Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Dies ist eine Diskussion zu Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.03.2009, 00:25
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 104
Keine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Angenommen, ein großer privater Fernsehsender würde seine Zuschauer in der Primetime mit einer "Newstime"-Sonderausgabe überraschen, in der der Nachrichtensprecher eine Sensationsnachricht verliest:


"Ein ebenso faszinierendes wie auch grausames Phänomen erlebten gestern eine Hebamme und zwei Fachärzte im Geburtszimmer einer New Yorker Klinik: Nachdem sie den frischgeborenen Säugling entbunden hatten, stellten sie fest, dass das Neugeborene innerhalb kürzester Zeit altert. Ein Mitarbeiter konnte diese schrecklichen Szenen mit einer Kamera festhalten. Der Körper des Neugeborenen wuchs so schnell, dass er nur durch eine Not-OP per Kaiserschnitt geborgen werden konnte. Der Körper hatte die Maße eines ausgewachsenen Mannes angenommen. Der offizielle Leiter der Klinik meinte, es sei noch nicht klar, ob es sich um einen genetischen Defekt oder eine seltene Krankheit handele. Eindeutig sei jedoch, dass es hier um einen medizinischen Einzelfall geht. Inzwischen wurden Fachleute aus Medizin und Wissenschaft verständigt. Die Beratungen zu diesem höchst rätselhaften Fall dauern noch an. Bis zum 16. März soll eine Spezialeinheit zusammengestellt werden, die diesem Phänomen auf den Grund gehen will."

Dazu würde noch ein als "Amateur-Video" gekennzeichneter Ausschnitt laufen, der offenbar im Krankenhaus aufgenommen wurde. Dies, um die Seriösität des Beitrags zu unterstreichen.

Danach würde der Nachrichtensprecher weiter verlesen:

"Weitere Informationen zu diesen ungewöhnlichen Ereignissen erfahren Sie nach den Nachrichten exklusiv"
Erst danach würde klar werden, dass es sich um einen Sendehinweis für eine neue Show handelt.

Jetzt meine Frage: Darf man das machen? Es sei angenommen, dass die Aufmachung des Beitrags keinen Fake erkennen ließ. (Unabhängig vom Inhalt, natürlich:-))

Vielen Dank

Geändert von Dr.Ingo (24.03.2009 um 01:16 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 08:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Gab es schon vor 70 Jahren: "Vor 70 Jahren löste Orson Welles' Hörspiel "Der Krieg der Welten" eine Massenpanik aus." http://snipurl.com/eua62

Noch mehr Lesestoff dazu gibt es hier: http://snipurl.com/eua8m

Und dann gab es in der ARD noch das Millionenspiel von Wolfgang Menge und diese schreckliche Familie, die alle für real hielten usw.

Und was darf Satire überhaupt? Inwieweit sind "Scherz und Satire durch das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt" ??? Fragt sich auch der Autor dort: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

Und Richter urteilen unterschiedlich. Das wollen wir hier erst gar nicht ausprobieren:-)

Gruß aus Berlin, Gerd
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 21:23
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von Dr.Ingo
Jetzt meine Frage: Darf man das machen?
Warum nicht?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 00:08
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 104
Keine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Gab es schon vor 70 Jahren: "Vor 70 Jahren löste Orson Welles' Hörspiel "Der Krieg der Welten" eine Massenpanik aus." http://snipurl.com/eua62

Noch mehr Lesestoff dazu gibt es hier: http://snipurl.com/eua8m

Und was darf Satire überhaupt? Inwieweit sind "Scherz und Satire durch das Recht der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) gedeckt" ??? Fragt sich auch der Autor dort: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken
Danke Gerd, für die zahlreichen Links. Allerdings sollte man doch beachten, dass sich unsere Median-Landschaft in den letzten 70 Jahren stark verändert hat und grundlegend durch Verfassungsrechtliche Rechtsprechung geformt und weitergebuildet wurde. (Vergleiche z.B alle 6 Rundfunk-Urteile des BVerfG)

Daher erscheint es doch nicht ganz abwegig, dass sich die Rechtslage seit den 1930ern geändert hat?

Zitat:
Zitat von TomRohwer
warum nicht?
Weil werberechtliche Bestimmungen dagegen stehen? Stichwort: Schockwerbung, Irreführende Werbung oder ähnliches?
Wenn ichs genau wüsste, hätte ich die Frage hier nicht gestellt.

Macht es einen Unterschied, dass es im Beispiel um einen privatrechtlichen Sender geht? Wäre es also anders, wenn etwas in der Art bei den Tagesthemen oder der Tagesschau vorgekommen wäre? Stichwort: Grundversorgung?

Gruß
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 11:59
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von Dr.Ingo
Weil werberechtliche Bestimmungen dagegen stehen? Stichwort: Schockwerbung, Irreführende Werbung oder ähnliches?
"Schockwerbung" ist nicht unzulässig, und Werbung generell fällt in den Bereich der Meinungsfreiheit - vergl. dazu auch BVerfG - 1 BvR 426/02, "Benetton-Schockwerbung".

