Dies ist eine Diskussion zu Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? "Ein ebenso faszinierendes wie auch grausames Phänomen erlebten gestern eine Hebamme und zwei Fachärzte im Geburtszimmer einer New Yorker Klinik: Nachdem sie den frischgeborenen Säugling entbunden hatten, stellten sie fest, dass das Neugeborene innerhalb kürzester Zeit altert. Ein Mitarbeiter konnte diese schrecklichen Szenen mit einer Kamera festhalten. Der Körper des Neugeborenen wuchs so schnell, dass er nur durch eine Not-OP per Kaiserschnitt geborgen werden konnte. Der Körper hatte die Maße eines ausgewachsenen Mannes angenommen. Der offizielle Leiter der Klinik meinte, es sei noch nicht klar, ob es sich um einen genetischen Defekt oder eine seltene Krankheit handele. Eindeutig sei jedoch, dass es hier um einen medizinischen Einzelfall geht. Inzwischen wurden Fachleute aus Medizin und Wissenschaft verständigt. Die Beratungen zu diesem höchst rätselhaften Fall dauern noch an. Bis zum 16. März soll eine Spezialeinheit zusammengestellt werden, die diesem Phänomen auf den Grund gehen will." Dazu würde noch ein als "Amateur-Video" gekennzeichneter Ausschnitt laufen, der offenbar im Krankenhaus aufgenommen wurde. Dies, um die Seriösität des Beitrags zu unterstreichen. Danach würde der Nachrichtensprecher weiter verlesen: "Weitere Informationen zu diesen ungewöhnlichen Ereignissen erfahren Sie nach den Nachrichten exklusiv" Erst danach würde klar werden, dass es sich um einen Sendehinweis für eine neue Show handelt. Jetzt meine Frage: Darf man das machen? Es sei angenommen, dass die Aufmachung des Beitrags keinen Fake erkennen ließ. (Unabhängig vom Inhalt, natürlich:-)) Vielen Dank Geändert von Dr.Ingo (24.03.2009 um 01:16 Uhr). |
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| AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? Gab es schon vor 70 Jahren: "Vor 70 Jahren löste Orson Welles' Hörspiel "Der Krieg der Welten" eine Massenpanik aus." http://snipurl.com/eua62 Noch mehr Lesestoff dazu gibt es hier: http://snipurl.com/eua8m Und dann gab es in der ARD noch das Millionenspiel von Wolfgang Menge und diese schreckliche Familie, die alle für real hielten usw. Und was darf Satire überhaupt? Inwieweit sind "Scherz und Satire durch das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt" ??? Fragt sich auch der Autor dort: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken Und Richter urteilen unterschiedlich. Das wollen wir hier erst gar nicht ausprobieren:-) Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? Zitat:
Daher erscheint es doch nicht ganz abwegig, dass sich die Rechtslage seit den 1930ern geändert hat? Zitat:
Wenn ichs genau wüsste, hätte ich die Frage hier nicht gestellt. Macht es einen Unterschied, dass es im Beispiel um einen privatrechtlichen Sender geht? Wäre es also anders, wenn etwas in der Art bei den Tagesthemen oder der Tagesschau vorgekommen wäre? Stichwort: Grundversorgung? Gruß |
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| AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat dort klar bestimmten wettbewerbsrechtlichen Auffassungen des BGH einen Riegel vorgeschoben. Und es ist nun z.B. auch absolut naheliegend, für einen TV-Film, der ein erfundenes zeitgeschichtliches Ereigniss zum Inhalt hat, mit Trailern zu werben, die in der Form einer Nachrichtensendung aufgemacht sind, zumal dann, wenn der Film selbst auch dieses Darstellungselement verwendet. Für den Zuschauer ist das klar erkennbar, nämlich aus dem Zusammenhang. Und wenn der Zuschauer zu schnell weiterzappt, um den Zusammenhang zu erkennen - dann muß sich der Zuschauer an die eigene Nase fassen, kann sich aber nicht beim Fernsehsender beschweren. "Irreführend" ist die Werbung auch nicht - irreführend ist Werbung, wenn sie eindeutig falsche Behauptung über das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung aufstellt, oder über den Anbieter. Alles drei passiert hier aber nicht. Zitat:
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß das öffentlich-rechtliche Fernsehen schon 1970 mit dem Fernsehspiel "Millionenspiel" eine ganze Sendung im Stil einer dramatischen Live-Nachrichtensendung hat spielen lassen. (http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Millionenspiel) Damals übrigens haben, ähnlich wie bei Orson Wells, so manche Zuschauer das für echt gehalten. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? Zitat:
Im Beispiel wurde (nicht erkennbar) eine Falschmeldung in eine Nachrichtensendung eingebettet. Ihr seid also der Meinung, dass alle Sender, egal ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich, Falschmeldungen im Rahmen ihrer Nachrichtensendungen ausstrahlen dürfen, ohne dabei darauf hinzuweisen, dass es sich gerade um eine Werbeaktion handelt? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen. |
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| AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? Zitat:
Das ist ein Unterschied. Im übrigen: eine "Falschmeldung" ist rechtlich nur dann relevant, wenn irgendwer dadurch mittels "übler Nachrede", "Verleumdung" etc.pp. in seinen Rechten verletzt wird. Wenn Pro7 morgen die Falschmeldung ausstrahlt "Der Krakatau ist erneut ausgebrochen", dann verletzt das niemanden in seinen Rechten. Übrigens: heute ist der 1.April...! ;-) Ein Tag voller bewußter Falschmeldungen. Auch in seriösen Medien. Wenn ARD oder ZDF ständig vorsätzlich Falschmeldungen ausstrahlen würden, würde sich wohl irgendwann ein Rundfunkrat beschweren. Und ob eine Nachrichtensendung, die täglich bewußte Falschmeldungen sendet, den Ansprüchen des Rundfunkstaatsvertrages genügt, sei mal dahingestellt. Irgendwann vermutlich nicht mehr. Allerdings: Falschmeldungen gibt es regelmäßig im Fernsehen, in allen Sendern. Und in allen Zeitungen. Falschmeldungen sind im täglichen journalistischen Geschäft nicht vollständig zu vermeiden. Zitat:
Sorry - aber das wird in diesem Fall nicht funktionieren.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? Zitat:
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| AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? Zitat:
Im Übrigen Danke für die Antworten! Hätte mir zwar irgendwie gewünscht, dass es anders ist, aber die Antworten haben mir sehr geholfen! Gruß |
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