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Persönliche Daten auf Websites - Wann kann man Löschung verlangen?

Dies ist eine Diskussion zu Persönliche Daten auf Websites - Wann kann man Löschung verlangen? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 17:51
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Persönliche Daten auf Websites - Wann kann man Löschung verlangen?

Hallo erstmal.

Folgendes fiktives Beispiel:

Firma A betreibt eine Website auf der man Kurzgeschichten veröffentlichen kann. Typ B schreibt eine Kurzgeschichte und wird auf der Website veröffentlicht. Ein paar Jahre später ist Typ B aber die ganze Sache peinlich, da er bei der Anmeldung seinen Real-Namen angegeben hat und er möchte die Geschichte, sowie sein Profil von der Website löschen lassen. Problem bei der Sache, dass Firma A scheinbar nicht mehr existiert, wegen Insolvenz oder warum auch immer. Typ B kontaktiert daraufhin Google mit der Bitte in Zukunft die besagten Links mit persönlichen Informationen nicht mehr zu indexieren.

Jetzt zu meiner Frage: Darf Google die Seiten aus der Suche ausschließen, wenn der eigentliche Domaininhaber/Administrator nicht kontaktierbar ist bzw. sich unwillig zeigt, der Bitte von Typ B nachzukommen. Was kann Typ B tun, damit seine Infos aus dem Netz verschwinden?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2012, 19:32
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AW: Persönliche Daten auf Websites - Wann kann man Löschung verlangen?

Zitat:
Zitat von dodo12345 Beitrag anzeigen
Darf Google die Seiten aus der Suche ausschließen, wenn der eigentliche Domaininhaber/Administrator nicht kontaktierbar ist bzw. sich unwillig zeigt, der Bitte von Typ B nachzukommen.
Meines Wissens gibt es kein Gesetz und keinen Vertrag, der Google zwingt, eine bestimmte Website zu indexieren - zumindest nicht mit mir :-)

Insofern steht es Google sicher frei, eine Website nicht aufzulisten - was sie in China ja eine ganze Weile taten auf Bitten der Regierung.

Zitat:
Was kann Typ B tun, damit seine Infos aus dem Netz verschwinden?
Gegen die Veröffentlichung von Infos kann man vorgehen, wenn die falsch sind oder wenn sie gegen das Persönlichkeitsrecht einer Person verstoßen, also insbesondere bei Infos über deren persönlichen Bereich oder gar intimen Bereich.

Will man aber nicht mehr, dass ein Werk, dessen Urheber man ist (hier: eine Kurzgeschichte), im Netz erscheint, dann hat man nur diese Möglichkeit:

§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

Das dauert aber und kann kosten. Und es braucht gute Gründe vor Gericht, wenn der Inhaber der damals eingeräumten Nutzungsrechte sich nicht zuvorkommend zeigt.

Eine schlichte peinliche Berührtheit über Jugendsünden wird da wohl weniger akzeptiert als ein Wandel vom Heiden zum Christen oder vom Schlachter zum Vegetarier :-).

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Wenn ein Website-Betreiber insolvent ist, kann man sich an den Insolvenzverwalter wenden. Ist er verstorben, an die Erben, gibt es keine natürlichen, wäre das meist der Staat - bei uns das Bundesland, also dessen Finanzminister fragen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 00:57
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AW: Persönliche Daten auf Websites - Wann kann man Löschung verlangen?

Die Schilderung ist völlig verworren und unlogisch...

Unternehmen A betreibt eine Website, auf der man Stories veröffentlichen kann, B veröffentlicht dort eine Story.

Später möchte B die Story wieder zurückziehen und stellt fest, daß es Unternehmen A nicht mehr gibt.

Kann vorkommen.

Aber wieso gibt es dann die Website von Unternehmen A dann überhaupt noch? Google verweist auf die Seite, also scheint es sie ja noch zu geben...

Wie ist das möglich?

Wurde die Seite von einem anderen - C - übernommen? Dann wäre C der Ansprechpartner.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 08.01.2012, 14:50
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AW: Persönliche Daten auf Websites - Wann kann man Löschung verlangen?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Aber wieso gibt es dann die Website von Unternehmen A dann überhaupt noch? Google verweist auf die Seite, also scheint es sie ja noch zu geben...

Wie ist das möglich?
Google kann auch auf Seiten verweisen, die seit Jahren brach liegen und nicht mehr gepflegt werden. Solange Daten auf einem Server verbleiben, können diese auch von Google gelistet werden.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wurde die Seite von einem anderen - C - übernommen? Dann wäre C der Ansprechpartner.
Ob die Seite von C oder D oder E übernommen wurde spielt keine Rolle. Letztlich kommt es darauf an, wer im Falle einer de-Domain bei der DENIC eG als für die Domain verantwortlicher eingetragen ist.
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