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Private DVD kopieren

Dies ist eine Diskussion zu Private DVD kopieren innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 07.09.2009, 08:21
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Private DVD kopieren

Hallo,

angenommen Person A schenkt Person B eine DVD mit privaten Bildern und Videos. Kann Person B diese geschenkte DVD noch einmal kopieren bzw. brennen und an Fremde weiter geben ohne die Einverständnis von Person A?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 14:11
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AW: Private DVD kopieren

Zitat:
Zitat von speedy456
Hallo,

angenommen Person A schenkt Person B eine DVD mit privaten Bildern und Videos. Kann Person B diese geschenkte DVD noch einmal kopieren bzw. brennen und an Fremde weiter geben ohne die Einverständnis von Person A?
B sollte vor allem erstmal vorsichtig sein, weil er Bilder anderer Personen nur mit dessen Einwilligung verbreiten darf - und das würde er tun, wenn er die DVD an andere Leute weitergibt. Er sollte also lieber die Einwilligung der Abgebildeten einholen.

"Einzelne Kopien" zu "ausschließlich privaten Zwecken" sind zulässig, sofern dabei kein Kopierschutz umgegangen wird.

"Einzelne Kopien" hat der BGH mal als 7 Stück definiert. Vom Ursprungsoriginal. Es dürften also alle Beteiligten nicht mehr als ungefähr 7 Kopien anfertigen.

Gegenfrage: warum fragt B nicht einfach A, ob der nicht auch noch anderen Personen, die daran Interesse haben, eine DVD zur Verfügung stellt?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2009, 14:55
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AW: Private DVD kopieren

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Gegenfrage: warum fragt B nicht einfach A, ob der nicht auch noch anderen Personen, die daran Interesse haben, eine DVD zur Verfügung stellt?
das hat B eben nicht gemacht!!! A hat davon durch Dritte erfahren.

was könnte A denn machen? nur B darum bitten, in Zukunft so etwas zu unterlassen oder könnte man rechtlich gegen B vorgehen? Würde sich wahrscheinlich nicht lohnen oder? gilt so ein Fall als private Angelegenheit?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.09.2009, 05:40
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AW: Private DVD kopieren

Hallo speedy456,

die meisten Staatsanwälte sagen bei solchen kleinen Verstößen gegen das Urheberrecht und gegen das Persönlichkeitsrecht, dass da kein "öffentliches Interesse" besteht, und dann stellen sie den Fall ein.

Dann kann man sein privates Interesse noch privat weiter verfolgen, wenn einem daran gelegen ist.

Statt einer Bitte könnte man auch eine Abmahnung schicken, aber das kennt ein Anwalt genauer.

Urheber von Fotos können Lizenzgelder geltend machen inklusive Strafhonorare.

Abgelichtete Personen können sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen, wenn sie ohne Erlaubnis irgendwo veröffentlicht wurden, wo sie nicht wollten. Da kann dann ein Schmerzensgeld fällig werden, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Esra_(Roman)

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #5 (permalink)  
Alt 11.09.2009, 13:49
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AW: Private DVD kopieren

Zitat:
Zitat von speedy456
das hat B eben nicht gemacht!!! A hat davon durch Dritte erfahren.
A hat aber B auch eine DVD gegeben. Warum? Wussten die Abgebildeten, dass A dem B eine solche DVD gegeben hat?

Zitat:
was könnte A denn machen? nur B darum bitten, in Zukunft so etwas zu unterlassen
Das wäre je nach Situation ein guter Anfang.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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