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Politische Werbung in Schülerzeitung

Dies ist eine Diskussion zu Politische Werbung in Schülerzeitung innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2010, 20:15
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Politische Werbung in Schülerzeitung

Mal angenommen, eine politische Partei X möchte eine Schülerzeitung in NRW mit einer Anzeigenschaltung unterstützen. Kommerzielle Werbung ist in einer Schülerzeitung möglich - ist dann auch politische Werbung erlaubt?

Allgemeine Schulordnung des Landes Nordrhein Westfalen:
§47 (3) Jede Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, ist in der Schule unzulässig; über Ausnahmen entscheidet der Kultusminister. Anzeigen in Schülerzeitungen bleiben unberührt.

(Und obwohl das hier ein Rechtsforum ist: Gibt es bei einer solchen Werbung Einwände bezüglich der Presseethik?)

Vielen Dank für jede Hilfe.

Beste Grüße
Tobba
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Alt 22.10.2010, 19:37
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AW: Politische Werbung in Schülerzeitung

An Werbung für legale politische Ziele (also eher Wahlrecht ab 16 als Wiedereinführung der Monarchie :-)) und Parteien ist nichts Anrüchigeres als an Waschmittelwerbung.

Und wenn die Schulgesetze sowas nicht verbieten, dann nur zu.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2010, 01:37
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AW: Politische Werbung in Schülerzeitung

Zitat:
Zitat von Tobba Beitrag anzeigen
Mal angenommen, eine politische Partei X möchte eine Schülerzeitung in NRW mit einer Anzeigenschaltung unterstützen. Kommerzielle Werbung ist in einer Schülerzeitung möglich - ist dann auch politische Werbung erlaubt?
Zunächst mal muß man zwischen "Schulzeitungen" und "Schülerzeitungen" unterscheiden.

"Schulzeitungen"
werden in letztlicher Verantwortung der jeweiligen Schule herausgegeben, und können schulrechtlichen Vorschriften unterliegen.

"Schülerzeitungen" werden unabhängig von der Schule von Schülern herausgegeben, und unterliegen ausschließlich den Vorschriften des jeweiligen Landespressegesetzes und natürlich denen der allgemeinen Gesetze, also StGB usw. ("Druckwerke, die von Jugendlichen für Jugendliche herausgegeben werden" benötigen keinen Volljährigen als presserechtlichen Verantwortlichen!)

Für die Verteilung einer Schülerzeitung in der Schule braucht es die Erlaubnis des Schulleiters, außerhalb der Schule kann die Schülerzeitung ohne Einschränkung verteilt werden.

Es wäre also erstmal zu klären, um was für eine Zeitung es sich handelt.

In einer Schülerzeitung kann politische Werbung ohne Einschränkung veröffentlicht werden.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Stichworte
partei, presseethik, presserecht, schülerzeitung, schulrecht

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