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Persönlichkeitsrecht bei Personen im Dienst

Dies ist eine Diskussion zu Persönlichkeitsrecht bei Personen im Dienst innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #11 (permalink)  
Alt 12.06.2012, 23:18
Boardneuling
 
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AW: Persönlichkeitsrecht bei Personen im Dienst

Hallo,

wenn die Antwort von TomRohwer falsch wäre oder ist... (so hab ich deine Andeutung aufgefasst) könntest du sie evtl. auch richtigstellen?

Wäre auf jeden Fall sehr nett.
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  #12 (permalink)  
Alt 13.06.2012, 12:58
V.I.P.
 
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AW: Persönlichkeitsrecht bei Personen im Dienst

privat filmen ist das eine und in der regel unproblematisch solange sich niemand belästigt fühlt und auffordert, das filmen der eigenen person zu unterlassen

veröffentlichen im internet ist eine andere sache. da kann man sich nicht unbdedingt darauf berufen, dass die personen im dienst waren. selbst arbeitgeber dürfen nicht ungefragt fotos ihrer angestellten im www veröffentlichen
http://www.datenschutz-bremen.de/rec...m_internet.php

grundsätzlich gilt das recht am eigenen bild
http://www.kanzleischroeder-kiel.de/...-eigenen-bild/

wenn dann noch weitere personenbezogenen daten ins spiel kommen (der abgebildete war am ... um... dort und dort ) kann noch das BDSG (§43) in spiel kommen. - nicht in direkter form für den fotografen als privatperson, eher auf den server-/plattformbetreiber. gegen den könnte ein landesdatenschützer im schlimmsten fall ein bußgeld verhängen, wenn es zu beschwerden kommt. und je nach agb kann sich der forenbetreiber dann am fotografen schadlos halten

und es kann zu unterlassungsklagen vor einem zivilgericht kommen, wenn der fotografierte halt nicht veröffentlicht sein will. und hier enstehen auf jeden fall kosten

es gibt allerdings auch unterschiede von bundesland zu bundesland. einige DS sind "schärfer", andere nicht ... und vor gericht kann man solange klagen, bis das geld ausgeht oder man auf den passenden richter gestoßen ist
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #13 (permalink)  
Alt 13.06.2012, 23:44
Boardneuling
 
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AW: Persönlichkeitsrecht bei Personen im Dienst

vielen Dank für deine Antwort.
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feuerwehr, persönlichkeitsrecht internet video, polizei, rettungsdienst, sonderfahrzeuge

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