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Rundfunkgebühren

Dies ist eine Diskussion zu Rundfunkgebühren innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 22:31
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Rundfunkgebühren

Ich habe ein paar Fragen zu folgendem Thema:

Ein Rundfunkgebührenbeauftragter X (heißen die so?) steht bei Person O vor der Tür. O hat bisher keine Gebühren gezahlt.
Es wird nach diversen Geräten gefragt und O gibt an nur einen internetfähigen PC zu besitzen.

X möchte dies direkt an der Haustür schriftlich festhalten, und fordert O auf, direkt bei ihm ein Radio statt eines internetfähigen PCs anzumelden, da dies (aus irgendwelchen dubiosen Gründen) besser wäre. Das versteht O nicht und fragt immer wieder nach warum denn ein nicht vorhandenes Radio statt des vorhandenen PCs angemeldet werden soll. X besteht auf der Anmeldung eines Radios.
Person O geht aber nicht darauf ein und will bei X weder etwas anmelden noch unterschreiben. Auf die Frage, ob dies auch online machbar wäre, behauptet X, dass das Komplikationen mit sich bringen würde und doch besser direkt erledigt werden sollte.
O lehnt weiterhin ab.
X sagt daraufhin, dass er jetzt festhält, dass O ein anmeldepflichtiges Gerät bereithält und kündigt einen weiteren Besuch am nächsten Tag an.

Muss O dieses Gerät jetzt aber tatsächlich anmelden oder kann O einfach behaupten, diese Aussage wäre nie getätigt worden? Was für einen rechtlichen Stellenwert hat das Ganze?
Natürlich wird O das (erst seit einigen Tagen) bereitstehende Gerät anmelden, möchte dies aber lieber online tun. Kann X deshalb Schwierigkeiten machen? Muss X ein Ausdruck des ausgefüllten Online-Formulars vorgelegt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 00:40
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AW: Rundfunkgebühren

Der Vertreter arbeitet mutmaßlich auf Provision und ist deshalb naturgegeben wenig begeistert von einer Online-Anmeldung eines Empfangsgeräts bei der GEZ.

Insofern kann man sowohl die Aussagen als auch die Person von X ignorieren.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 01:49
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AW: Rundfunkgebühren

Zitat:
Zitat von .enigma. Beitrag anzeigen
Ein Rundfunkgebührenbeauftragter X (heißen die so?) steht bei Person O vor der Tür. O hat bisher keine Gebühren gezahlt.
Es wird nach diversen Geräten gefragt und O gibt an nur einen internetfähigen PC zu besitzen.
Es gibt nur eine richtige Reaktion, wenn so ein Scherge mit seinen Trickbetrügermethoden versucht jemanden in die Pfanne zu hauen: Tür vor der Nase zuknallen! Komischerweise stehen die ja meist direkt vor der Wohnungstür und man fragt sich unweigerlich wie lange schon und vor allem wie die reingekommen sind.

Zitat:
X möchte dies direkt an der Haustür schriftlich festhalten, und fordert O auf, direkt bei ihm ein Radio statt eines internetfähigen PCs anzumelden, da dies (aus irgendwelchen dubiosen Gründen) besser wäre. Das versteht O nicht und fragt immer wieder nach warum denn ein nicht vorhandenes Radio statt des vorhandenen PCs angemeldet werden soll. X besteht auf der Anmeldung eines Radios.
Kostet dasselbe. Warum der Scherge auf eine Radioanmeldung bestand weiß ich auch nicht, edle Motive stecken aber bestimmt nicht dahinter.
Zitat:
Person O geht aber nicht darauf ein und will bei X weder etwas anmelden noch unterschreiben.
Warum sagte er dann überhaupt etwas? Das war ein folgenschwerer Fehler.
Zitat:
X sagt daraufhin, dass er jetzt festhält, dass O ein anmeldepflichtiges Gerät bereithält und kündigt einen weiteren Besuch am nächsten Tag an.
Und ich würde dem direkt mitteilen, dass er gar nicht erst kommen braucht, da er nämlich weder reinkommen noch ein Gespräch mit mir führen würde.

Zitat:
Muss O dieses Gerät jetzt aber tatsächlich anmelden oder kann O einfach behaupten, diese Aussage wäre nie getätigt worden? Was für einen rechtlichen Stellenwert hat das Ganze?
Der Scherge dient als Zeuge. Aller Voraussicht nach wird eine Zwangsanmeldung ins Haus flattern und es muss nachgezahlt werden. Mich wundert, dass der Scherge damit nicht gedroht hat. Normalerweise sind die sich für Drohungen nicht zu fein. Gut wäre eine Quittung für den Rechner, noch besser wenn diese nicht zu alt wäre.

Zitat:
Natürlich wird O das (erst seit einigen Tagen) bereitstehende Gerät anmelden, möchte dies aber lieber online tun. Kann X deshalb Schwierigkeiten machen? Muss X ein Ausdruck des ausgefüllten Online-Formulars vorgelegt werden?
Der X soll sich zum Teufel scheren, die beiden werden sich gut verstehen. Aber vorsicht: diese Typen dürfen ganz legal Nachbarn befragen, ob und wie lange der O schon ein Gerät hat. Das fragen die natürlich nicht so direkt, sondern eben mit Trickbetrügermaschen. Auch spähen die dem Hörensagen nach gerne durch das Fenster, lauschen an der Tür oder gucken in das Auto, ob da ein Autoradio verbaut ist. Die sind ungefähr so wie Stasi-Spitzel, nur dass letztere vermutlich freundlicher waren. Ein Mensch mit Anstand und Selbstachtung macht sowas nicht, sondern sucht sich eine ehrliche Arbeit.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 16:12
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AW: Rundfunkgebühren

Danke für die Antworten.
Es wird jedoch nicht wirklich ersichtlich welche Befugnisse X denn nun hat. Könnte man X getrost ignorieren oder zöge das Konsequenzen mit sich.

Jedenfalls schickt O am Tag 1 nach dem Besuch von X (und 5 Tage nach Bereitstellung eines neuartigen Empfangsgerätes) die Anmeldung samt Antrag auf Befreiung + Bescheinigung über Leistenungserhalt per Einschreiben an die GEZ.
Ist damit der Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren genüge getan oder kann X aus Ärger über die entgangene Provision trotzdem noch Probleme machen?
P.S: Eine Quittung über den Kauf des Gerätes ist nicht vorhanden.
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