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Personen der Zeitgeschichte-Bilder kommerziell nutzen

Dies ist eine Diskussion zu Personen der Zeitgeschichte-Bilder kommerziell nutzen innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 16:00
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Personen der Zeitgeschichte-Bilder kommerziell nutzen

Nehmen wir an ein Fotograf auf einer Sportveranstaltung fertigt mit Genehmigung des Veranstalters Fotos an, so dürfte er diese auch gegen den Willen der abgebildeten Person redaktionell verwenden da der Sportler als Person der relativen Zeitgeschichte gesehen wird.

Dürfte der Fotograf die Bilder auch bei der Veranstaltung verkaufen?
Dürfte er die Bilder , nur zur privaten Nutzung ,über seine Internet Seite oder Online-Shop verkaufen?

Würde hier schon die verbotene kommerzielle Nutzung anfangen oder erst wenn das Bild aus dem Zusammenhang mit der Veranstaltung genommen und z.B. mit Werbespruch verwendet wird?

Wo würde die redaktionelle Verwendung aufhören und die kommerzielle Nutzung anfangen.


Könnte es hypothetisch notwendig sein ,dass der Veranstalter die Fotoanfertigung in seine AGBs aufnimmt ,so dass jeder Teilnehmer der Verwertung der Aufnahmen zustimmt?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 18:02
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AW: Personen der Zeitgeschichte-Bilder kommerziell nutzen

Hatten wir doch schon
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  #3 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 16:01
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AW: Personen der Zeitgeschichte-Bilder kommerziell nutzen

Kommt immer auf die genauen Umstände des jeweiligen Einzelfalles an und bedarf einer sorgfältigen Prüfung.

Grundsätzlich müssen es "Personen der Zeitgeschichte" sogar hinnehmen, daß ihr Bild ungefragt für Werbung verwendet wird. (->BGH zu "Sixt vs. Oskar Lafontaine")
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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