Das Bundesverfassungsgericht hat dort klar bestimmten wettbewerbsrechtlichen Auffassungen des BGH einen Riegel vorgeschoben.

Und es ist nun z.B. auch absolut naheliegend, für einen TV-Film, der ein erfundenes zeitgeschichtliches Ereigniss zum Inhalt hat, mit Trailern zu werben, die in der Form einer Nachrichtensendung aufgemacht sind, zumal dann, wenn der Film selbst auch dieses Darstellungselement verwendet.

Für den Zuschauer ist das klar erkennbar, nämlich aus dem Zusammenhang. Und wenn der Zuschauer zu schnell weiterzappt, um den Zusammenhang zu erkennen - dann muß sich der Zuschauer an die eigene Nase fassen, kann sich aber nicht beim Fernsehsender beschweren.

"Irreführend" ist die Werbung auch nicht - irreführend ist Werbung, wenn sie eindeutig falsche Behauptung über das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung aufstellt, oder über den Anbieter. Alles drei passiert hier aber nicht.

Zitat:
Macht es einen Unterschied, dass es im Beispiel um einen privatrechtlichen Sender geht?
Das Medienrecht ist für alle Sender gleich. Der einzelne Sender mag für sich entscheiden, daß er bestimmte Dinge nicht tun will, weil sie seinem Selbstverständnis widersprechen.

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß das öffentlich-rechtliche Fernsehen schon 1970 mit dem Fernsehspiel "Millionenspiel" eine ganze Sendung im Stil einer dramatischen Live-Nachrichtensendung hat spielen lassen.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Millionenspiel)

Damals übrigens haben, ähnlich wie bei Orson Wells, so manche Zuschauer das für echt gehalten.

Zitat:
Wäre es also anders, wenn etwas in der Art bei den Tagesthemen oder der Tagesschau vorgekommen wäre? Stichwort: Grundversorgung?
Niemand hindert die ARD daran, die Tagesschau oder die Tagesthemen als Werbetrailer zu verwursten. Übrigens gibt es zahllose ARD-Produktionen (z.B. Tatort-Krimis), in denen "gefakte" Tagesschau-Sendungen vorkommen. Sogar mit den echten Sprechern als Darstellern. Immer dann, wenn Drehbuchautor oder Regisseur eine Fernsehnachrichtensendung mit einbauen wollten.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.04.2009, 15:33
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 104
Keine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Übrigens gibt es zahllose ARD-Produktionen (z.B. Tatort-Krimis), in denen "gefakte" Tagesschau-Sendungen vorkommen. Sogar mit den echten Sprechern als Darstellern. Immer dann, wenn Drehbuchautor oder Regisseur eine Fernsehnachrichtensendung mit einbauen wollten.
Das ist aber ein anderer Fall. Dabei wird eine Nachrichtensendung (erkennbar) in einen Film eingebettet.
Im Beispiel wurde (nicht erkennbar) eine Falschmeldung in eine Nachrichtensendung eingebettet.

Ihr seid also der Meinung, dass alle Sender, egal ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich, Falschmeldungen im Rahmen ihrer Nachrichtensendungen ausstrahlen dürfen, ohne dabei darauf hinzuweisen, dass es sich gerade um eine Werbeaktion handelt?

Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 01.04.2009, 16:50
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von Dr.Ingo
Ihr seid also der Meinung, dass alle Sender, egal ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich, Falschmeldungen im Rahmen ihrer Nachrichtensendungen ausstrahlen dürfen, ohne dabei darauf hinzuweisen, dass es sich gerade um eine Werbeaktion handelt?
Sie strahlen keine "Falschmeldungen" aus, sie strahlen Werbetrailer aus...

Das ist ein Unterschied.

Im übrigen: eine "Falschmeldung" ist rechtlich nur dann relevant, wenn irgendwer dadurch mittels "übler Nachrede", "Verleumdung" etc.pp. in seinen Rechten verletzt wird.

Wenn Pro7 morgen die Falschmeldung ausstrahlt "Der Krakatau ist erneut ausgebrochen", dann verletzt das niemanden in seinen Rechten.

Übrigens: heute ist der 1.April...! ;-) Ein Tag voller bewußter Falschmeldungen. Auch in seriösen Medien.

Wenn ARD oder ZDF ständig vorsätzlich Falschmeldungen ausstrahlen würden, würde sich wohl irgendwann ein Rundfunkrat beschweren. Und ob eine Nachrichtensendung, die täglich bewußte Falschmeldungen sendet, den Ansprüchen des Rundfunkstaatsvertrages genügt, sei mal dahingestellt. Irgendwann vermutlich nicht mehr.

Allerdings: Falschmeldungen gibt es regelmäßig im Fernsehen, in allen Sendern. Und in allen Zeitungen. Falschmeldungen sind im täglichen journalistischen Geschäft nicht vollständig zu vermeiden.

