunzelkunst,

dann bleibt auf jeden Fall die Pflicht bei der jeweiligen zur Nutzung einer Schrift gewillten Person, sich

a) zumindest bei besonders markanten, künstlerisch auffälligen Fonts die Einwilligung des Urhebers einzuholen

b) bei der nationalen Behörde (z. B. DPMA) und
c) bei der jeweilig übergeordneten Behörde (z. B. HABM) nach einem Geschmacksmuster zu suchen

d) nach Patenten zu suchen

denn es stellen sich doch zwei Probleme:

1) Der Anbieter kann den Anspruch eben mangels Musterschutz nicht erheben. Warum sollte der Nutzer dann ein Einschränkung, bzw. Kosten anstreben?

2) Der Anbieter kann selber derjenige sein, der durch minimale Retuschen, oder reine Namensänderung der Datei, einen Anspruch erschleichen will.

Problem 2 ist allerdings schwer zu lösen, da genau die Namensänderungen nur mit Referenzlisten (erinnert mich an den Bereich Elektronik) eingegrenzt werden könnten, denen auch gewisses Vertrauen entgegengebracht werden müsste.

Gerade suche ich nach einer Möglichkeit online die Fonts zu vergleichen...
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  #8 (permalink)  
Alt 22.08.2012, 12:11
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AW: Schriftarten, Fonts

Zitat:
Zitat von pinkmohair Beitrag anzeigen
ich dachte, das wäre Deine Signatur, man sieht den Text aber nur solange man nicht angemeldet ist...
Ach so... die New York Times...

Das war jetzt verwirrend, weil "Times" ja nun mal auch der Name für eine Reihe von Schriften ist...

Zitat:
Nein, es besteht kein Geschmacksmusterschutz.
Dann wäre die Schrift nicht geschützt. (Es sei denn, man könnte zusätzlich noch urheberrechtlichen Schutz begründen.)

Zitat:
Mir stellt sich das bislang so dar:

Der Designer darf, wenn man einigen Beiträgen unterschiedlicher Quellen folgt, Schriften nicht aus PDF-Dateien extrahieren und kommerziell (auch öffentlich) nutzen.
Wenn die Schrift geschmacksmustergeschützt ist natürlich nicht. Anderenfalls kann ich keinen Grund erkennen, warum man sie nicht aus einem PDF extrahieren und nutzen dürfen sollte.

Zitat:
Findet jemand im Internet einen Download, gilt es die jeweiligen Landesgesetze zu berücksichtigen
Des Landes, von dem aus der Download erfolgt. Oder richtiger gesagt: des Landes, in dem die Nutzung des Downgeloadeten erfolgt.

Zitat:
wobei die USA und Europa in Sachen Gesetzgebung bezüglich Musterschutz doch eher als ähnlich gewertet werden können, oder?
Jein.

Zitat:
Ob eine Internetseite als legal vom unbedarften User betrachtet werden kann, könne an Impressum, Aufmachung, und auch Verlinkungen seriöser Firmen (Werbebanner...) festgemacht werden. (Dümmste Ausrede für Film-Portale )
Ein Designer ist jedoch nicht unbedarft. Da die Seite auf einen Font-Shop verlinkt, ist ihr Charakter kommerziell. Zumindest in der BRD könnte sie somit 'abgemahnt' werden (Impressum fehlt). Designer dürfen sie also nicht als legale Quelle ansehen.
Die Sache mit der "offensichtlich rechtswidrigen Quelle" gilt nur für die "Privatkopie".

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (§53 UrhG)

Der Designer nutzt gewerbsmäßig, der kann sich auf §53 UrhG ohnehin nicht berufen.

Zitat:
Trotz Nichtbestehens gilt aber die Urheberschaft in der BRD von allein, soweit ich das in der Vergangenheit öfter in unterschiedlichen Medien erfahren habe. Sie könnte also eingeklagt werden, bzw. im Vorfeld an sie gebundene Lizenzforderungen.
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes. Geschmacksmusterschutz entsteht durch Eintragung des Geschmacksmusters. Anders als z.B. bei der geschützten Marke also nicht einfach schon durch den Gebrauch im Geschäftsverkehr. (Aber: siehe unten.)

Zitat:
Der Designer kann allein durch Nutzung der vermeintlich, bzw. in der BRD nicht sicher als legal zu wertenden Schriftart 'abgemahnt' werden, oder?
Ich denke, die Schrift ist nicht als Geschmacksmuster eingetragen?

Zitat:
Oder reicht es, dass kein Geschmacksmuster eingertragen ist?
Jein. Ein Geschmacksmuster kann ohne Eintragung durch bloßes sog. Inverkehrbringen entstehen. Es hat eine Dauer von drei Jahren und entsteht in dem Zeitpunkt, in dem das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit innerhalb der EU erstmals zugänglich gemacht wird. (Beruht auf der Verordnung über das europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Ein Begriff, der Loriot vermutlich in höchstes Entzücken versetzt hätte...)

Zitat:
Der Kunde, der die Schriftart öffentlich, kommerziell einsetzt, könnte ebenfalls Post kriegen, oder?
Wenn der tatsächlich Rechte verletzt...

Es sollte aber machbar sein zu recherchieren, seit wann diese Schrift in Umlauf ist. Damit ist man dann, wenn sie nicht als Geschmacksmuster eingetragen ist, auf der sicheren Seite.

Und in Umlauf gebracht wurde sie ja zwangsläufig schon, als der später zurückgezogene Versuch der Geschmacksmustereintragung vorgenommen wurde.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.08.2012, 13:57
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AW: Schriftarten, Fonts

Wenn Schriften urheberrechtlich, geschmacksmusterrechtlich (bzw. noch nach altem Schriftzeichengesetz) oder wenn die Fonts der Schriften als Computerprogramme geschützt sind, muss dieser Schutz beachtet werden.

Bei vielen Schriften ist das aber nicht der Fall. Deshalb versuchen die Hersteller ihre Lizenzbedingungen in die Kaufverträge zu packen. Kaufverträge haben aber keine dingliche Wirkung, d.h. kein Wirkung gegenüber jedermann haben.

Der markenrechtliche Schutz des Schriftnamen spielt keine Rolle, wenn man die Schrift unter anderem Namen verkauft. Meines Erachtens müsste es vergleichende Listen geben, in denen die Schriften mit geschützten Namen ihren No-Name-Pendants gegenüber gestellt sind. Ich sehe in der Erstellung solcher Listen keinen Verstoß gegen das Markenrecht.

Zitat:
Zitat von pinkmohair Beitrag anzeigen
...
d) nach Patenten zu suchen
...
Was genau ist mit den Patenten hier gemeint? Wenn z. B. die Fonts selbst nicht als Computerprogramme geschütz sind, kann dennoch der Algorithmus, der die Fonts erzeugt und ausliest geschützt sein. Ist das gemeint und spielt das eine Rolle?

Auch hier ist von Patenten nicht die Rede:

http://www.telemedicus.info/article/...eschuetzt.html

MfG
Johannes
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