Dies ist eine Diskussion zu PDF zum Download bereitstellen? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| PDF zum Download bereitstellen? Es existiert ein Buch über Tattoomaschinen und deren Technik und Einstellugnsmöglichkeiten. Unter anderem auch ein bestimmtes "System" zum Einstellen. Bekannt ist dieses System auch über Mundliche erzählungen. Ist es erlaubt eine PDF zu erstellen in der auschließlich dieses System, in eigenen Worten und mit eigenen Grafiken, erklärt wird zu veröffentlichen? Natürlich nicht zur kommerzielen Nutzung! Wenn ja muss irgentwo eine Nutzungsbedingung stehen? Wenn ja wie sollte so eine aussehen? Muss auf das Buch verwiesen werden? lg Sebastian |
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| AW: PDF zum Download bereitstellen? Hallo Sebastian, "beim VW Golf ändern Sie den Zündzeitpunkt, indem Sie ..." darf man frei verbreiten, da es kein Staats- und kein Betriebsgeheimnis ist. Das Urheberrecht schützt nicht diese Tatsache, sondern höchstens die Formulierung eines Autors. Über diese Tatsache. Aber auch die Anordnung von Sachverhalten innerhalb eines Werkes. Wenn man die klaut und nur ein wenig umformuliert, dann kann das in die Hose gehen. So wie wenn ich Harry Potter einfach nur ein wenig schlechter formuliere als Frau Rawlins - dann tritt die mir auf die Finger! Eine "kommerzielen Nutzung" (die meist "kommerziell" genannt wird oder gewerblich) spielt dabei meist keine Rolle. Es ändert nichts. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: PDF zum Download bereitstellen? Der Autor nannte das ganze Ball-System, wie sieht das den aus wenn man sich einen anderen Namen überlegt? oder lieber ganz die Finger davon lassen? ![]() Sebastian |
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| AW: PDF zum Download bereitstellen? Man kann problemlos aus einer fremden Quelle zitieren, wenn man sie nennt. Bei einem einzelnen Begriff, der sich zudem womöglich bereits eingebürgert hat, ist dies m.E. nicht nötig.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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