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Persönlichkeitsrecht in Medien

Dies ist eine Diskussion zu Persönlichkeitsrecht in Medien innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 10.11.2010, 08:54
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Persönlichkeitsrecht in Medien

Wie geht man mit einer Unterlassungsaufforderung um, wenn sich jeman beschwert, er fühle sich mit der Bennenung zum Beispiel "Hansi aus München" in einem Film, der der Öffentlichkeit nicht vorenthalten ist, gemeint und will das nicht. Tatsächlich kann es aber viele Hansis aus München geben, wenn auch nicht unbedingt in dem genannten Zusammenhang.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2010, 23:36
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AW: Persönlichkeitsrecht in Medien

Interessante Meinungen und Urteile zum Thema "Persönlichkeitsrecht in Medien" finden sich in den Vefahren zu

Esra (Roman)
und
Mephisto.

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Gerade die Aussage "Da hätte ja auch ein Anderer gemeint sein können" ist in der Regel eine durchsichtige Schutzbehauptung, die ein Gericht nicht unbedingt beeindrucken muss.

PPS. Auf eine nicht abgegebene Unterlassungserklärung kann eine Unterlassungsklage folgen - mit ungewissem Ausgang, bei schlechtem aber mit (höheren) Kosten.

PPPS. Über die Formulierung oder Modifizierung einer Unterlassungserklärung gibt es viel Material im Internet - besser noch beim Anwalt.
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Alt 11.11.2010, 08:48
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AW: Persönlichkeitsrecht in Medien

Besteht denn wirklich ein Unterlassungsanspruch eines "Hans aus Dudeldorf", ihn genau so in einem Film zu nennen, wenn die Handlung und die Personen ausdrücklich frei erfunden sind und tatsächlich mindestens weitere drei Personen namens Hans in Dodeldorf wohnen?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 10:21
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AW: Persönlichkeitsrecht in Medien

Das kommt sicherlich darauf an, ob ein objektiver Betrachter die Filmfigur der Originalen zuordnen kann. Also wenn ich irgendwo ne Figur habe, die ich Dieter aus Tötensen nenne, dann ist auch für jeden klar, wer damit gemeint ist, obwohl dort vll. 50 Dieter wohnen.

(Damit hab ich Dieter Bohlen gemeint, dessen Wohnort ich gegoogelt hab. Fans von ihm würden das aber definitiv wissen)
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 10:47
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AW: Persönlichkeitsrecht in Medien

so ähnlich versteh ich das auch, aber es handelt sich um eine soweit unbekannte Person, die plötzlich auftaucht und sich damit gemeint fühlt
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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2010, 13:46
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AW: Persönlichkeitsrecht in Medien

Die Gleichheit des Vornamens genügt sicher nicht. Entscheidend ist vielmehr, "dass der Betroffene „erkennbar zum Gegenstand einer medialen Darstellung“ werde" und "sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergebe oder mühelos ermitteln lasse", meinte der BGH zu Esra:

Zitat:
Er kam hierbei zum Schluss, dass im konkreten Fall das Persönlichkeitsrecht der Schauspielerin schwerer wiege. Es sei nicht erforderlich, dass – wie noch in der Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für entscheidend erklärt – die dargestellten Personen „von einem nicht unbedeutenden Leserkreis unschwer“ als Vorbild der Romanfigur erkannt werden könnten. Vielmehr sei für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ausreichend, dass der Betroffene „erkennbar zum Gegenstand einer medialen Darstellung“ werde. Hierfür genüge es, wenn die Person ohne namentliche Nennung zumindest für einen Teil des Leser- und Adressatenkreises aufgrund der mitgeteilten Umstände hinreichend erkennbar werde. Hierfür könne die Wiedergabe von Teilinformationen ausreichen, aus denen sich die Identität für die sachlich interessierte Leserschaft ohne weiteres ergebe oder mühelos ermitteln lasse.
Wenn nun ein Hans aus München erklärt, er werde von Kollegen gehänselt (sic!), weil im Internet ein Video zu sehen sei, auf dem ein Hans aus München am Bahnhof Pullach bei Müchen, wo genau der klagende Hans jeden Tag um 8 Uhr 55 umsteigt Richtung Dingsdorf (der Bahnsteig ist zu erkennen, evtl. auch noch die Uhrzeit, 8 Uhr 55, und das Fahrziel am Anzeiger), sich die Hose zerreißt an einem Haken und dann dessen Hintern zu sehen ist,

dann sehe ich da schon einen "Erkenntniswert" :-).

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 11.11.2010, 13:56
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AW: Persönlichkeitsrecht in Medien

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
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