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Persönlichkeitsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Persönlichkeitsrecht innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 24.11.2009, 16:01
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Persönlichkeitsrecht

Hallo, hoffe, dass ich mir das richtige Forum ausgesucht habe, wusste nicht genau wohin damit ..
Also: Angenommen, jemand will ein Buch verfassen !100 berühmte Fußballspieler oder 150 bekannte SChauspieler/Musiker/weiß ich was, mit kurzen Einträgen wie:

Bauer Sepp, geboren ..., in ..., spielte von 1990 bis 1991 in der Dorfkapelle XY ...

Kann sich diese "Bauer Sepp" gegen seine Aufnahme in so einem Lexikon wehren oder dagegen vorrgehen (natürlich unter der Voruassetzung, dass alle Fakten stimmen und nichts Ehrenrühriges verbreitet wird??

Danke schon mal!
Günther
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Alt 24.11.2009, 16:37
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AW: Persönlichkeitsrecht

Das könnte schon sein. Im Falle einer Internet-Datei mit AGG-Hoppern ist es befürwortet worden. Es kommt eben immer auf den Einzelfall an.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2009, 02:29
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AW: Persönlichkeitsrecht

Müller, Michael, Kinderschänder 3 x,...
Sowas kann der Müller verhindern.

Müller, Michael, Torschütze, 3 x ...

Da kann der Müller dann eine Gegendarstellung erreichen, wenn er nur 2 x oder gar 4 x mal war.

Ansonsten kann man berichten, öffentlich, solange man von keinem ein Bild aus der Badewanne publiziert ...

grob gesagt. Bei Datails helfen einem erfahrene Redakteure und im Extremfall Anwälte.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2009, 09:53
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AW: Persönlichkeitsrecht

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Da kann der Müller dann eine Gegendarstellung erreichen, wenn er nur 2 x oder gar 4 x mal war.
Sicher? Ansprüche auf Gegendarstellung erwachsen doch mWn nur aus den jeweiligen PresseG. Hier liegt aber ein Lexikon, mithin kein periodisch erscheinendes Druckwerk vor.

Es wird wohl (wie in jedem Fall) eine Abwägung statt finden, zwischen öffentl. Interesse und Persönlichkeitsrecht des Betroffenen- das, wenn es sich um eine bekannte Person und richtige Angaben handelt, gering zu bewerten ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 02:54
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AW: Persönlichkeitsrecht

Ja klar, da ging der Pressemensch mit mir durch:-)

Bücher kann man aber auch einstampfen und verbieten lassen und zudem noch Schmerzensgeld kriegen - oder eben nicht. Alles vorgekommen im Falle http://de.wikipedia.org/wiki/Esra_(Roman)

Alles Gefahren, die ich bei kleinen redaktionellen bzw. lektorischen Fehlern aber nicht sehe!

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #6 (permalink)  
Alt 26.11.2009, 19:36
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AW: Persönlichkeitsrecht

Also zusammengefasst: "Normal" kann in so einem Fall nix passieren, es sei denn, man erwischen einen Prozesshansl, de einfach versucht, ob was rausspringt; die Chancen sind für so einen Prozesshansl gering (wenn alle Daten stimmen), man hat höchstens Stress und Ärger an der Backe.
Vielen Dank für Eure Stellungnahmen, hat mir echt weitergeholfen!!
Günther
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  #7 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 17:06
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AW: Persönlichkeitsrecht

Zitat:
Zitat von gunni
Hallo, hoffe, dass ich mir das richtige Forum ausgesucht habe, wusste nicht genau wohin damit ..
Also: Angenommen, jemand will ein Buch verfassen !100 berühmte Fußballspieler oder 150 bekannte SChauspieler/Musiker/weiß ich was, mit kurzen Einträgen wie:

Bauer Sepp, geboren ..., in ..., spielte von 1990 bis 1991 in der Dorfkapelle XY ...

Kann sich diese "Bauer Sepp" gegen seine Aufnahme in so einem Lexikon wehren oder dagegen vorrgehen (natürlich unter der Voruassetzung, dass alle Fakten stimmen und nichts Ehrenrühriges verbreitet wird??
Wenn es sich um "Personen der Zeitgeschichte" handelt: nein. (Wenige Ausnahmen gibt es u.U. bei ehemaligen Straftätern, da kann das Resozialisierungs-Interesse überwiegen.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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