Zitat:
Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen.
Du hast Dich über eine Werbung geärgert. Und anstatt z.B. dem Sender einen Brief zu schreiben, daß Du Dich geärgert hast, möchtest Du jetzt gern eine "Rechtsgrundlage" herbeikrampfen, auf daß Dein Ärgernis ein besonderes Gewicht bekomme.

Sorry - aber das wird in diesem Fall nicht funktionieren.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 01.04.2009, 17:21
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 104
Keine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Sie strahlen keine "Falschmeldungen" aus, sie strahlen Werbetrailer aus...

Das ist ein Unterschied.

Im übrigen: eine "Falschmeldung" ist rechtlich nur dann relevant, wenn irgendwer dadurch mittels "übler Nachrede", "Verleumdung" etc.pp. in seinen Rechten verletzt wird.
Danke, wie du sicher gemerkt hast, bin ich in der Terminologie auf diesem Gebiet unsicher :-)


Zitat:
Zitat von TomRohwer
Übrigens: heute ist der 1.April...! ;-) Ein Tag voller bewußter Falschmeldungen. Auch in seriösen Medien.
Das ist wahr. Aber heute muss man mit sowas rechnen. Das ist ja Tradition.

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Wenn ARD oder ZDF ständig vorsätzlich Falschmeldungen ausstrahlen würden, würde sich wohl irgendwann ein Rundfunkrat beschweren. Und ob eine Nachrichtensendung, die täglich bewußte Falschmeldungen sendet, den Ansprüchen des Rundfunkstaatsvertrages genügt, sei mal dahingestellt. Irgendwann vermutlich nicht mehr.

Allerdings: Falschmeldungen gibt es regelmäßig im Fernsehen, in allen Sendern. Und in allen Zeitungen. Falschmeldungen sind im täglichen journalistischen Geschäft nicht vollständig zu vermeiden.
Ja, da hast du wohl recht. Obwohl es wahrscheinlich schon fraglich ist, in wieweit eine Meldung überhaupt "falsch" und nicht nur "nicht objektiv" ist.

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Du hast Dich über eine Werbung geärgert. Und anstatt z.B. dem Sender einen Brief zu schreiben, daß Du Dich geärgert hast, möchtest Du jetzt gern eine "Rechtsgrundlage" herbeikrampfen, auf daß Dein Ärgernis ein besonderes Gewicht bekomme.

Sorry - aber das wird in diesem Fall nicht funktionieren.
Ja, geärgert hats mich wirklich. Nun fühle ich mich nicht derart pikiert, dass ich denen unbedingt einen Brief schreiben würde. Es geht mir (als Jurist) eher darum, wie da die rechtlichen Regelungen sind. Studieninteresse, sozusagen. Da ist es doch klar, dass ich gerne entsprechende §§ oder Art. oder auch allgemeine Grundsätze wissen würde, oder
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 02.04.2009, 18:55
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von Dr.Ingo
Danke, wie du sicher gemerkt hast, bin ich in der Terminologie auf diesem Gebiet unsicher :-)
Deswegen sage ich ja auch, daß ich da keine "Falschmeldung" drin sehe.;-)

Zitat:
Ja, da hast du wohl recht. Obwohl es wahrscheinlich schon fraglich ist, in wieweit eine Meldung überhaupt "falsch" und nicht nur "nicht objektiv" ist.
Ach - das gibt schon richtig falsche Meldungen, Wo schlicht Fakten falsch sind.

Zitat:
Es geht mir (als Jurist) eher darum, wie da die rechtlichen Regelungen sind. Studieninteresse, sozusagen. Da ist es doch klar, dass ich gerne entsprechende §§ oder Art. oder auch allgemeine Grundsätze wissen würde, oder
Sofern da nicht konkret Dritte durch die Falschmeldung verleumdet werden o.ä., sehe ich da keine Rechtsgrundlage involviert. Schlechtes Fernsehprogramm ist nicht justiziabel...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 02.04.2009, 21:27
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2007
Beiträge: 104
Keine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Dr.Ingo hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Privater Sender lässt mit gefakter Nachrichten-Ausgabe aufhorchen - Rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Deswegen sage ich ja auch, daß ich da keine "Falschmeldung" drin sehe.;-)
.
Ja, das war jetzt nicht ironisch gemeint:-)

Im Übrigen Danke für die Antworten! Hätte mir zwar irgendwie gewünscht, dass es anders ist, aber die Antworten haben mir sehr geholfen!

Gruß
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Attraktives Programm und professionell organisierte Tagung lässt Hörforscher aufhorchen Nachrichten: Wissenschaft 29.03.2010 12:00
BayVGH: Sofortiges Verbot privater Sportwetten in Bayern rechtmäßig Nachrichten: Recht & Gesetz 07.08.2006 18:21
Geschichte an Sender verkaufen Medienrecht und Presserecht 23.06.2006 22:23
lesen privater nachrichten durch 3. Internetrecht 16.04.2006 22:37
Nachrichten, die es nicht in die Nachrichten schaffen Nachrichten: Wissenschaft 27.09.2005 13:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medienrecht und Presserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN