Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Pressegesetz vom Bund erlassbar?

Dies ist eine Diskussion zu Pressegesetz vom Bund erlassbar? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2010, 13:43
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Pressegesetz vom Bund erlassbar?

Die Frage ist, ob der Bund den Zugang zu Berufen (durch ein Gesetz) in der Presse einschränken, bzw. unmöglich machen darf, obwohl Presserecht Landesrecht ist. Kann in diesem Fall die Wahrung der Wirtschaftseinheit als Grund angegeben werden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 00:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.529
96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3529 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Pressegesetz vom Bund erlassbar?

Mutmaßlich wird hier das BVerG über das Altenpflegegesetz vom 24. Oktober 2002 zitiert:
Zitat:
Bei der Wahrung der Wirtschaftseinheit geht es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraumes der Bundesrepublik. Die bundeseinheitliche Rechtsetzung steht hier im gesamtstaatlichen Interesse, wenn die Unterschiede oder das Fehlen landesrechtlicher Regelungen erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen.[133]

Erforderlich ist die bundesgesetzliche Regelung nur, soweit das Ziel ohne sie nicht oder nicht ausreichend erreicht werden kann. Mit dieser Voraussetzung wird der Bund auf den geringstmöglichen Eingriff in das Gesetzgebungsrecht der Länder verwiesen.
Nun darf aber der Zugang zu Presseberufen überhaupt nicht eingeschränkt werden, soweit Artikel 5 Grundgesetz davon tangiert würde: Eine Zeitung darf man auch herausgeben oder darin schreiben, wenn man keine Ausbildung absolviert hat.

Aus diesem Grunde gibt es bis heute noch keine staatlichen Vorschriften zur Volontärsausbildung und dergleichen - sondern Absprachen unter den Verbänden. Daran muss sich aber nicht jeder Verleger halten. Er kann auch Autoren von der Straße rekrutieren (oder aus dem Internet ).

Bei Druckern und Setzern mag das anders aussehen. So lange man aber einen findet, wäre das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht eingeschränkt.

Gruß aus Berlin, Gerd
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 13:21
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Pressegesetz vom Bund erlassbar?

Zitat:
Zitat von Lernenmachtdick Beitrag anzeigen
Die Frage ist, ob der Bund den Zugang zu Berufen (durch ein Gesetz) in der Presse einschränken, bzw. unmöglich machen darf, obwohl Presserecht Landesrecht ist. Kann in diesem Fall die Wahrung der Wirtschaftseinheit als Grund angegeben werden?
Nein.

Und zwar weil weder Bund noch Länder den Zugang zu Presseberufen überhaupt einschränken dürfen. (-> Art.5 GG)

Journalisten sind ja die einzigen neben Politikern, Wissenschaftlern, Künstlern und Lehrern, die ihre Berufsfreiheit direkt materiell aus einem Grundrecht ableiten können.

Der Orgelbauer, der Taxifahrer, der Schornsteinfeger und aller anderen leiten ihre Berufsfreiheit aus Art.12 GG ab, und die Ausübung aller dieser Berufe ist durch Gesetz regel- und reglementierbar.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 13:22
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Pressegesetz vom Bund erlassbar?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen

Bei Druckern und Setzern mag das anders aussehen. So lange man aber einen findet, wäre das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht eingeschränkt.
Zumindest die Tätigkeit, für eigene Rechnung zu Setzen und zu Drucken kann auch nicht eingeschränkt werden, weil damit auch in Art.5 GG eingegriffen würde.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.08.2010, 19:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lernenmachtdick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Thumbs up AW: Pressegesetz vom Bund erlassbar?

Wir (ja, gleich zwei verzweifelte Mädels )
danken euch, Jungs! Das bringt uns weiter.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 22:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 3
Keine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Maju hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Pressegesetz vom Bund erlassbar?

Und mir auchsuper sache
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
landesrecht, pressegesetz, wirtschaftseinheit

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Der Bund Arbeitsrecht 08.02.2010 09:01
FH Bund erhält EUC Nachrichten: Wissenschaft 16.04.2009 11:00
Sonderdruck "Das Pressegesetz der Republik Polen" erschienen Nachrichten: Wissenschaft 27.03.2008 17:00
vomland zum bund Beamtenrecht 22.02.2007 18:35
Bund Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 21.06.2005 16:18





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Medienrecht und Presserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN