Dies ist eine Diskussion zu Remake Videospiel geistiges Eigentum innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| erstmal zur Einleitung. Nehmen wir an, in der Vergangenheit wurde ein Computerspiel entwickelt. Das besagte Computerspiel ist eine Art Puzzle-Spiel und beinhaltet diverse 'Level'. Ein Level besteht aus einem 2-dimensionalen Raster (beispielsweise 12x12). In dem Raster sind teilweise vorab bestimmte Teile unterschiedlichen Typs platziert. Um ein Level zu lösen muss der Spieler selbst unterschiedliche Teile in dem Raster platzieren. Wie das Spiel gewonnen wird und welche Teile es gibt ist unwichtig. Neben den Levels die vorab im Spiel vorhanden sind, hat der Spieler die Möglichkeit selbst Levels mit einem Level-Editor zu erstellen. Hierzu gibt es auch eine Online-Community wo die selbst gebauten Levels ausgetauscht werden können. Soviel zur Einleitung. Angenommen ein weitere Entwickler würde nun (mit kommerziellen Absichten) ein Remake dieses Spiels programmieren. Hierbei werden keinerlei grafische oder akustische Elemente kopiert. Lediglich die Spiel-Idee wird übernommen. Dies ist, soweit ich richtig über die Rechtslage informiert bin, kein Verstoß gegen bestehende Gesetze?! Nun zum eigentlichen Punkt: Angenommen der Entwickler des Remakes würde sowohl die mitgelieferten Levels aus dem Original nachbauen, als auch einige Level die durch die besagte Community erstellt wurden. Dadurch, dass die Levels aus einem Raster von beispielsweise 12x12 bestehen, ist es im direkten Vergleich zwischen Original und Remake sehr offensichtlich, dass diese Level nachgebaut bzw. koiert wurden. Meine Frage ist nun: Muss sich der Entwickler des Remakes Gedanken machen, welche sich nicht auf Moral, sondern auf die Rechtslage im Bezug auf geistiges Eigentum beziehen? --- Ist etwas speziell. Hoffe ihr könne mir trotzdem helfen. Vielen Dank im Voraus. Gruß Markus |
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| AW: Remake Videospiel geistiges Eigentum Nicht nur die reine Idee, auch ein ausgefeilteres Konzept muss nicht geschützt sein durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Das urteilte zumindest mal der BGH über ein Show-Konzept. Bei einem Online-Spiel, von dem wesentliche schöpferische Elemente übernommen werden, kann das aber wieder ganz anders aussehen. HIer mal Beispiel 1 und Beispiel 2 einer Website für Spiele-Fachleute zum Urheberrecht bei Spielen. Besser schläft es sich übrigens, wenn man eigene Elemente schöpft .Gruß aus Berlin, Gerd
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