Dies ist eine Diskussion zu Rundfunkgebühren innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Rundfunkgebühren Ein Rundfunkgebührenbeauftragter X (heißen die so?) steht bei Person O vor der Tür. O hat bisher keine Gebühren gezahlt. Es wird nach diversen Geräten gefragt und O gibt an nur einen internetfähigen PC zu besitzen. X möchte dies direkt an der Haustür schriftlich festhalten, und fordert O auf, direkt bei ihm ein Radio statt eines internetfähigen PCs anzumelden, da dies (aus irgendwelchen dubiosen Gründen) besser wäre. Das versteht O nicht und fragt immer wieder nach warum denn ein nicht vorhandenes Radio statt des vorhandenen PCs angemeldet werden soll. X besteht auf der Anmeldung eines Radios. Person O geht aber nicht darauf ein und will bei X weder etwas anmelden noch unterschreiben. Auf die Frage, ob dies auch online machbar wäre, behauptet X, dass das Komplikationen mit sich bringen würde und doch besser direkt erledigt werden sollte. O lehnt weiterhin ab. X sagt daraufhin, dass er jetzt festhält, dass O ein anmeldepflichtiges Gerät bereithält und kündigt einen weiteren Besuch am nächsten Tag an. Muss O dieses Gerät jetzt aber tatsächlich anmelden oder kann O einfach behaupten, diese Aussage wäre nie getätigt worden? Was für einen rechtlichen Stellenwert hat das Ganze? Natürlich wird O das (erst seit einigen Tagen) bereitstehende Gerät anmelden, möchte dies aber lieber online tun. Kann X deshalb Schwierigkeiten machen? Muss X ein Ausdruck des ausgefüllten Online-Formulars vorgelegt werden? |
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| AW: Rundfunkgebühren |
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__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Rundfunkgebühren Danke für die Antworten. Es wird jedoch nicht wirklich ersichtlich welche Befugnisse X denn nun hat. Könnte man X getrost ignorieren oder zöge das Konsequenzen mit sich. Jedenfalls schickt O am Tag 1 nach dem Besuch von X (und 5 Tage nach Bereitstellung eines neuartigen Empfangsgerätes) die Anmeldung samt Antrag auf Befreiung + Bescheinigung über Leistenungserhalt per Einschreiben an die GEZ. Ist damit der Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren genüge getan oder kann X aus Ärger über die entgangene Provision trotzdem noch Probleme machen? P.S: Eine Quittung über den Kauf des Gerätes ist nicht vorhanden. |
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