Dies ist eine Diskussion zu Pressegesetz vom Bund erlassbar? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Pressegesetz vom Bund erlassbar? |
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| AW: Pressegesetz vom Bund erlassbar? Mutmaßlich wird hier das BVerG über das Altenpflegegesetz vom 24. Oktober 2002 zitiert: Zitat:
Aus diesem Grunde gibt es bis heute noch keine staatlichen Vorschriften zur Volontärsausbildung und dergleichen - sondern Absprachen unter den Verbänden. Daran muss sich aber nicht jeder Verleger halten. Er kann auch Autoren von der Straße rekrutieren (oder aus dem Internet ).Bei Druckern und Setzern mag das anders aussehen. So lange man aber einen findet, wäre das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht eingeschränkt. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Pressegesetz vom Bund erlassbar? Zitat:
Und zwar weil weder Bund noch Länder den Zugang zu Presseberufen überhaupt einschränken dürfen. (-> Art.5 GG) Journalisten sind ja die einzigen neben Politikern, Wissenschaftlern, Künstlern und Lehrern, die ihre Berufsfreiheit direkt materiell aus einem Grundrecht ableiten können. Der Orgelbauer, der Taxifahrer, der Schornsteinfeger und aller anderen leiten ihre Berufsfreiheit aus Art.12 GG ab, und die Ausübung aller dieser Berufe ist durch Gesetz regel- und reglementierbar.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Pressegesetz vom Bund erlassbar? Zumindest die Tätigkeit, für eigene Rechnung zu Setzen und zu Drucken kann auch nicht eingeschränkt werden, weil damit auch in Art.5 GG eingegriffen würde.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| Wir (ja, gleich zwei verzweifelte Mädels )danken euch, Jungs! Das bringt uns weiter. |
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